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   AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11   

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https://dejure.org/2012,2190
AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11 (https://dejure.org/2012,2190)
AG Köln, Entscheidung vom 27.02.2012 - 142 C 431/11 (https://dejure.org/2012,2190)
AG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 142 C 431/11 (https://dejure.org/2012,2190)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei einer teilbaren Dienstleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kunden gegen ein Online-Reisebüro auf Rückzahlung angesparter Reisewerte bei Unklarheit über ein Erlöschen des Widerrufsrechtes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Online-Reisevertrag - Widerrufsrecht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telefonvertrag - Widerrufsrecht und Widerrufsfrist

  • reise-recht-wiki.de

    Teilweises Erlöschen des Widerrufsrechts bei Ausführung einer teilbaren Dienstleistung

  • info-it-recht.de

    Widerrufsrecht ist teilbar bei teilbarer Dienstleistung (hier: Online-Reisevertrag)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Kunden gegen ein Online-Reisebüro auf Rückzahlung angesparter Reisewerte bei Unklarheit über ein Erlöschen des Widerrufsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Bei teilbarer Dienstleistung auch teilbares Widerrufsrecht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei teilbarer Dienstleistung teilbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht erlischt bei teilbarer Dienstleistungen nur partiell

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht erlischt bei teilbaren Dienstleistungen nur teilweise

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 373
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Wuppertal, 15.03.2012 - 6 S 63/11

    Fälligkeit eines Frachtanspruchs bei unklaren AGB und treuwidrigem Berufen auf

    Auszug aus AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
    Hieraus ergibt sich aber, dass nicht schon eine blosse Reiseberatung über die Hotline zu einem Beginn mit der Ausführung der Dienstleistung im Sinne von § 312 d BGB führen kann ( so bereits die erkennende Abteilung in 142 C 280/10 - Urteil vom 24.01.2010, dem folgend auf Berufung der Beklagten LG Köln - Urteil vom 05.01.2012 - 6 S 63/11; anders wohl das LG Köln aber ohne nähere Begründung in seinem Urteil vom 10.02.2011 - 1 S 232/09 für den Fall einer telefonische Reiseberatung bei der es aber zu keiner Buchung unter Einsatz von Reisewerten kam).
  • LG Kiel, 25.03.2009 - 5 O 206/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkvertrages: Wirksamkeit von

    Auszug aus AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
    Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar, was aus einer teleologischen Reduktion des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (a.F) folgt (LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009 - 5 O 206/08 Rn 43 f. (zitiert nach juris); AG Mitte, MMR 2009, 280, 281; AG Montabaur, Urt. 15.01.2008 - 15 C 195/07 Rn. 25 f. (zitiert nach juris); AG Elmshorn NJW 2005, 2404; MüKo/ Wendehorst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 312d Rn. 56; Staudinger/ Thüsing , BGB, Neubearb.
  • LG Wuppertal, 09.06.2011 - 9 S 174/10

    Die gerichtlich festgestelle hälftige Verschuldensquote wegen ungeklärten

    Auszug aus AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
    Soweit die Beklagte sich schliesslich noch auf das Urteil des AG Köln vom 10.06.2010 - 134 C 57/09 nebst Hinweisbeschluss des LG Köln vom 13.08.2010 - 9 S 174/10 - bezieht ist festzustellen, dass in der dortigen Fallgestaltung der Kunde der Beklagten lediglich eine Kündigung und keinen Widerruf ausgesprochen hat.
  • AG Montabaur, 15.01.2008 - 15 C 195/07

    Fernabsatzgeschäft: Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Bereitstellung

    Auszug aus AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
    Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar, was aus einer teleologischen Reduktion des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (a.F) folgt (LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009 - 5 O 206/08 Rn 43 f. (zitiert nach juris); AG Mitte, MMR 2009, 280, 281; AG Montabaur, Urt. 15.01.2008 - 15 C 195/07 Rn. 25 f. (zitiert nach juris); AG Elmshorn NJW 2005, 2404; MüKo/ Wendehorst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 312d Rn. 56; Staudinger/ Thüsing , BGB, Neubearb.
  • AG Köln, 07.05.2009 - 134 C 57/09

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises bei einer lediglichen Versorgung mit

    Auszug aus AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
    Soweit die Beklagte sich schliesslich noch auf das Urteil des AG Köln vom 10.06.2010 - 134 C 57/09 nebst Hinweisbeschluss des LG Köln vom 13.08.2010 - 9 S 174/10 - bezieht ist festzustellen, dass in der dortigen Fallgestaltung der Kunde der Beklagten lediglich eine Kündigung und keinen Widerruf ausgesprochen hat.
  • AG Elmshorn, 02.06.2005 - 50 C 60/05

    Zulässigkeit einer Schufa-Meldung vor Vorliegen eines rechtskräftigen Titels bei

    Auszug aus AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
    Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar, was aus einer teleologischen Reduktion des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (a.F) folgt (LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009 - 5 O 206/08 Rn 43 f. (zitiert nach juris); AG Mitte, MMR 2009, 280, 281; AG Montabaur, Urt. 15.01.2008 - 15 C 195/07 Rn. 25 f. (zitiert nach juris); AG Elmshorn NJW 2005, 2404; MüKo/ Wendehorst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 312d Rn. 56; Staudinger/ Thüsing , BGB, Neubearb.
  • AG Berlin-Mitte, 23.10.2008 - 16 C 123/08

    Ausschluss des Widerrufsrechts - Design der Widerrufselehrung - Webdesign -

    Auszug aus AG Köln, 27.02.2012 - 142 C 431/11
    Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar, was aus einer teleologischen Reduktion des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (a.F) folgt (LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009 - 5 O 206/08 Rn 43 f. (zitiert nach juris); AG Mitte, MMR 2009, 280, 281; AG Montabaur, Urt. 15.01.2008 - 15 C 195/07 Rn. 25 f. (zitiert nach juris); AG Elmshorn NJW 2005, 2404; MüKo/ Wendehorst , BGB, 5. Aufl. 2007, § 312d Rn. 56; Staudinger/ Thüsing , BGB, Neubearb.
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