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   BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98, XI ZB 14/98   

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BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98, XI ZB 14/98 (https://dejure.org/1998,5626)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1998 - XI ZB 13/98, XI ZB 14/98 (https://dejure.org/1998,5626)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98, XI ZB 14/98 (https://dejure.org/1998,5626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages - Verschulden seines Prozessbevollmächtigten - Gewährleistung einer wirksamen Ausgangskontrolle - Löschen einer Frist im Fristenkalender erst nach Ausdruck des Sendeberichts durch ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Gebotene Kontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftstücke durch Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 996
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98
    Das setzt voraus, daß über die konkrete Übermittlung ein Sendebericht ausgedruckt wird, aus dem sich ergibt, ob der Übermittlungsvorgang einwandfrei durchgeführt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655 und Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98
    Das setzt voraus, daß über die konkrete Übermittlung ein Sendebericht ausgedruckt wird, aus dem sich ergibt, ob der Übermittlungsvorgang einwandfrei durchgeführt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655 und Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93, NJW 1994, 1879).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 16.06.1998 - XI ZB 13/98
    Soweit in der vorgelegten eidesstattlichen Versicherung der Gehilfin K. ausgeführt wird, daß die Anweisung erteilt worden sei, im Fristenkalender notierte Fristen erst zu streichen, wenn der fristwahrende Schriftsatz per Telefax an das Gericht gesandt wurde "und eine Einzelfaxbestätigung vom Faxgerät mit 'O.K.'-Vermerk ausgedruckt wurde", handelt es sich um das - an die Gründe des Beschlusses des Berufungsgerichts vom 25. Februar 1998 angepaßte - Nachschieben einer neuen Begründung, die nach Ablauf der Frist des § 234 ZPO - auch im Beschwerdeverfahren - nicht mehr zulässig ist (BGH, Beschluß vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097 f.).
  • BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendiger

    Bei der Übermittlung per Telefax kommt der Rechtsanwalt dieser Verpflichtung nur dann nach, wenn er seiner Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 128/06 - juris Tz. 7; vom 16. Juni 1998 - IX ZB 13/98, IX ZB 14/98 - VersR 1999, 996; siehe auch Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07 - FamRZ 2008, 1515 Tz. 11).

    Vielmehr soll damit ebenso die Feststellung ermöglicht werden, ob der Schriftsatz überhaupt übermittelt worden ist (BGH Beschluss vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98, XI ZB 14/98 - VersR 1999, 996 - in dem dort entschiedenen Fall hatte die Bürogehilfin ebenfalls versäumt, die Berufungsbegründungsschrift dem Berufungsgericht per Telefax zu übermitteln).

    Hierzu hätte der Prozessbevollmächtigte des Klägers seine Bürokraft zusätzlich anweisen müssen, den Übermittlungsvorgang erst als abgeschlossen zu betrachten, wenn ein entsprechender Ausdruck des Sendeberichts vorliegt (vgl. BGH Beschluss vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98, XI ZB 14/98 - VersR 1999, 996).

  • BGH, 10.09.2013 - VI ZB 61/12

    Wiedereinsetzung: Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der Faxnummer bei

    Eine Notfrist darf erst nach einer solchen Kontrolle des Sendeberichts gelöscht werden (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2012 - VI ZB 54/11, aaO; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98, - XI ZB 14/98, VersR 1999, 996; vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10, NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12, 14).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZB 54/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist:

    Eine Notfrist darf erst nach einer solchen Kontrolle des Sendeberichts gelöscht werden (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98, - XI ZB 14/98, VersR 1999, 996; vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10, NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12, 14).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts bei der Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinreichend geklärt (vgl. zur Versendung fristgebundener Schriftsätze durch Fax die Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03 - FamRZ 2004, 262; vom 2. Juli 2001 - II ZB 28/00 - NJR-RR 2002, 60; vom 3. April 2001 - XI ZB 2/01 - BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 15 (Gründe); vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98 - VersR 1999, 996; vom 18. Dezember 1997 - X ZB 16/97 - NJWE-VHR 1998, 86 und vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97 - NJW 1998, 907).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei

    Vielmehr soll damit ebenso die Feststellung ermöglicht werden, ob der Schriftsatz überhaupt übermittelt worden ist (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12; BGH Beschluss vom 16. Juni 1998 - XI ZB 13/98 - VersR 1999, 996).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00

    Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Grundsätzlich trifft einen Anwalt zwar die Verpflichtung, seinen Mitarbeitern für die Übersendung von Telefaxen die allgemeine Weisung zu erteilen, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang auszudrucken, ihn zu prüfen und erst dann die Frist im Fristenkalender zu löschen (BGH, Beschl. v. 16. Juni 1998 - XI ZB 13 u. 14/98, VersR 1999, 996).
  • BGH, 01.07.2002 - II ZB 11/01

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Ausgangskontrolle;

    Die grundsätzliche Verpflichtung eines Anwalts, durch allgemeine Anweisung eine Ausgangskontrolle bei Telefaxen in der von dem Berufungsgericht dargestellten Weise zu gewährleisten (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 19. November 1997 - VIII ZB 33/97, VersR 1998, 607; v. 16. Juni 1998 - XI ZB 13 u. 14/98, VersR 1999, 996), wurde im vorliegenden Fall schon dadurch ersetzt, daß der Prozeßbevollmächtigte sich durch konkrete Nachfrage über die Ausführung des speziellen Auftrags vergewissert hat, wozu er an sich nicht verpflichtet gewesen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Juli 2000 aaO).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2013 - 2 U 85/13

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Nachschieben von Tatsachen zur

    Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, einen Frist wahrenden Schriftsatz per Telefax zu übersenden, macht die weitere Ausgangskontrolle somit nicht entbehrlich (BGH, Beschl. v. 15. Juni 2011, X ZB 572/10, NJW 2011, 2367, m.w.N.; BGH, Beschl. v. 7. Juli 2010, XII ZB 59/10, NJW-RR 2010, 1648, m.w.N.; BGH, NJW 2004, 367; BGH, VersR 1999, 996).

    Wenn der geschilderte Ablauf innerhalb der Kanzleiorganisation der Prozessbevollmächtigten des Klägers die zu stellenden Sorgfaltsanforderungen nicht (vollständig) erfüllt, ergibt sich daraus keine Ergänzungsbedürftigkeit seines Vorbringens (BGH, NJW-RR 1992, 1277; BGH, VersR 2000, 1563; VersR 1999, 996; Hüßtege, aaO; siehe BGH, NJW-RR 2011, 1284; FamRZ 2009, 1132, j.m.w.N.).

  • BGH, 08.03.2001 - V ZB 5/01

    Unvollständige Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax

    Daher muß über die konkrete Übermittlung ein Sendebericht ausgedruckt und darauf überprüft werden, ob der Übermittlungsvorgang einwandfrei durchgeführt worden ist (vgl. Senat, Urt. v. 29. April 1994, V ZR 62/93, NJW 1994, 1879, 1880; BGH, Beschl. v. 12. April 1995, XII ZB 38/95, FamRZ 1995, 1135, 1136; Beschl. v. 16. Juni 1998, XI ZB 13 u. 14/98, VersR 1999, 996).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 2Z BR 123/01

    Fristsetzung zur Rechtsmittelgründung bei Versäumung der Einlegefrist -

    Dazu gehört, dass bei der Einlegung mittels Telefax der Eintrag im Fristenkalender erst gelöscht wird, wenn ein ausgedrucktes Sendeprotokoll vorliegt (BGH VersR 1999, 996).

    Voraussetzung ist aber, dass diese angewiesen ist, die Löschung im Fristenkalender erst vorzunehmen, wenn anhand des Sendeprotokolls festgestellt ist, dass die Rechtsmittelschrift tatsächlich übermittelt worden ist (BGH VersR 1999, 996).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 16 U 26/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 17.11.1999 - IV ZB 18/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung eines

  • BSG, 12.03.2002 - B 11 AL 3/02 B

    Fristversäumung durch Anwaltsverschulden im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • OLG Hamm, 23.02.2001 - 20 U 125/00

    Versicherungsrecht - Klagefrist - Einräumung des Fristablaufs als Bestätigung des

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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 06.10.1998 - O 14/98 KfH II   

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https://dejure.org/1998,30845
LG Heidelberg, 06.10.1998 - O 14/98 KfH II (https://dejure.org/1998,30845)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 06.10.1998 - O 14/98 KfH II (https://dejure.org/1998,30845)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - O 14/98 KfH II (https://dejure.org/1998,30845)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Ergänzung eines Urteils um weitere Bestimmungen

