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   KG, 22.07.2015 - 3 Ws 336/15 - 141 AR 339/15   

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https://dejure.org/2015,21807
KG, 22.07.2015 - 3 Ws 336/15 - 141 AR 339/15 (https://dejure.org/2015,21807)
KG, Entscheidung vom 22.07.2015 - 3 Ws 336/15 - 141 AR 339/15 (https://dejure.org/2015,21807)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 3 Ws 336/15 - 141 AR 339/15 (https://dejure.org/2015,21807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 230 Abs 2 StPO, § 411 Abs 2 StPO
    Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung über den Einspruch gegen einen Strafbefehl: Erlass eines Haftbefehls bei Anwesenheit eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Verteidigers; milderes Mittel des Vorführungsbefehls

  • verkehrslexikon.de

    Haftbefehl oder Vorführungsbefehl bei Säumnis des Angeklagten bei angeordnetem persönlichen Erscheinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 2; StPO § 411 Abs. 2
    Erlass eines Haftbefehls bei Nichterscheinen des Angeklagten nach Einspruch gegen einen Strafbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Angeklagter wohnt weniger als 100 km vom Gericht entfernt: Vorführungsbefehl geht vor Haftbefehl

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 01.11.2001 - 4 Ws 168/01
    Auszug aus KG, 22.07.2015 - 3 Ws 336/15
    Nach allgemeiner Meinung kann ein nach § 230 Abs. 2 StPO erlassenen Haftbefehl unabhängig davon, ob er bereits vollzogen wird, mit der weiteren Beschwerde angegriffen werden (vgl. KG, Beschluss vom 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 - in juris; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 46 m.N.).
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