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AG Köln, 12.07.2017 - 145 C 1/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung nach einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung und dem dann folgenden Ausgleich der Hauptforderung
- reise-recht-wiki.de
Erstattung der Anwaltskosten für außergerichtliche Rechtsverfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 12.07.2017 - 145 C 1/17
- LG Köln, 04.09.2018 - 11 S 265/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.2016 - X ZR 36/15
Erstattungsbegehren von vorgerichtlich für die Geltendmachung von …
Auszug aus AG Köln, 12.07.2017 - 145 C 1/17
Die Erstattungspflicht des Luftfahrtunternehmens betrifft nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Kosten, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - X ZR 36/15, Rn. 21, zitiert nach Juris).
- LG Köln, 04.09.2018 - 11 S 265/17
Airline muss auch den Anwalt zahlen
12.7.2017 - 145 C 1/17 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger.Die Kläger beantragen, das Urteil des Amtsgerichts Köln - Amtsgericht Köln, Urteil vom 12.7.2017, Az.: 145 C 1/17 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie einen.