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   AG Köln, 06.05.2013 - 142 C 227/12   

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https://dejure.org/2013,11960
AG Köln, 06.05.2013 - 142 C 227/12 (https://dejure.org/2013,11960)
AG Köln, Entscheidung vom 06.05.2013 - 142 C 227/12 (https://dejure.org/2013,11960)
AG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 142 C 227/12 (https://dejure.org/2013,11960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsverletzung bei fehlender Einwillligung zu Filmaufnahmen zu einer Doku-Soap

  • kanzlei.biz

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Schadensersatz bei unerwünschten Filmaufnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Doku-Soaps - man muss sich nicht vorführen lassen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für unerlaubte Fernsehaufnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fernsehsender darf unter vorbehaltlicher Mitwirkung gefilmten Beitrag zu Doku-Soap nicht ohne endgültige Genehmigung ausstrahlen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Die Versicherungsdetektive: Müssen sich Arbeitnehmer ohne Einwilligung für eine TV Sendung filmen lassen?

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch ungenehmigte Filmaufnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fernsehaufnahme am Arbeitsplatz: Anspruch auf Schadenersatz bei unerlaubter Aufnahme und Verbreitung eines das Persönlichkeitsrecht verletzenden Filmbeitrags - Beeinträchtigung des öffentlichen Ansehens durch Filmbeitrag begründet schwerwiegende Verletzung des ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1311
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04

    Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer

    Auszug aus AG Köln, 06.05.2013 - 142 C 227/12
    Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung ist weiter, dass dem Einwilligenden Art, Umfang und Zweck der Veröffentlichung bekannt war oder bekannt gegebene wurden (OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 479; OLG Frankfurt a.M., GRUR 1991, 49; Wandtke/Bullinger, § 22 KUG Rn. 15).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene im Umgang mit Medien unerfahren ist und die geplante Veröffentlichung Vorgänge betrifft, die für den Betroffenen unangenehm sind und er unerwartet mit der Situation konfrontiert wird (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 479, 480; LG Hamburg, NRW-RR 2005, 1357).

  • OLG München, 13.01.2009 - 18 U 4520/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Konkludente Einwilligung in die

    Auszug aus AG Köln, 06.05.2013 - 142 C 227/12
    Auch setzt eine konkludente Einwilligungserklärung voraus, dass dem Betroffenen bekannt ist, dass er die Aufnahmen und deren Ausstrahlung nicht hinnehmen muss (OLG München, ZUM 2009, 429).
  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 11 U 207/07

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Filmaufnahmen

    Auszug aus AG Köln, 06.05.2013 - 142 C 227/12
    Entscheidend sind aber jeweils die Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung von Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung und der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns nebst Auswirkungen auf die Lebensführung des Betroffenen bzw. seine berufliche Tätigkeit (BGH MDR 1996, 0LG Celle OLGR 2001, 43 ff; OLG Hamm, ZUM-RD 2009, 548 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.05.1990 - 6 W 62/90

    Steuerberater

    Auszug aus AG Köln, 06.05.2013 - 142 C 227/12
    Voraussetzung für eine konkludente Einwilligung ist weiter, dass dem Einwilligenden Art, Umfang und Zweck der Veröffentlichung bekannt war oder bekannt gegebene wurden (OLG Hamburg, NJW-RR 2005, 479; OLG Frankfurt a.M., GRUR 1991, 49; Wandtke/Bullinger, § 22 KUG Rn. 15).
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