Weitere Entscheidung unten: EuGH, 10.12.1957

Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S   

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https://dejure.org/1958,353
BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S (https://dejure.org/1958,353)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1958 - I 14/57 S (https://dejure.org/1958,353)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1958 - I 14/57 S (https://dejure.org/1958,353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Behandlung von Zuwendungen an eine betriebliche Unterstützungskasse - Verhältnis von Pensionsrückstellungen in der Bilanz und Zuweisungen an rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 66, 481
  • DB 1958, 387
  • BStBl III 1958, 186
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.07.1957 - III 161/54 S

    Geltungsbereich des Grundsatzes der Einzelbewertung - Aufschiebende Bedingung der

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    In welchem Umfang ein Vorbehalt die Höhe der Last mindert, muß im einzelnen Fall geschätzt werden (vgl. auch die zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs III 161/54 S vom 26. Juli 1957, Slg. Bd. 65 S. 206, BStBl 1957 III S. 314, und III 255/56 S vom 24. Januar 1956, BStBl 1956 III S. 146).

    In der Entscheidung III 161/54 S vom 26. Juli 1957 (Slg. Bd. 65 S. 206, BStBl 1957 III S. 314), in der erstmalig Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zugelassen wurden, geht offenbar auch der III. Senat des Bundesfinanzhofs dem Zusammenhang nach davon aus, daß Pensionsanwartschaften erst durch klare Pensionsversprechen entstehen.

  • BFH, 31.05.1954 - IV 549/53 U

    Erfordernis eines schriftlichen Vertrages als Voraussetzung zur Bildung einer

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    Die Regelung in § 9 EStDV 1955 und Abschn. 41 EStR 1955 geht nicht über die Rechtsprechung hinaus (Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs I 1/47 U vom 13. September 1947, "Steuer und Wirtschaft" 1947 Nr. 35; Urteil des Bundesfinanzhofs IV 549/53 U vom 31. Mai 1954, Slg. Bd. 59 S. 35, BStBl 1954 III S. 222).

    gegenüber ihren Vorstandsmitgliedern übernommen hat, oder ob die Höhe der Last vom künftigen Ertrag des Unternehmens abhängt oder unter anderen nicht voraussehbaren Umständen gemindert werden kann (vgl. Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs I 1/47 U vom 13. September 1947, "Steuer und Wirtschaft" 1947 Nr. 35, "Steuerrechtsprechung in Karteiform" Rechtsspruch 6 zu § 6 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes; Urteil des Bundesfinanzhofs IV 549/53 U vom 31. Mai 1954, Slg. Bd. 59 S. 35, BStBl 1954 III S. 222).

  • BFH, 10.02.1953 - I 113/52 U

    Auslegung von Steuergesetzen nach ihrem Wortlaut - Rechtscharakter einer

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    § 6a EStG 1955 hat nur den Zweck gehabt, die Folgerungen aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 113/52 U vom 10. Februar 1953 (Slg. Bd. 57 S. 254, BStBl 1953 III S. 102) und I 174/55 S vom 27. September 1955 (Slg. Bd. 61 S. 431, BStBl 1955 III S. 366) betreffend der Einmalrückstellung auszuschließen.

    Sie können aber auch von der letztgenannten Methode zur Bildung von Rückstellungen übergehen, allerdings mit der Einschränkung, daß sie die vorher unterlassenen Rückstellungen nicht nachholen dürfen (vgl. die Urteile des Senats I 113/52 U vom 10. Februar 1953, Slg. Bd. 57 S. 254, BStBl 1953 III S. 102, und I 174/55 S vom 27. September 1955, Slg. Bd. 61 S. 431, BStBl 1955 III S. 366).

  • BFH, 27.09.1955 - I 174/55 S

    Berechtigung einer Pensionsrückstellung der Höhe nach - Selbständiges

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    § 6a EStG 1955 hat nur den Zweck gehabt, die Folgerungen aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 113/52 U vom 10. Februar 1953 (Slg. Bd. 57 S. 254, BStBl 1953 III S. 102) und I 174/55 S vom 27. September 1955 (Slg. Bd. 61 S. 431, BStBl 1955 III S. 366) betreffend der Einmalrückstellung auszuschließen.

