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   AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14   

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https://dejure.org/2015,17114
AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14 (https://dejure.org/2015,17114)
AG Köln, Entscheidung vom 22.06.2015 - 142 C 641/14 (https://dejure.org/2015,17114)
AG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 142 C 641/14 (https://dejure.org/2015,17114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegenüber einer Bank auf Rückzahlung einer bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gezahlten Bearbeitungsprovision

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verschiebung des Verjährungsbeginns wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung (hier: Klage auf Rückzahlung einer Darlehensbearbeitungsgebühr) - gegen BGH

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzumutbarkeit der Klageerhebung hemmt Verjährung nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn kann nicht wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung verschoben werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn kann nicht wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung verschoben werden

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 2113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende

    Auszug aus AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14
    Ausdrücklich wird einer Entscheidung des BAG zugestimmt, in der ausgeführt wird, dass eine ständige, einen bestimmten Anspruch ablehnende Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung des § 202 BGB a.F. grundsätzlich nicht rechtfertigen kann (BAG, NJW 1962, 1077 f.) Allerdings schliesst dieses systematische und historische Argument nicht aus, dass auch § 206 BGB weit ausgelegt wird und neben den Fällen der Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen Stillstandes der Rechtspflege als Unterfall der höheren Gewalt auch die Fälle erfasst, dass eine Klage wegen entgegenstehender Rechtsprechung im Zeitpunkt der Fälligkeit eines Anspruches aussichtlos ist.

    Allerdings sind solche lediglich eine bestimmte Personengruppe betreffenden Billigkeitserwägungen nicht geeignet, eine richterliche Rechtsfortbildung über das Gesetz hinaus zu rechtfertigen (BAG, NJW 1962, 1077).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14
    Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (vgl. nur BGH NJW 2014, 3713 Rn. 35).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.10.2014 (BGH NJW 2014, 3713 ff. Rn 54) den Anwendungsbereich des Rechtsprechungsgrundsatzes des Hinausschiebens des Verjährungsbeginnes wegen Unzumutbarkeit der Klageerhebung erweitert und auch auf Fälle der einem Anspruch entgegenstehenden Rechtsprechung ausgedehnt.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14
    Der Inhaltskontrolle entzogen ist lediglich der Preis der Darlehensvergabe, also der nach § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB zu zahlende Zins (vgl. BGH NJW 2014, 2420 Rn. 32 ff.).

    Diese Preisnebenabrede ist auch wegen der Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung und unangemessener Benachteiligung gemäss § 307 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil durch die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts für die Bearbeitung eines Verbraucherdarlehens ein Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen der Verwender verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt (vgl. BGH NJW 2014, 2420 Rn. 66).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Auszug aus AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14
    Es fehlt in diesen Fällen an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH NJW 2011, 1278 f. m.w.N.).
  • RG, 12.07.1934 - IV 89/34

    Wann beginnt die Anfechtungsfrist, wenn eine Eheanfechtung darauf gestützt wird,

    Auszug aus AG Köln, 22.06.2015 - 142 C 641/14
    So wurde die Rechtsfigur der anspruchsfeindlichen ständigen Rechtsprechung im dritten Reich vom Reichsgericht 1934 dazu verwandt, um ein Hinausschieben der Anfechtungsfrist bei der Eheanfechtung von "Mischehen" zu begründen, weil derartige Anfechtungsklagen in der Weimarer Republik keine Aussicht auf Erfolg gehabt hatten und ihre Erhebung daher nicht zumutbar war (RGZ 145, 8-11).
  • FG Köln, 24.09.2015 - 1 K 2893/12

    Aufrechnung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs des Insolvenzschuldners aus der

    Einer Zumutbarkeit der Klageerhebung insbesondere steht eine ältere, bis dahin ständige Rechtsprechung eines Bundesgerichts bis zu einer Rechtsprechungsänderung entgegen (vergleiche BGH-Urteil vom 28.10.2014 XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 unter II. 2. b) bb) (2) (c) (aa) = juris, Rz. 56 ablehnend z.B. AG Köln, Urteil vom 22.6.2015 142 C 641/14, juris; Wardenbach, BB 2015, 2).
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