Weitere Entscheidung unten: KG, 28.06.2012

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   KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12   

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KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2015,50653)
KG, Entscheidung vom 15.12.2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2015,50653)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2015,50653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 475 Abs 1 S 1 StPO, Art 2 Abs 1 GG
    Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch private Dritte im Strafverfahren: Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Angeklagten; berechtigtes Interesse des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Erledigung überholten Maßnahme ist dann gegeben, wenn diese einen tief greifenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfGE 96, 27 [Unverletzlichkeit der Wohnung]; BVerfG NJW 1999, 273 [Freiheit der Person]; NJW 2007, 1117 [körperliche Unversehrtheit]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Erledigung überholten Maßnahme ist dann gegeben, wenn diese einen tief greifenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfGE 96, 27 [Unverletzlichkeit der Wohnung]; BVerfG NJW 1999, 273 [Freiheit der Person]; NJW 2007, 1117 [körperliche Unversehrtheit]).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein solcher liegt hier vor, denn die Erteilung umfassender Akteneinsicht in ein wegen eines Tötungsdelikts gegen einen Angeklagten geführtes Strafverfahren berührt dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in erheblicher Art und Weise (vgl. BVerfG NJW 2007, 1052; NJW 2009, 2876).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Erledigung überholten Maßnahme ist dann gegeben, wenn diese einen tief greifenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfGE 96, 27 [Unverletzlichkeit der Wohnung]; BVerfG NJW 1999, 273 [Freiheit der Person]; NJW 2007, 1117 [körperliche Unversehrtheit]).
  • LG Kassel, 15.10.2004 - 5 AR 18/04
    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Nach § 475 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt die Erteilung von Auskünften aus Strafakten an einen für private Dritte auftretenden Rechtsanwalt voraus, dass ein diesbezügliches berechtigtes Interesse schlüssig vorgetragen wird (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 475 Rn. 2; LR-Hilger aaO, § 475 Rn. 5; LG Dresden StV 2006, 11, 12; LG Kassel StraFo 2005, 428).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger aaO, § 473 Rn. 14).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Denn ein Beschuldigter ist regelmäßig zu hören, wenn durch die Erteilung von Akteneinsicht in ein gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren ein Eingriff in seine Grundrechtspositionen verbunden ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 242; NJW 2007, aaO; LR-Hilger aaO, Rn. 7; KK-Gieg, StPO 7. Aufl., § 478 Rn. 3).
  • LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05
    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Nach § 475 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt die Erteilung von Auskünften aus Strafakten an einen für private Dritte auftretenden Rechtsanwalt voraus, dass ein diesbezügliches berechtigtes Interesse schlüssig vorgetragen wird (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 475 Rn. 2; LR-Hilger aaO, § 475 Rn. 5; LG Dresden StV 2006, 11, 12; LG Kassel StraFo 2005, 428).
  • LG Köln, 26.09.2018 - 116 Qs 7/18
    Der Vortrag muss dabei so detailliert sein, dass dem Gericht eine Ausübung seines Ermessens und eine Abwägung gegen schutzwürdige Interessen der Betroffenen - denen grundsätzlich ein hoher Stellenwert zukommt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, juris, Rn. 9) - möglich ist (KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 Ws 61/12 -, juris, Rn. 9).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, die es dem Gericht erlaubt zu prüfen, "ob auch eine die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten oder anderer Betroffener besser wahrende und zugleich dem legitimen Auskunftsinteresse des privaten Dritten hinreichend Rechnung tragende Erteilung von Auskünften nach § 475 Abs. 1 StPO in Frage kommt" (KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 Ws 61/12 -, juris, Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22

    Klage auf Einsicht in die bei dem Bundeskartellamt geführten Akten oder die

    Danach verlangt die Darlegung eines berechtigten Interesses einen schlüssigen Tatsachenvortrag, der Grund und Umfang eines bestimmten Interesses an der gewünschten Auskunft erkennen lässt, weil nur so der über das Einsichtsgesuch entscheidenden Stelle die gebotene Prüfung ermöglicht wird, ob dessen Voraussetzungen vorliegen und in wieweit die im Gegenzug gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 i.V.m. Abs. 4 GWB zu berücksichtigenden schutzwürdigen Interessen des jeweils von der Einsicht Betroffenen hiergegen abzuwägen sind (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 10.05.2021, 203 VAs 82/21; KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2015, 4 WS 61/12 - 141 AR 305/12; KK-Gieg, § 475 StPO Rn. 4; MK-Singelnstein, § 475 StPO Rn.18).
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Rechtsprechung
   KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41403
KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2012,41403)
KG, Entscheidung vom 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2012,41403)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2012,41403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 475 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, § 475 Abs 2 StPO, § 478 Abs 3 S 1 StPO, § 478 Abs 3 S 2 StPO
    Akteneinsichtsgewährung im Strafverfahren: Unzulässigkeit eines nach Erledigung erhobenen Feststellungsantrags bei unanfechtbaren Entscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten und unanfechtbaren Maßnahme; Möglichkeit einer Beschwerde bei Entscheidungen des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für Privatpersonen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 475 Abs. 3
    Unanfechtbarkeit der Versagung von Akteneinsicht für Privatpersonen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
    Es ist zwar zutreffend, dass das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Annahme eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme erfordern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - = NJW 1997, 2163).
  • LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05
    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
    Entsprechend lag dem vom Landgericht Dresden (Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 - = StV 2006, 11) beurteilten Sachverhalt die (anfechtbare) Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft zugrunde.
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
    Abgesehen davon, dass die Entscheidung aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Verfügung prozessual überholt ist, unterliegt die Genehmigung von Akteneinsicht - hier nach § 475 Abs. 2 StPO - durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts nicht der Beschwerde (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 - = NJW 2002, 1590; Gieg in KK-StPO 6. Aufl., § 478 Rdn. 5; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 304 Rdn. 5).
  • KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten

    Der Beschluss des Vorsitzenden über die Versagung der Akteneinsicht ist nach der Streichung von § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO aF (Ausschluss der Anfechtung) durch das 2. Opferrechtsreformgesetz nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 304 Abs. 1 ff. StPO anfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 3 Ws 264/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 478 Rn. 4; aA KG [4. Strafsenat] StV 2014, 279).
  • BVerfG, 29.06.2015 - 2 BvR 2048/12

    Akteneinsicht für ein Presseunternehmen im Strafverfahren (Beschwerderecht des

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Juni 2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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