    Sie können aber auch von der letztgenannten Methode zur Bildung von Rückstellungen übergehen, allerdings mit der Einschränkung, daß sie die vorher unterlassenen Rückstellungen nicht nachholen dürfen (vgl. die Urteile des Senats I 113/52 U vom 10. Februar 1953, Slg. Bd. 57 S. 254, BStBl 1953 III S. 102, und I 174/55 S vom 27. September 1955, Slg. Bd. 61 S. 431, BStBl 1955 III S. 366).

  • BFH, 08.10.1957 - I 347/56 U

    Abgrenzung der betrieblichen Veräußerungsrente von der außerbetrieblichen

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    Der erkennende Senat hat in der Entscheidung I 347/56 U vom 8. Oktober 1957 (Slg. Bd. 65 S. 535, BStBl 1957 III S. 440) die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Personengesellschaften ebenfalls davon abhängig gemacht, daß einwandfreie und nicht beliebig aufhebbare Vereinbarungen geschaffen werden.
  • BFH, 17.01.1956 - I 77/54 S

    Bewertung von Gegenständen des Vorratsvermögens - Preisbindung von Waren bei der

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    In welchem Umfang ein Vorbehalt die Höhe der Last mindert, muß im einzelnen Fall geschätzt werden (vgl. auch die zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs III 161/54 S vom 26. Juli 1957, Slg. Bd. 65 S. 206, BStBl 1957 III S. 314, und III 255/56 S vom 24. Januar 1956, BStBl 1956 III S. 146).
  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 531/55

    Arbeitsentgelt: Widerruf des Ruhegeldversprechens

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    Ist die Ruhegeldzusage unter einer der in der Praxis üblichen Formeln, z.B. "freiwillig und ohne Rechtsanspruch" oder "jederzeitiger Widerruf vorbehalten" oder "ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht nicht" oder "die Leistungen sind unverbindlich" oder mit einer ähnlichen Formel gegeben, dann ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. Dezember 1956 - 1 AZR 531/55 ("Der Betrieb" 1956 S. 1211, "Der Betriebs-Berater" 1957 S. 259) - im allgemeinen anzunehmen, wenn nicht besondere Umstände eine andere Auslegung rechtfertigen, daß der Widerruf dem freien Belieben des Arbeitgebers unterliegt, das jedoch durch das Verbot des Rechtsmißbrauches, der Willkür und des Verstoßes gegen die guten Sitten begrenzt bleibt.
  • BFH, 29.05.1956 - I 224/55 U

    Sittliche Verpflichtung zu einer Rückstellung in der DM-Eröffnungsbilanz für

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn die Rechtsprechung sittliche (moralische) Verpflichtungen eines Kaufmanns als ausreichende Grundlage für eine rückstellungsfähige Last anerkannt hat (Urteil des Senats I 224/55 U vom 29. Mai 1956, Slg. Bd. 63 S. 40, BStBl 1956 III S. 212).
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56

    Betriebspensionskasse

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    Vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs II ZR 47/56 vom 17. Dezember 1956, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 22 S. 375, "Der Betriebs-Berater" 1957 S. 79, "Der Betrieb" 1957 S. 95.
  • BFH, 08.09.1953 - I 33/53 U

    Einkommensteuerrechtlicher Begriff der "Betriebsausgabe" - Zuwendungen an

    Auszug aus BFH, 22.01.1958 - I 14/57 S
    Die Begrenzung der jährlichen Zuwendungen nach § 2 ZuwV verletze nicht den Begriff Betriebsausgaben (Urteil des Bundesfinanzhofs I 33/53 U vom 8. September 1953, Slg. Bd. 58 S. 70, BStBl 1953 III S. 318).
  • BFH, 31.07.1956 - I 4/55 U
  • BFH, 09.08.1957 - III 108/55 U

    Zulässigkeit einer Rückstellung für laufende Pensionszahlungen - Erfüllung der

  • BFH, 16.12.1950 - III 32/50 U

    Freiwillige Unterstützung eines Vereins für Witwen und Waisen -

  • BFH, 05.05.1959 - I 11/58 S
    Nachdem jedoch in den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 14/57 S vom 22. Januar 1958 ( BStBl 1958 III S. 186, Slg. Bd. 66 S. 481) und I 347/56 U vom 8. Oktober 1957 ( BStBl 1957 III S. 440, Slg. Bd. 65 S. 535) die Frage nach der Ernsthaftigkeit von Zusagen im Zusammenhang mit Leistungsvorbehalten aufgeworfen wurde, muß die Widerruflichkeit solcher Zusagen auch bei Einmanngesellschaften geprüft werden.

