Rechtsprechung
AG Köln, 28.09.2018 - 141 C 100/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung des Kaufpreises durch Erklärung des Rücktritts i.R.e. Rechtskaufs im Hinblick auf ein Optionsrecht zum Abschluss eines Vertrages über Reiseleistungen und Beherbergungsleistungen als Hauptvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gutschein: Verkäufer von Gutschein haftet nicht für Bonität
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gutschein: Verkäufer von Gutschein haftet nicht für Bonität
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Mitte, 22.01.2013 - 8 C 203/12
GROUPON haftet bei Nichterfüllung des Gutscheins begrenzt auf Kaufpreis
Auszug aus AG Köln, 28.09.2018 - 141 C 100/18
Für die Bonität wird daher nur gehaftet, wenn insofern eine Garantie i.S.d. § 276 BGB übernommen wurde (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 22.1.2013 - 8 C 203/12, zitiert nach juris).Anders als in der von dem Kläger zitierten Entscheidung des AG Berlin-Mitte (Urt. v. 22.1.2013 - 8 C 203/12) sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der hiesigen Beklagten keine solche Garantiehaftung vor.
Eine Haftung aus gesetzlichen Vorschriften besteht nach oben Gesagtem jedoch gerade nicht (so auch AG Berlin-Mitte, Urt. v. 22.1.2013 - 8 C 203/12;… AG Köln, Urt. v. 1.10.2014 - 119 C 322/14;… AG Köln, Urt. v. 29.1.2014 - 112 C 133/13).