Rechtsprechung
AG Köln, 02.01.2017 - 142 C 329/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts des Insolvenzschuldners als faktischer Geschäftsführer wegen Vermögensgefährdung; Rechtsstreit auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Zeugnisverweigerungsrecht des Insolvenzschuldners in einem Forderungsfeststellungsverfahren
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Zeugnisverweigerungsrecht des Insolvenzschuldners wegen Vermögensgefährdung in einem Forderungsfeststellungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts des Insolvenzschuldners als faktischer Geschäftsführer
Verfahrensgang
- AG Köln, 02.01.2017 - 142 C 329/14
- LG Köln, 28.07.2017 - 34 T 22/17
- BGH, 20.11.2018 - II ZB 22/17
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 294
- NZI 2017, 126
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06
Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden
Auszug aus AG Köln, 02.01.2017 - 142 C 329/14
Da sich die Unmittelbarkeit im Sinne eines "Ohne weitere Zwischenschritte" nur auf das Drohen eines Schadens bezieht, liegt dieses Tatbestandsmerkmal bereits dann vor, wenn durch die Aussage die tatsächlichen Voraussetzungen einer Haftung des Zeugen begründet werden oder die Durchsetzung einer Forderung erleichtert wird (BGH, NJW 2007, 155).
- LG Köln, 28.07.2017 - 34 T 22/17
Erhebung und Verwendung von erteilten Auskünften des Schuldners nur mit seiner …
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 30.01.2017 gegen das Zwischenurteil des Amtsgerichts Köln vom 02.01.2017, Az. 142 C 329/14, wird zurückgewiesen. - OLG Schleswig, 21.03.2019 - 16 W 161/17
Insolvenzverfahren, Zeugnisverweigerungsrecht
Der Senat macht sich wie schon das Landgericht die Erwägungen des Amtsgerichtes Köln (Zwischenurteil vom 2. Januar 2017, 142 C 329/14, ZinsO 2017, 449, Rn. 16 bei juris) zu eigen, deren Überzeugungskraft die Klägerin nicht allein dadurch infrage stellen kann, dass sie von einem "Amtsgericht (!)" formuliert worden sind.