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   AG Köln, 10.12.2012 - 142 C 348/12   

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https://dejure.org/2012,48495
AG Köln, 10.12.2012 - 142 C 348/12 (https://dejure.org/2012,48495)
AG Köln, Entscheidung vom 10.12.2012 - 142 C 348/12 (https://dejure.org/2012,48495)
AG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 142 C 348/12 (https://dejure.org/2012,48495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außergerichtliche Kosten für Forderungsbeitreibung können nur bei "Vermögenseinbuße" als Verzugsschaden geltend macht werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hagen, 16.07.2012 - 7 S 11/12

    Freistellung von einem Honoraranspruch eines Anwalts vor Erteilung einer

    Auszug aus AG Köln, 10.12.2012 - 142 C 348/12
    Soweit in diesem Zusammenhang auf § 257 BGB Bezug genommen und argumentiert wird, dass es auf § 10 RVG nicht ankommen, weil ein Befreiungsanspruch nach § 257 BGB sofort fällig werde, auch wenn die Forderung von der Befreiung begehrt werde, noch nicht fällig sein (LG Hagen, Beschluss vom 16.07.2012 - 7 S 11/12 zitiert nach juris), ist dies auf den Fall des auf Befreiung von Rechtsanwaltskosten gerichteten Verzugsschadensersatzanspruches aus § 286 BGB nicht anwendbar.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus AG Köln, 10.12.2012 - 142 C 348/12
    Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass der Geschädigte mit der Verbindlichkeit, von der Befreiung verlangt wird, auch tatsächlich beschwert ist, sie also erfüllen muss (BGH, NJW 2007, 1809 (1811) m.w.N).
  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 172/06

    Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters;

    Auszug aus AG Köln, 10.12.2012 - 142 C 348/12
    Das ist der Fall, wenn die gegen ihn gerichtete Forderung fällig und durchsetzbar ist; denn sonst liegt eine schadensrechtlich unerhebliche "Vermögensgefährdung" vor, die bei der zur Bestimmung des Schadens durchzuführenden Differenzhypothese unberücksichtigt bleibt (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - IX ZR 172/06 - zitiert nach juris mit Anm. Geisler).
  • OLG München, 25.08.2010 - 19 U 2394/10

    Rechtsanwaltskosten als Verzugsschadenersatz: Ersatzfähigkeit vorgerichtlicher

    Auszug aus AG Köln, 10.12.2012 - 142 C 348/12
    Ist es aber möglich, dass - aus welchen Gründen auch immer - ein Schaden gar nicht entsteht, fehlt es am berechtigten Interesse des Geschädigten bereits Ersatz zu fordern ( vgl. OLG München, Urteil vom 25.08.2010 - 19 U 2394/10 - zitiert nach juris).
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