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   RG, 13.05.1892 - 1427/92, 1428/92, 1429/92   

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https://dejure.org/1892,312
RG, 13.05.1892 - 1427/92, 1428/92, 1429/92 (https://dejure.org/1892,312)
RG, Entscheidung vom 13.05.1892 - 1427/92, 1428/92, 1429/92 (https://dejure.org/1892,312)
RG, Entscheidung vom 13. Mai 1892 - 1427/92, 1428/92, 1429/92 (https://dejure.org/1892,312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf es der gerichtlichen Beschlußfassung über einen in der Hauptverhandlung gestellten Vertagungsantrag auch dann, wenn der Antragsteller denselben nicht näher begründet hat? 2. Muß der gefaßte Beschluß dem Antragsteller vor der Urteilsfällung bekannt gemacht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 23, 136
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.05.1976 - 1 StR 824/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Wird etwa ein Antrag des Angeklagten auf Aussetzung oder längere Unterbrechung nicht durch Beschluß des Gerichts verbeschieden, sondern nur durch den Vorsitzenden abgelehnt oder stillschweigend Übergangen, so wird zu seinen Gunsten angenommen werden müssen, daß ihm die Möglichkeit genommen worden ist, Erklärungen abzugeben, und es wird deshalb auch nicht ausgeschlossen werden können, daß auf der hierdurch herbeigeführten Beschränkung der Verteidigung das Urteil beruht (vgl. RGSt 23, 136, 137 zu § 228 StPO aF).
  • OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91

    Aussetzungsantrag; Entscheidung; Urteilsverkündung; Anträge; Beschränkung;

    Über einen - nicht bloß hilfsweise gestellten - Aussetzungsantrag (§ 228 Abs. 1 Satz 1 StPO) hat das Gericht grundsätzlich noch vor der Urteilsverkündung zu befinden, damit die Beteiligten Gelegenheit haben, andere Anträge zu stellen (vgl. RGSt. 23, 136, 137; EK-Treier, StPO, 2. Aufl., § 228 Rn. 7).
  • BGH, 11.04.1973 - 3 StR 309/72

    Ausschluss richterlicher Tätigkeit bei vorheriger Vernehmung als Zeuge oder

    Vor der Vernehmung des Zeugen Bartsch über den Antrag auf Aussetzung der Verhandlung zu entscheiden, war das Landgericht nicht gehalten; es mußte über ihn nur, wie das auch geschehen ist, vor der Urteilsfällung befinden (vgl. RGSt 23, 136).
  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 183/60

    Verstoss gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Antrag eines

    Es hat zwar nach § 228 Abs. 1 StPO ausdrücklich über ihn zu befinden (RGSt 23, 136, 137), entscheidet aber nach seinem freien, nur durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) beschränkten Ermessen, ohne bei der Ablehnung an die Gründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein.
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