    Nachdem jedoch in den Urteilen des Bundesfinanzhofs I 14/57 S vom 22. Januar 1958 ( BStBl 1958 III S. 186, Slg. Bd. 66 S. 481) und I 347/56 U vom 8. Oktober 1957 ( BStBl 1957 III S. 440, Slg. Bd. 65 S. 535) die Frage nach der Ernsthaftigkeit von Zusagen im Zusammenhang mit Leistungsvorbehalten aufgeworfen wurde, muß die Widerruflichkeit solcher Zusagen auch bei Einmanngesellschaften geprüft werden.

    Der Senat hat in der Entscheidung I 14/57 S a.a.O. die Bildung von Pensionsrückstellungen davon abhängig gemacht, daß der Arbeitgeber sich bürgerlichrechtlich ernsthaft zur künftigen Versorgung des Arbeitnehmers verpflichtet; stehe es in seinem Belieben, ob er die jetzt beschäftigten Arbeitnehmer später versorgen wolle, so liege eine gegenwärtig passivierungsfähige Versorgungslast nicht vor; in diesem Falle entstehe ein Aufwand für das Unternehmen erst, wenn der Unternehmer sich bindend verpflichte oder tatsächlich zahle.

  • BFH, 19.08.1998 - I R 92/95

    Bildung von Pensionsrückstellungen

    d) Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem § 4d, insbesondere Abs. 2 EStG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, daß sich künftige Zuwendungen an eine U-Kasse erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung und daher grundsätzlich nicht bereits im Rahmen einer Rückstellungsbildung für künftige Zuwendungen gewinnmindernd auswirken können (vgl. z.B. zum Zuwendungsgesetz BFH-Urteil vom 22. Januar 1958 I 14/57 S, BFHE 66, 481, BStBl III 1958, 186; Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 6a EStG Rdnr. 131; Söffing in Lademann, a.a.O., § 4d Rdnr. 42; Ahrend/Förster/Rößler, a.a.O., § 6a EStG Rdnr. 496).
  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Einkommensteuerrechtlich sind sich Rechtsprechung, Rechtslehre und Verwaltungspraxis darin einig, daß eine rechtsverbindliche Pensionsverpflichtung als Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung nach § 6a EStG nicht vorliegt, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Pensionszusage nach freiem Belieben zu widerrufen, daß hingegen der Vorbehalt des Widerrufs der Pensionszusage bei geänderten Verhältnissen nach billigem Ermessen, insbesondere die sogenannten allgemeinen und speziellen Vorbehalte, steuerrechtlich unschädlich sind (vgl. dazu im einzelnen Abschn. 41 Abs. 2 bis 5 EStR; BFH-Urteile vom 6. Oktober 1967 VI 61/64, BFHE 90, 343, BStBl II 1968, 90; vom 22. Januar 1958 I 14/57 S, BFHE 66, 481, BStBl III 1958, 186; Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 6a Anm. 4; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 16. Aufl., § 6a Tz. 2 e bis 2i; Nies, a. a. O., Tz. 66 ff.; Heissmann, a. a. O., S. 313 ff.).
  • FG Münster, 26.08.2008 - 9 K 1660/05

    Keine Rückstellung für Sanierungsgelder an eine Versorgungseinrichtung

    c) Im Ergebnis für eine stärkere - über die allgemeinen Grundsätze hinaus gehende - Einschränkung der Rückstellungsbildung durch § 4c EStG spricht auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Unterstützungskassen (§ 4d EStG), die die Bildung von Rückstellungen neben dem laufenden Betriebsausgabenabzug für die finanzielle Ausstattung selbstständiger Versorgungseinrichtungen ausschließt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Januar 1958 I 14/57 S, BFHE 66, 481, BStBl III 1958, 186, unter VI.1., und vom 16. Dezember 2002 VIII R 14/01, BFHE 201, 201, BStBl II 2003, 347, unter II.2.).
  • BFH, 17.02.1966 - IV 47/64

