Weitere Entscheidung unten: AG München, 07.07.2008

Rechtsprechung
   AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15751
AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08 (https://dejure.org/2008,15751)
AG München, Entscheidung vom 06.06.2008 - 142 C 6791/08 (https://dejure.org/2008,15751)
AG München, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 142 C 6791/08 (https://dejure.org/2008,15751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Prüfungspflichten des Forenbetreibers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • foren-und-recht.de

    Haftung für Blog-Kommentare: Der Fall Niggemeier II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 08.07.2008)

    Störerhaftung in Foren: Amtsgericht München widerspricht Landgericht Hamburg

  • stefan-niggemeier.de (Auszüge)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung eines Weblogs für Kommentare Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung eines Weblogs für Kommentare Dritter

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Stefan Niggemeier bleibt (beinahe) Sieger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 782 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Erst wenn auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde, muss nicht nur dieses Angebot gesperrt werden, sondern auch Vorsorge dafür getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860ff "Internetversteigerung I"; BGH MMR 2007, 507ff. "Internetversteigerung II"; lt Pressemitteilung auch BGH, Urteil v. 30.04.2008, Az. I ZR 73/05).

    Berücksichtigung muss auch finden, dass das vorliegende Forum privat betrieben wird und der Beklagte mit einer rechtsverletzenden Äußerung weder direkt noch indirekt Umsatz erzielt, worauf der Bundesgerichtshof jedoch bei der Feststellung der Prüfungspflichten maßgeblich abgestellt hat (vgl. BGH MMR 2007, 507, 511 "Internetversteigerung II").

    Die Verletzung der Prüfungspflichten begründet erst die Störerhaftung (BGH MMR 2007, 507, 510 "Internetversteigerung II") .

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Den Beklagten traf daher die Pflicht, die Kommentare des konkreten Artikels laufend zu überwachen (vgl. auch OLG Hamburg MMR 2006, 744, 746).

    Regelmäßig dürfte einem Ausgleich der gegenläufigen Interessen des Internetforenbetreibers und der Nutzer des Internetforums einerseits und des von Kommentaren Betroffenen andererseits am ehesten gerecht werden, die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare zu beschränken (vgl auch OLG Hamburg MMR 2006, 744, 746).

  • OLG München, 03.07.2006 - 1 U 2624/06
    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    In derartigen Situationen, wie sie sich z.B. auch bei dem Nachweis des objektiven Verstoßes gegen Verkehrssicherungspflichten ergeben (vgl. hierzu OLG München, Beschluss v. 03.07.06, Az. 1 U 2624/06 sowie Beschluss v. 22.09.2006, Az. 1 U 3340/06), ergibt sich vielmehr lediglich eine sekundäre Darlegungslast des Beklagten, welcher zunächst substantiiert darlegen muss, welche Überprüfungen er vorgenommen hat (vgl. hierzu Zöller, ZPO, 26. A., Vor § 284 Rdnr 34).
  • OLG München, 22.09.2006 - 1 U 3340/06
    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    In derartigen Situationen, wie sie sich z.B. auch bei dem Nachweis des objektiven Verstoßes gegen Verkehrssicherungspflichten ergeben (vgl. hierzu OLG München, Beschluss v. 03.07.06, Az. 1 U 2624/06 sowie Beschluss v. 22.09.2006, Az. 1 U 3340/06), ergibt sich vielmehr lediglich eine sekundäre Darlegungslast des Beklagten, welcher zunächst substantiiert darlegen muss, welche Überprüfungen er vorgenommen hat (vgl. hierzu Zöller, ZPO, 26. A., Vor § 284 Rdnr 34).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Auch eine reine Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn in der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE 82, 272ff.).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Erst wenn auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde, muss nicht nur dieses Angebot gesperrt werden, sondern auch Vorsorge dafür getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860ff "Internetversteigerung I"; BGH MMR 2007, 507ff. "Internetversteigerung II"; lt Pressemitteilung auch BGH, Urteil v. 30.04.2008, Az. I ZR 73/05).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Auch für den Bereich der Forenhaftung hat der BGH bereits festgestellt, dass ab Kenntnis von einer rechtsverletzenden Äußerung eine Pflicht zur Beseitigung besteht (BGH NJW 2007, 2558ff).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Nachdem ein enger Zusammenhang mit einem Werturteil bzw. einer Meinungsäußerung nicht erkennbar ist, ist diese Äußerung ohne weiteres unzulässig, wenn sie falsch ist (vgl. zu einem ansonsten weitergehenden Schutz BGH NJW 2002, 1192, 193).
  • OLG Koblenz, 12.07.2007 - 2 U 862/06

    Zur Meinungsäußerung in Internetforen

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Vielmehr kann die Verwendung in einem alltagssprachlichen Sinne für ein Werturteil sprechen (BGH a.a.O., OLG Koblenz MMR 2008, 54).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08
    Erst wenn auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde, muss nicht nur dieses Angebot gesperrt werden, sondern auch Vorsorge dafür getroffen werden, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860ff "Internetversteigerung I"; BGH MMR 2007, 507ff. "Internetversteigerung II"; lt Pressemitteilung auch BGH, Urteil v. 30.04.2008, Az. I ZR 73/05).
  • AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07

    Inhaltsprüfpflichten eines Internetforumbetreibers

    Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Einstellung von Artikeln mit kritischen Stellungnahmen oder brisanten Inhalt, würden zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des Internetforums/blogs insgesamt in Frage stellen (so auch AG München, Urteil vom 06.06.2008, 142 C 6791/08, zitiert nach juris).
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