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.10.1998 - IV 14/98   

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LG Düsseldorf, 09.10.1998 - IV 14/98 (https://dejure.org/1998,49423)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.1998 - IV 14/98 (https://dejure.org/1998,49423)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - IV 14/98 (https://dejure.org/1998,49423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 647 nr
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Die übrige strafgerichtliche Rechtsprechung hat sich der Beurteilung des 1. Strafsenats ausweislich der bislang veröffentlichten Entscheidungen entweder uneingeschränkt (OLG Karlsruhe StV 1998, 530; LG Düsseldorf StV 1998, 647; LG Wuppertal NStZ-RR 1997, 75 ff.; ferner LG Hannover NJW 1977, 1110) oder aber zumindest für den Fall angeschlossen, daß die Ergebnisse der Untersuchung zur Belastung des Beschuldigten herangezogen werden sollten (OLG Frankfurt/Main NStZ 1988, 425; AG Demmin/Zweigstelle Malchin, Urt. vom 7. September 1998 - 94 Ls 182/98 - 741 Js 31691/97).
  • FG Münster, 11.09.2007 - 14 K 5023/06

    Erfordernis der Änderung eines Einkommensbescheides wegen der rückwirkenden

    Der Einkommensteuerbescheid ist insoweit Grundlagenbescheid für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag (vgl. BFH Urteil vom 24. März 1999 IV 14/98, BFH/NV 1999, 1383; FG Düsseldorf Urteil vom 14. Januar 2000 18 K 5985/98, EFG 2000, 439).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 258/98

    Lügendetektor; Polygraph; Verwerfung der Revision; Menschenwürde; Specific lie

    Die übrige strafgerichtliche Rechtsprechung hat sich der Beurteilung des 1. Strafsenats ausweislich der bislang veröffentlichten Entscheidungen entweder uneingeschränkt (OLG Karlsruhe StV 1998, 530; LG Düsseldorf StV 1998, 647; LG Wuppertal NStZ-RR 1997, 75 ff.; ferner LG Hannover NJW 1977, 1110) oder aber zumindest für den Fall angeschlossen, daß die Ergebnisse der Untersuchung zur Belastung des Beschuldigten herangezogen werden sollten (OLG Frankfurt/Main NStZ 1988, 425; AG Demmin/Zweigstelle Malchin, Urt. vom 7. September 1998 - 94 Ls 182/98 - 741 Js 31691/97).
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Rechtsprechung
   VGH der UEK, 18.08.2000 - 14/98   

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https://dejure.org/2000,49878
VGH der UEK, 18.08.2000 - 14/98 (https://dejure.org/2000,49878)
VGH der UEK, Entscheidung vom 18.08.2000 - 14/98 (https://dejure.org/2000,49878)
VGH der UEK, Entscheidung vom 18. August 2000 - 14/98 (https://dejure.org/2000,49878)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 78.78

    Beihilfefähigkeit von Krankheitsaufwendungen - Kostenerstattung - Privat

    Auszug aus VGH der UEK, 18.08.2000 - 14/98
    Richtig ist auch, dass die Beihilfe gemäß § 3 Abs. 4 BVO NW (1975) nur gegenüber realisierbaren Schadensersatzansprüchen nachrangig ist; der Beihilfeberechtigte darf nicht auf einen undurchsetzbaren Schadensersatzanspruch verwiesen werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 21. März 1979 - 6 C 78.78 - Buchholz 238.911 Nr. 3).
  • VerfGH Thüringen, 07.03.2018 - VerfGH 1/14

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen §§ 24, 25 Abs. 4 Nr. 3, § 29 Thüringer

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass in diesem Fall erst ein besonderer, die gesetzliche Regelung umsetzender Willensakt der öffentlichen Gewalt in die Rechtssphäre der betroffenen Gemeinde eingreift (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 14/98 -, juris Rn. 143 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 29.07.1998 - O 14/98 KfH II   

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https://dejure.org/1998,22303
LG Heidelberg, 29.07.1998 - O 14/98 KfH II (https://dejure.org/1998,22303)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29.07.1998 - O 14/98 KfH II (https://dejure.org/1998,22303)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - O 14/98 KfH II (https://dejure.org/1998,22303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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