Rechtsprechung
EuGH, 07.07.1988 - 143/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Stanton / Inasti
EWG-Vertrag, Artikel 52
1 . Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Mehrere Stätten für die Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft - Unselbständige Erwerbstätigkeit in einem und selbständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - EU-Kommission
Stanton / Inasti
- Wolters Kluwer
1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Mehrere Stätten für die Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft - Unselbständige Erwerbstätigkeit in einem und selbständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat; ( EWG-Vertrag, Artikel 52 ); 2. ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 52 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Mehrere Stätten für die Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft - Unselbständige Erwerbstätigkeit in einem und selbständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - [EWG-Vertrag, Artikel 52]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versagung von der Befreiung der Beitragspflicht, weil die zur Befreiung berechtigende Arbeitnehmertätigkeit im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates ausgeübt wird
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsverfahren - Dienstleistung - Voraussetzungen für die Erhebung von Beiträgen zum belgischen System für Selbständige - Artikel 7 und 52 EWG-Vertrag.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 143/87
- EuGH, 07.07.1988 - 143/87
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 12.07.1984 - 107/83
Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp
Auszug aus EuGH, 07.07.1988 - 143/87
11 Wie der Gerichtshof entschieden hat ( siehe insbesondere die Urteile vom 12 . Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg .
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
94 Der Gerichtshof hat ferner die Ansicht vertreten, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 13, und vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 16). - EuGH, 19.03.2002 - C-393/99
Hervein und Hervillier
Auf diese Weise würden Grundsätze beachtet, die der Gerichtshof in den Urteilen vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877) sowie in den Rechtssachen 154/87 und 155/87 (Wolf u. a., Slg. 1988, 3897) angewandt habe, wonach eine Person, die in einem Mitgliedstaat einer selbständigen Tätigkeit nachgehe und die gleichzeitig im Lohn- oder Gehaltsverhältnis beschäftigt sei, gleich behandelt werden müsse, ob sie nun die betreffende Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis im selben oder in einem anderen Mitgliedstaat ausübe.In den Urteilen Stanton, Wolf u. a. sowie Kemmler habe der Gerichtshof entschieden, dass es mit den Artikeln 48 und 52 EG-Vertrag nicht vereinbar sei, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Personen, die bereits eine Tätigkeit in einem Lohn- oder Gehaltsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübten, dort wohnten und einem nationalen System der sozialen Sicherheit angeschlossen seien, zur Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung für Selbständige verpflichtet seien; denn eine solche Regelung wirke sich nachteilhaft auf die Ausübung von Erwerbstätigkeiten in mehr als einem Mitgliedstaat aus.
Die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit sollen somit den Angehörigen der Mitgliedstaaten die Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen nationalen Regelungen entgegen, die sie benachteiligen könnten, wenn sie ihre Tätigkeit über das Hoheitsgebiet eines einzigen Mitgliedstaats hinaus ausdehnen wollen (Urteil Stanton, Randnr. 13).
Die Artikel 48 und 52 EG-Vertrag stehen daher der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die Personen, die nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, von der Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung für Selbständige befreit, wenn sie hauptberuflich einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis im selben Mitgliedstaat nachgehen, diese Befreiung aber solchen Personen versagt, wenn sie hauptberuflich eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat ausüben (Urteil Stanton, Randnr. 14).
- EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von …
Sie hindert insbesondere Wirtschaftsteilnehmer, die natürliche Personen sind, und Unternehmen, die in ihrem Niederlassungsstaat eine andere Gesellschaftsform gewählt haben, daran, in Österreich eine Zweigniederlassung zu gründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1984, Klopp, 107/83, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19, vom 7. Juli 1988, Stanton und L'Étoile 1905, 143/87, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11, und vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 42).
- EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of …
16 Der Gerichtshof hat ferner im Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 13) festgestellt, daß die Gesamtheit der Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit den Gemeinschaftsbürgern die Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern solle und Maßnahmen entgegenstehe, die diese dann benachteiligen könnten, wenn sie im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollten. - EuGH, 20.05.1992 - C-106/91
Ramrath / Ministre de la Justice
20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11; Urteil vom 7. Juli 1988 in den verbundenen Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11) umfasst das Niederlassungsrecht auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.26 Nach den Urteilen Stanton und Wolf vom 7. Juli 1988 (…a. a. O., jeweils Randnr. 12) gelten die Erwägungen, die vorstehend im Rahmen der Beantwortung der ersten Frage zum Niederlassungsrecht wiedergegeben wurden, zudem auch für einen Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist und daneben einer Tätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen möchte.
- EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot
Herr de Groot weist zunächst darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877) entschieden habe, dass die Gesamtheit der Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsbürgern die Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern solle und einer nationalen Regelung entgegenstehe, die diese Personen dann benachteiligen könnte, wenn sie ihre Tätigkeit über das Hoheitsgebiet eines einzigen Mitgliedstaats hinaus ausdehnen wollten. - Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc …
(207) - Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877).(240) - Urteil Stanton, a. a. O. (Fußnote 207), Randnr. 15; Urteil Wolf, a. a. O. (Fußnote 210), Randnr. 15.
- EuGH, 26.01.1999 - C-18/95
Terhoeve
Der Gerichtshof hat ferner die Ansicht vertreten, daß sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 13, Singh, Randnr. 16, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 94). - EuGH, 15.02.1996 - C-53/95
Inasti / Kemmler
Sie ist daher in diesem Verfahren nicht anwendbar; die gestellte Frage bezieht sich somit zu Recht ausschließlich auf die Vorschriften des Vertrages (vgl. Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 7).11 Die Vertragsbestimmungen über die Freizuegigkeit sollen somit die Ausübung von Erwerbstätigkeiten im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen einer nationalen Regelung entgegen, die die Ausdehnung dieser Tätigkeiten über das Hoheitsgebiet eines einzigen Mitgliedstaats hinaus behindern kann (vgl. Urteil Stanton, a. a. O., Randnr. 13).
Das Hindernis für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in mehr als nur einem Mitgliedstaat kann daher keinesfalls aus diesem Grund gerechtfertigt sein (vgl. Urteil Stanton, a. a. O., Randnr. 15).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-162/99
Kommission / Italien
Im Urteil Stanton(12) haben Sie außerdem klargestellt, dass "[d]iese Erwägungen ... auch für einen Arbeitnehmer [gelten], der in einem Mitgliedstaat ansässig ist und daneben einer Tätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen möchte".11: - Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11).
12: - Randnr. 12.13: - Urteil Stanton (Randnr. 13).
- EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95
Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95
Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89
The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-385/12
Generalanwältin Kokott erkennt in der ungarischen Sondersteuer für den …
- EuGH, 22.11.1995 - C-443/93
Vougioukas / Idryma Koinonikon Asfalisseon
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
Hanns-Martin Bachmann gegen Belgischer Staat.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20
ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-60/00
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN HAT EIN DRITTSTAATSANGEHÖRIGER EHEGATTE EINES …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98
Graf
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- BFH, 22.01.1992 - I B 77/91
EU-Vertrags-Konformität der Besteuerung von Einpendlern nach Grundsätzen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-195/98
Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95
Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95
F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen …
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 63/95
Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Leistungen für Waisen - Wehrdienst
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-293/03
My
- EuGH, 12.09.2002 - C-431/01
Mertens
- EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
Kommission / Luxemburg
- EuGH, 02.12.2005 - C-117/05
Seidl - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit - Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03
Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93
Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-478/19
UBS Real Estate
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2004 - C-140/03
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90
The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1990 - C-340/89
Irène Vlassopoulou gegen Ministerium für Justiz, Bundes- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2002 - C-385/00
de Groot
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-416/96
Eddline El-Yassini
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-393/99
Hervein und Hervillier
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999 - C-360/97
Nijhuis
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-232/01
van Lent
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-369/96
Arblade
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-340/94
E.J.M. de Jaeck gegen Staatssecretaris van Financiën. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-221/95
Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti) …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2000 - C-302/98
Sehrer
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.1991 - C-15/90
David Maxwell Middleburgh gegen Chief Adjudication Officer.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1998 - C-193/97
Manuel de Castro Freitas (C-193/97) und Raymond Escallier (C-194/97) gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-111/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1989 - 3/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1996 - C-53/95
Inasti (Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants) …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-71/93
Guido Van Poucke gegen Rijksinstituut voor de Sociale Verzekeringen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 368/87
Lieselotte Hartmann Troiani gegen Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz. - …
- EuGH, 22.11.1995 - C-443/92
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher …
Rechtsprechung
AG Adelsheim, 17.02.1988 - C 143/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 143/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Christopher Stanton und SA belge d'assurances "L'Étoile 1905" gegen Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants (Inasti).
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 143/87
- EuGH, 07.07.1988 - 143/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 12.07.1984 - 107/83
Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 143/87
Weiter haben Sie ausgeführt: "Infolgedessen läßt sich gegen die unmittelbare Geltung dieser Verpflichtung nicht die Tatsache anführen, daß der Rat nicht alle in den Artikeln 54 und 57 vorgesehenen Richtlinien erlassen hat" (Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 10). - EuGH, 28.01.1986 - 270/83
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 143/87
Er will "die Vergünstigung der Inländerbehandlung jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats garantieren, der sich, sei es auch nur mit einer Nebenstelle, in einem anderen Mitgliedstaat niederläßt, um dort eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben" (Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 285, Randnrn.