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   AG Köln, 21.09.2009 - 142 C 266/08   

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AG Köln, 21.09.2009 - 142 C 266/08 (https://dejure.org/2009,20167)
AG Köln, Entscheidung vom 21.09.2009 - 142 C 266/08 (https://dejure.org/2009,20167)
AG Köln, Entscheidung vom 21. September 2009 - 142 C 266/08 (https://dejure.org/2009,20167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude aufgrund zweistündiger Verspätung des Fluges, Schimmel im Zimmer und fehlender Animation in einem Ersatzhotel; Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Reisepreisminderungsansprüchen eines mitreisenden ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwei Reiseverträge, wenn für sich und den Lebensgefährten gebucht wurde?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Buchung für Lebensgefährten legitimiert nicht zur Klageerhebung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus AG Köln, 21.09.2009 - 142 C 266/08
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 15.06.1989 (NJW 1989, 2750) die grundsätzliche Zulässigkeit von Abtretungsverboten im Reisevertragsrecht bestätigt.
  • LG Köln, 23.04.2008 - 26 O 29/07

    AGB-Klausel, wonach Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Vertragskündigung

    Auszug aus AG Köln, 21.09.2009 - 142 C 266/08
    Das OLG Köln hat in dieser Entscheidung anders als die Vorinstanz - ( LG Köln 26 O 29/07 Urteil vom 23.04.2008 - nicht veröffentlicht - ) seine Argumentation zur Unwirksamkeit des Abtretungsverbot darauf gestützt, dass der Reisende insbesondere bei Familien - und Gruppenreisen nicht immer wisse, ob und wenn ja, welche Ansprüche er persönlich geltend machen müsse oder nicht und daher ohne Abtretungsmöglichkeit Gefahr laufe durch § 651 g BGB von der Geltendmachung ausgeschlossen zu werden.
  • OLG Köln, 08.12.2008 - 16 U 49/08

    Vereinbarung der Kostenpflicht von Änderungswünschen weniger als 30 Tage vor

    Auszug aus AG Köln, 21.09.2009 - 142 C 266/08
    Soweit in jüngster Zeit die vorliegende Abtretungsklausel mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 651 g BGB als unwirksam erachtet worden ist, vermag sich das Gericht dieser Auffassung nicht anzuschliessen (OLG Köln Urteil vom 08.12.2008 - 16 U 49/08 -, veröffentlicht in juris).
  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus AG Köln, 21.09.2009 - 142 C 266/08
    Soweit der BGH in einer neueren Entscheidung (BGH, RRa 2009, 131) ohne weitere Differenzierung ausgeführt hat, der Katalog müsse auch im Reisebüro ausgehändigt werden, ist bezogen auf den vorliegenden Fall zunächst festzustellen, dass kein Grund ersichtlich und vorgetragen ist, warum der Kläger nicht die Unterlagen, die Grundlage seiner Buchung waren, insgesamt mitgenommen hat.
  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2016 - 24 O 111/15

    Pauschalreisevertrag - Schadensersatzansprüche mitreisender Familienmitglieder

    Der Kläger als Reiseanmelder einer Familienreise ist aktivlegitimiert Minderungsansprüche aus dem Gesamtreisepreis aus § 651 d Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. AG Köln, Urteil vom 21. September 2009 - 142 C 266/08 -, Rn. 16 und 17, juris).
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