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   EGMR, 26.02.2008 - 14029/05   

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https://dejure.org/2008,32843
EGMR, 26.02.2008 - 14029/05 (https://dejure.org/2008,32843)
EGMR, Entscheidung vom 26.02.2008 - 14029/05 (https://dejure.org/2008,32843)
EGMR, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 14029/05 (https://dejure.org/2008,32843)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 16.10.2006 - 32817/02

    E. W. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 26.02.2008 - 14029/05
    Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Aufgabe des Gerichtshofs nicht darin besteht, an Stelle der nationalen Behörden deren Aufgaben in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts wahrzunehmen, sondern vielmehr darin, im Lichte der Konvention die Entscheidungen zu überprüfen, die diese Behörden in Ausübung ihres Ermessens getroffen haben (siehe Rechtssachen Sahin und Sommerfeld ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerden Nrn. 30943/96 und 31871/96, Rdnr. 64 bzw. 62, EGMR 2003-VIII; T.P. und K.M. ./. Vereinigtes Königreich [GK],Individualbeschwerde Nr. 28945/95, Rdnr. 71, EGMR 2001-V; Görgülü , a. a. O., Rdnr. 41, und Wildgruber ./. Deutschland (Entsch.),Individualbeschwerde Nr. 32817/02, 16. Oktober 2006).

    Zu sagen, dass nationale Gerichte in der Frage des Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils stets einen psychologischen Sachverständigen hinzuziehen müssen, ginge zwar zu weit, doch ausschlaggebend für diese Frage sind die besonderen Umstände jedes Einzelfalls unter gebührender Berücksichtigung des Alters und der Reife des betreffenden Kindes (siehe insbesondere Rechtssachen Sommerfeld ./. Deutschland , a. a. O., und Wildgruber ./. Deutschland , (Entsch.) Individualbeschwerde Nr. 32817/02, 16. Oktober 2006).

  • EGMR, 29.05.2001 - 63716/00

    SAWONIUK contre le ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 26.02.2008 - 14029/05
    Der Gerichtshof stellt fest, dass es für die nationalen übergeordneten Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht bei der Nichtannahme einer Beschwerde genügt, dass sie auf die Rechtsvorschriften verweisen, die diese Vorgehensweise erlauben, wenn die Beschwerde wie im vorliegenden Fall keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (siehe Rechtssachen Sawoniuk ./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 63716/00, 29. Mai2001; Teuschler./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 47636/99, 4. Oktober 2001; und Wildgruber, a. a. O.).
  • EGMR, 04.10.2001 - 47636/99

    TEUSCHLER contre l'ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 26.02.2008 - 14029/05
    Der Gerichtshof stellt fest, dass es für die nationalen übergeordneten Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht bei der Nichtannahme einer Beschwerde genügt, dass sie auf die Rechtsvorschriften verweisen, die diese Vorgehensweise erlauben, wenn die Beschwerde wie im vorliegenden Fall keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (siehe Rechtssachen Sawoniuk ./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 63716/00, 29. Mai2001; Teuschler./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 47636/99, 4. Oktober 2001; und Wildgruber, a. a. O.).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus EGMR, 26.02.2008 - 14029/05
    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die hier in Rede stehende Entscheidung auf innerstaatlichem Recht beruhte, nämlich auf § 1684 BGB, und dass sie den Schutz des Kindeswohls zum Ziel hatte, was ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 darstellt (siehe Rechtssache Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 37, 26. Februar 2004).
  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 26.02.2008 - 14029/05
    Solche weiteren Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und einem oder beiden Elternteilen endgültig abgeschnitten werden (siehe Rechtssachen Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 49, EGMR 2000-VIII, sowie Kutzner ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 46544/99, Rdnr. 67, EGMR 2002-I, und Görgülü , a. a. O., Rdnr. 42).
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 26.02.2008 - 14029/05
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass die Angemessenheit der Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen ist: der Komplexität des Falls, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u. v. a. Rechtssache Frydlender ./. Frankreich [GK] , Individualbeschwerde Nr. 30979/96, Rdnr. 43, EGMR 2000-VII).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Bei nationalen übergeordneten Gerichten erachtet es der Gerichtshof zudem für mit der Konvention vereinbar, wenn solche Gerichte bei der Nichtannahme offensichtlich unbegründeter Beschwerden von einer ausführlichen Begründung der Entscheidung absehen und allein auf die Norm verweisen, die ein entsprechendes Vorgehen erlaubt (vgl. EGMR, Sawoniuk v. United Kingdom, Entscheidung vom 29. Mai 2001, Nr. 63716/00; Schumacher v. Germany, Entscheidung vom 26. Februar 2008, Nr. 14029/05, juris, Rn. 108).
  • EGMR, 21.10.2008 - 42952/04

    ZEYTINLI v. TURKEY

    The Court further reiterates that the domestic courts are better placed than the Court to assess the necessity of obtaining an expert opinion (see Friedrich Schumacher v. Germany (dec.), no. 14029/05, 26 February 2008).
  • EGMR, 10.05.2012 - 26219/08

    MAGNIN c. FRANCE

    L'article 6 § 1 de la Convention ne fait cependant pas obstacle à ce qu'un Etat partie mette en place une procédure permettant à une juridiction supérieure de rejeter, par simple référence aux dispositions légales prévoyant cette procédure, les recours ne soulevant pas des questions revêtant une importance particulière (voir, par exemple, Teuscher c. Allemagne (déc.), no 47636/99, 4 octobre 2001, et Schumacher c. Allemagne (déc.), no 14029/05, 26 février 2008).
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