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   AG Köln, 28.09.2018 - 141 C 100/18   

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https://dejure.org/2018,38641
AG Köln, 28.09.2018 - 141 C 100/18 (https://dejure.org/2018,38641)
AG Köln, Entscheidung vom 28.09.2018 - 141 C 100/18 (https://dejure.org/2018,38641)
AG Köln, Entscheidung vom 28. September 2018 - 141 C 100/18 (https://dejure.org/2018,38641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung des Kaufpreises durch Erklärung des Rücktritts i.R.e. Rechtskaufs im Hinblick auf ein Optionsrecht zum Abschluss eines Vertrages über Reiseleistungen und Beherbergungsleistungen als Hauptvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gutschein: Verkäufer von Gutschein haftet nicht für Bonität

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gutschein: Verkäufer von Gutschein haftet nicht für Bonität

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Berlin-Mitte, 22.01.2013 - 8 C 203/12

    GROUPON haftet bei Nichterfüllung des Gutscheins begrenzt auf Kaufpreis

    Auszug aus AG Köln, 28.09.2018 - 141 C 100/18
    Für die Bonität wird daher nur gehaftet, wenn insofern eine Garantie i.S.d. § 276 BGB übernommen wurde (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 22.1.2013 - 8 C 203/12, zitiert nach juris).

    Anders als in der von dem Kläger zitierten Entscheidung des AG Berlin-Mitte (Urt. v. 22.1.2013 - 8 C 203/12) sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der hiesigen Beklagten keine solche Garantiehaftung vor.

    Eine Haftung aus gesetzlichen Vorschriften besteht nach oben Gesagtem jedoch gerade nicht (so auch AG Berlin-Mitte, Urt. v. 22.1.2013 - 8 C 203/12; AG Köln, Urt. v. 1.10.2014 - 119 C 322/14; AG Köln, Urt. v. 29.1.2014 - 112 C 133/13).

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