    Pensionszusage an die bei der Gesellschaft beschäftigte Ehefrau eines

    Die Versorgungszusagen, die die OHG ihrer Prokuristin und vier weiteren Betriebsangehörigen am 1. Dezember 1957 schriftlich in Bestätigung einer am 2. Januar 1957 schon mündlich gemachten Zusage gegeben habe, entsprächen den Voraussetzungen des § 6 a EStG 1957, des § 9 EStDV 1957, des Abschn. 41 EStR 1958 sowie den im Urteil des BFH I 14/57 S vom 22. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 186, Slg. Bd. 66 S. 481) entwickelten Grundsätzen.
  • BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S

    Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als

    Wie der I. Senat des Bundesfinanzhofs in der Entscheidung I 14/57 S vom 22. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 186) ausgeführt hat, haben arbeitsrechtlich die gegenwärtig beschäftigten Arbeitnehmer nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Fortführung einer Altersversorgung; hat sich, der Arbeitgeber nicht besonders zur Fortführung der Altersversorgung verpflichtet, so kann er sie wenigstens mit Wirkung gegenüber den aktiven Betriebsangehörigen einstellen.
  • BFH, 15.12.1965 - I 193/62 S

    Rückstellung für Versorgungsleistungen einer Gesellschaft mit beschränkter

    Das Urteil des BFH I 14/57 S vom 22. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 186, Slg. Bd. 66 S. 481) hat für Pensionsverpflichtungen gegenüber einem nicht an der Gesellschaft beteiligten Arbeitnehmer eine Rückstellung nicht anerkannt, wenn die Zusage von dem Arbeitgeber nach freiem Belieben widerrufen werden kann.
  • BFH, 26.06.1962 - I 188/61 S

    Versorgungszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der zu mehr

    Die angefochtene Entscheidung steht, soweit die Zuführungen zur Pensionsrückstellung des Gesellschafter-Geschäftsführers H. nicht anerkannt wurden, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats Nach den Urteilen I 11/58 S und I 4/59 S a.a.O. sind an den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH oder an den zu mehr als 50 v.H. beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer sonstigen Kapitalgesellschaft strenge Anforderungen zu stellen Diese Rechtsprechung beruht auf der das Urteil des Bundesfinanzhofs I 14/57 S vom 22. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 186, Slg. Bd. 66 S 481) tragenden Rechtsauffassung, daß Pensionszusagen nur anerkannt werden können, wenn der die Versorgung versprechende Arbeitgeber ernsthaft mit einer künftigen Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer rechnen muß.
  • BFH, 08.02.1966 - I 227/63
    Im Urteil I 14/57 S vom 22. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 186, Slg. Bd. 66 S. 481) hat der erkennende Senat allgemein eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen versagt, wenn die Zusage von dem Versprechenden nach freiem Belieben widerrufen werden kann.
  • BFH, 06.10.1967 - VI 61/64

    Vorbehalte bei Pensionszusagen - Steuerrechtliche Beurteilung - Steuerschädliche

    Es seien die Bedingungen erfüllt, welche der BFH in seinem Urteil I 14/57 S vom 22. Januar 1958 (BFH 66, 481, BStBl III 1958, 186) gesetzt habe.
  • BFH, 16.07.1959 - IV 301/57 S
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Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.1957 - 14/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2816
EuGH, 10.12.1957 - 14/57 (https://dejure.org/1957,2816)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1957 - 14/57 (https://dejure.org/1957,2816)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1957 - 14/57 (https://dejure.org/1957,2816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff, Inhalt und Voraussetzungen der wirksamen Stellungnahme zu Investitionsvorhaben - Berechnung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme - Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen eine Stellungnahme der Hohen Behörde

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 10.12.1957 - 1/57

    Société des usines à tubes de la Sarre gegen Hohe Behörde der Europäischen

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN Nr. 1/57 und 14/57 - URTEIL 219 In den verbundenen Rechtssachen zwischen.

    Am 25. März 1957 hat die Klägerin eine zweite Klage erhoben (Rechtssache 14/57), die sich gegen ein Schreiben vom 27. Februar 1957 richtet, das nach Ansicht der Hohen Behörde die Stellungnahme gemäß Artikel 54 Absatz 4 des Vertrages enthielt.

    Mit Beschluß vom 8. Mai 1957 hat der Gerichtshof die Verbindung der Rechtssachen 1/57 und 14/57 zum Zwecke gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung angeordnet.

    Gegen diese Stellungnahme hat die Klägerin am 25. März 1957 die Klage 14/57 erhoben.

