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   AG München, 13.07.2007 - 142 C 36111/06   

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https://dejure.org/2007,31729
AG München, 13.07.2007 - 142 C 36111/06 (https://dejure.org/2007,31729)
AG München, Entscheidung vom 13.07.2007 - 142 C 36111/06 (https://dejure.org/2007,31729)
AG München, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 142 C 36111/06 (https://dejure.org/2007,31729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Palettentauschverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 22.09.2005 - 11 U 70/03

    Nachweis einer vertraglichen Überwälzung von Palettentauschrisiko; Entstehung von

    Auszug aus AG München, 13.07.2007 - 142 C 36111/06
    Diese Überbürdung des Tauschrisikos setzt jedoch ein klare und eindeutige vertragliche Absprache voraus, aus der sich ergibt, dass der Frachtführer für die Rückführungspflicht und die Übernahme des Tauschrisikos ein angemessenes Entgelt zu erhalten hat (OLGR Celle 2005, 750 ff; OLG Celle TranspR 2003, 450 ff., AG Kehl, Urteil vom 13.02.2007, Az.: 4 C 607/06 abrufbar über die JURIS-Datenbank).

    In der Regelung liegt die Pauschalisierung eines Schadensersatzes und nicht eine Vertragsstrafe (siehe auch OLGR Celle 2005, 750 f. Rnr. 41, OLG Celle TranspR 2001, 98; AG Kehl aaO).

  • OLG Celle, 06.03.2003 - 11 U 124/02

    Vereinbarung eines Palettentausches zwischen Versender und Frachtführer ;

    Auszug aus AG München, 13.07.2007 - 142 C 36111/06
    Diese Überbürdung des Tauschrisikos setzt jedoch ein klare und eindeutige vertragliche Absprache voraus, aus der sich ergibt, dass der Frachtführer für die Rückführungspflicht und die Übernahme des Tauschrisikos ein angemessenes Entgelt zu erhalten hat (OLGR Celle 2005, 750 ff; OLG Celle TranspR 2003, 450 ff., AG Kehl, Urteil vom 13.02.2007, Az.: 4 C 607/06 abrufbar über die JURIS-Datenbank).
  • AG Kehl, 13.02.2007 - 4 C 607/06

    Wirksamkeit einer in den Transportauftragsbestätigungen von Transportunternehmen

    Auszug aus AG München, 13.07.2007 - 142 C 36111/06
    Diese Überbürdung des Tauschrisikos setzt jedoch ein klare und eindeutige vertragliche Absprache voraus, aus der sich ergibt, dass der Frachtführer für die Rückführungspflicht und die Übernahme des Tauschrisikos ein angemessenes Entgelt zu erhalten hat (OLGR Celle 2005, 750 ff; OLG Celle TranspR 2003, 450 ff., AG Kehl, Urteil vom 13.02.2007, Az.: 4 C 607/06 abrufbar über die JURIS-Datenbank).
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