Rechtsprechung
KG, 21.04.2016 - 2 Ws 122/16 - 141 AR 200/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 140 StPO, § 143 StPO
Dauer der Pflichtverteidigerbeiordnung; Rücknahme aus wichtigem Grund - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsgrundsätze zur Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung; Aufrechterhaltung der Verteidigerbestellung bei positiver Beantwortung der Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium; Änderung der rechtlichen Auffassung über das Vorliegen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Aufhebung der Bestellung des zweiten Pflichtverteidigers wegen Fehlens der Voraussetzungen
- rechtsportal.de
StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 143
Wirksamkeit der Aufhebung der Bestellung des zweiten Pflichtverteidigers wegen Fehlens der Voraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mal einfach eben so den zweiten Pflichtverteidiger entpflichten geht nicht
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidigertausch - Der Wahlanwalt muss auch (noch) wollen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.03.2016 - 223 Js 3807/12
- KG, 21.04.2016 - 2 Ws 122/16 - 141 AR 200/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 153
- StV 2017, 154
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17
Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit …
Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls). - LG Halle, 08.09.2020 - 10a Qs 77/20 Dies begründet sich bereits damit, dass selbst im Fall einer geänderten rechtlichen Auffassung des Gerichts zum Vorliegen der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung die Bestellung zum Pflichtverteidiger aufgrund des Grundsatzes prozessualen Vertrauensschutzes nicht aufgehoben werden kann (KG, 21.04.2016, Az.: 2 Ws 122/16;… BeckOK, § 143 StPO, Rn. 7).
- KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17
Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das …
Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).