    In der Klageschrift 14/57 hat die Société des usines à tubes de la Sarre beantragt, der Gerichtshof möge: "die vorliegende Nichtigkeitsklage entweder für unzulässig erklären, weil der angefochtene Verwaltungsakt weder mittelbar noch unmittelbar geeignet ist, Rechtsfolgen zu zeitigen, oder weil das Schreiben vom 27. Februar 1957 nicht die in Artikel 54 Absatz 4 des Vertrages vorgesehene Stellungnahme darstellt, nachdem diese bereits am 19. Dezember 1956 ergangen war, oder die angefochtene Stellungnahme für nichtig erklären, weil sie zu der Entscheidung Nr. 27/55 und zu den Artikeln 2, 3, 4, 5, 14, 15 und 54 des Vertrages im Widerspruch steht; in jedem Falle die vorliegende Klage mit der von der Klägerin am 23. Januar 1957 erhobenen Klage (Rechtssache 1/57) verbinden und die Hohe Behörde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilen".

    Die Beklagte hat ihre Klagebeantwortung in der Rechtssache 14/57 am 15. Mai 1957 eingereicht und beantragt, der Gerichtshof möge:.

    Die Parteien haben diese Anträge in den Erwiderungen und Gegenerwiderungen in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57 aufrechterhalten.

    III) Zulässigkeit der Klage 14/57 A. Nach Ansicht der Klägerin sei diese Klage unzulässig, weil sie gegen einen im Rechtssinne nicht vorhandenen Verwaltungsakt gerichtet sei; dieser entbehre nämlich jeder gesetzlichen Grundlage.

    b) Das Schreiben vom 27. Februar 1957 (Rechtssache 14/57) A. Die Klägerin ist der Auffassung, diese Stellungnahme sei nicht nur außerhalb der vorgeschriebenen Frist ergangen, sondern auch unzureichend begründet, da die Hohe Behörde die von der Klägerin dargelegten besonderen Umstände nicht erwähnt habe.

    A - ZUR ZULÄSSIGKEIT DER KLAGEN 1/57 UND 14/57 Da unter den Parteien die Rechtsnatur der den Gegenstand der vorliegenden Rechtssachen bildenden Verwaltungsakte streitig ist, ist zunächst festzustellen, ob die angefochtenen Schreiben tatsächlich.

    Die Klägerin dagegen beantragt, der Gerichtshof möge die Klage 14/57 für unzulässig erklären, weil das Schreiben vom 27. Februar 1957 keine Stellungnahme darstelle; diese sei vielmehr bereits am 19. Dezember 1956 ergangen.

    Die Klägerin beantragt unter anderem, der Gerichtshof möge die Klage 14/57 für unzulässig erklären, weil der Verwaltungsakt weder mittelbar noch unmittelbar geeignet sei, Rechtsfolgen zu zeitigen.

    Da die Klägerin in den Rechtssachen 1/57 und 14/57 unterlegen ist, ist sie gemäß Artikel 60 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes zum Ersatz der Kosten zu verurteilen, die der Beklagten entstanden sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Die Situation wäre eine andere, wenn der Rechtsakt vollständig ohne Begründung wäre; vgl. insoweit Urteil vom 10. Dezember 1957, Société des usines à tubes de la Sarre/Hohe Behörde (1/57 und 14/57, EU:C:1957:13, S. 219).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-249/02

    Portugal / Kommission - Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - Gemeinsame

    49 - Urteil vom 10. Dezember1957 in den verbundenen Rechtssachen 1/57 und 14/57 (Société des usines à tubes de la Sarre /Hohe Behörde, Slg. 1957, 215).
  • BFH, 14.09.1967 - V 4/65

    Unternehmereigenschaft der ezirksstellenleiter der Niedersächsischen Fußball-Toto

    Erst später, nämlich nach dem Bekanntwerden des Urteils des FG Düsseldorf V 14/57 vom 27. September 1958 sowie nach Veröffentlichung der Urteile des BFH IV 49/58 U vom 15. Juni 1960 (BFH 71, 270, BStBl III 1960, 349) und IV 251/59 vom 15. Juni 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 124), die die Gewerbesteuerpflicht von Bezirksstellenleitern des Nordwestlotto bzw. des Berliner Zahlenlotto betreffen, begehrte der Stpfl. als Arbeitnehmer behandelt zu werden, ohne daß sich die vertraglichen Beziehungen oder deren tatsächliche Gestaltung geändert hatten.
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