Rechtsprechung
AG München, 23.11.2011 - 142 C 2564/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Filesharing - Verurteilung zum Schadensersatz auch dann, wenn der Anschlussinhaber gar keinen Computer besitzt
- openjur.de
§§ 670, 683 Satz 1, 677 BGB; §§ 97a Abs. 1 Satz 2, 19a, 97 Abs. 1 UrhG
- JurPC
Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beim Anbieten eines vollständigen Kinofilms oder Computerspiels im Internet i.R. einer Tauschbörse ist von einer erheblichen Urheberrechtsverletzung auszugehen; Erhebliche Urheberrechtsverletzung beim Anbieten eines vollständigen Kinofilms oder Computerspiels im Internet ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Urheberrechtsverletzung - Täterschaft des Anschlussinhabers
- kanzlei.biz
Anschlussinhaber haften ohne WLAN Erst-Recht!
- info-it-recht.de
Zur Widerlegung der Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers (hier: Rentnerin; kein PC; kein Internetanschluss = trotzdem Verurteilung)
- wbs-law.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beim Anbieten eines vollständigen Kinofilms oder Computerspiels im Internet i.R. einer Tauschbörse ist von einer erheblichen Urheberrechtsverletzung auszugehen; Erhebliche Urheberrechtsverletzung beim Anbieten eines vollständigen Kinofilms oder Computerspiels im Internet ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers bei WLANs
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kein Computer, kein WLAN - Aber Kosten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Filesharing-Störerhaftung auch ohne WLAN-Router möglich: 2 unterschiedliche Entscheidungen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Abmahnung: Filesharing ohne Computer und ohne W-LAN?
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Haftung für P2P-Urheberrechtsverstoß auch bei Nichtbesitz von PC
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Filesharing Verurteilung einer Rentnerin ohne Computer?
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Filesharing: Muss Rentnerin ohne PC und WLAN Abmahnkosten zahlen?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Computer, kein WLAN - Rentnerin muss Abmahnkosten wegen Filesharing tragen
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Tatsächliche Vermutung für die Haftung von Anschlussinhabern auch ohne W-LAN-Anschluss
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Computer, kein WLAN - Trotzdem muss Rentnerin Abmahnkosten wegen Filesharing tragen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rentnerin soll für illegalen Download haften
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Filesharing: Haftung einer Anschlussinhaberin wegen Urheberrechtsverletzung trotz fehlenden Computers und WLAN-Anschlusses - Besitz des Internetanschlusses begründete Haftung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kein Computer und kein W-LAN aber trotzdem Abmahnkosten // Rentnerin wurde zur Zahlung von Abmahnkosten plus Schadensersatz verurteilt
Besprechungen u.ä. (5)
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Filesharing: Haftung des Anschlussinhabers
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zur Widerlegung der tatsächlichen Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers bei WLANs
- heise.de (Pressekommentar, 16.03.2012)
Im Zweifel gegen den Angeklagten
- Telepolis (Entscheidungsanmerkung)
Filesharing ohne Computer? Haftung für Internetanschluss
- dr-bahr.com (Kurzanmerkung)
Das angebliche Skandal-Urteil des AG München in P2P-Fällen, das keines ist
Verfahrensgang
- AG München, 23.11.2011 - 142 C 2564/11
- LG München I, 22.03.2013 - 21 S 28809/11
Papierfundstellen
- MMR 2012, 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11
Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines …
Auszug aus AG München, 23.11.2011 - 142 C 2564/11
Erforderlich für die Entkräftung wäre, dass die Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes für das Gericht feststeht, nachdem die Beklagte im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast eine solche vortrug (vgl. auch OLG Köln NJOZ 2011, 1239 f.). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG München, 23.11.2011 - 142 C 2564/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Entscheidung "Sommer unseres Lebens", Aktenzeichen I ZR 121/08 vom 12.05.2011 spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beklagte als Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn - wie hier - feststeht, dass die Verletzung über ihren Anschluss erfolgte.