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   AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21   

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https://dejure.org/2021,64160
AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21 (https://dejure.org/2021,64160)
AG München, Entscheidung vom 15.10.2021 - 142 C 1511/21 (https://dejure.org/2021,64160)
AG München, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - 142 C 1511/21 (https://dejure.org/2021,64160)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 97 Abs. 2 S. 3; UrhG § 13
    Zur Berechnung des Lizenzschadensersatzes i.S.d. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG bei möglicher Lizenzierung über zwischengeschaltete Agenturen ("Martinszug mit Sankt Martin auf Pferd")

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Für Bemessung des Lizenzschadens beim Fotoklau im Internet ist auf Lizenzierungspraxis auch unter Berücksichtigung des Agenturmarktes abzustellen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung bei Online-Grafik-Klau und fehlende Urheberbenennung führt zu 100%-Verletzeraufschlag

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21
    Voraussetzung ist jedoch, dass aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation die Beauftragung des Rechtsanwalts zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH, NJW 2011, 2509 [2510] Rn. 9; NJW 2018, 935 Rn. 6).
  • OLG München, 10.10.2013 - 6 U 2260/13
    Auszug aus AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21
    Zwar führt nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung die fehlende Urhebernennung grundsätzlich zu einem pauschalen 100%igen Zuschlag des für die jeweilige Nutzung üblichen Honorars (Dreier/Schulze/Schulze, 6. Aufl. 2018, UrhG § 13 Rn. 35; OLG München, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 6 U 2260/13 - juris, Rn. 37).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21
    Voraussetzung ist jedoch, dass aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation die Beauftragung des Rechtsanwalts zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH, NJW 2011, 2509 [2510] Rn. 9; NJW 2018, 935 Rn. 6).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21
    Die bloße technische Abrufbarkeit einer Internetseite genügt als Begehungsort bei behaupteter Verletzung im Inland geschützter Urheber- oder verwandter Schutzrechte (BGH WRP 2016, 1114 Tz 18; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 32 ZPO, Rn. 20_10), so dass der "fliegende Gerichtsstand" im vorliegenden Fall auch in München eröffnet ist.
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21
    Soweit damit objektiv eine Erhöhung des wirtschaftlichen Werts der Bildernutzung verbunden ist, wird ferner der für die Erstellung des Lichtbilds erforderliche Aufwand zu berücksichtigen sein (BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 187/17 -, Rn. 18 - 19, "Sportwagenfoto", juris, m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Auszug aus AG München, 15.10.2021 - 142 C 1511/21
    Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete "Mehrwert" steht typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den "objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung" (BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 - I ZR 93/19 -, Rn. 23 ff., juris).
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