Rechtsprechung
   AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1726
AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11 (https://dejure.org/2012,1726)
AG Köln, Entscheidung vom 24.02.2012 - 145 C 263/11 (https://dejure.org/2012,1726)
AG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 145 C 263/11 (https://dejure.org/2012,1726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • reise-recht-wiki.de

    Erstattungsanspruch wegen Verspätung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen Verspätung eines Fluges um drei Stunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Die VO ist auch mit dem Montrealer Übereinkommen (im Folgenden MÜ) vereinbar und verstößt nicht gegen Art. 29 des MÜ, denn ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO ist generell nicht als Schadensersatzanspruch im Sinne der Art. 19, 29 MÜ anzusehen (BGH, Urt. v. 10.12.2009, Az.: Xa ZR 61/09, zitiert nach juris).

    Das Gericht sieht sich nicht veranlasst, die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit der VO mit dem MÜ vorzulegen, da der Bundesgerichtshof diese in seinem Urteil vom 10.12.2009 (Az.: Xa ZR 61/09) bereits bejaht hat.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Daher kann das MÜ dem Gemeinschaftsgesetzgeber nicht verwehren, im Rahmen der Befugnisse der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Verkehrs und des Verbraucherschutzes festzulegen, unter welchen Voraussetzungen der mit den erwähnten Unannehmlichkeiten verbundene Schaden wieder gutzumachen ist (EuGH, Urt. v. 10.01.2006, Az.: C-344/04, zitiert nach juris).
  • LG Landshut, 18.12.2009 - 12 S 1250/09

    Anspruch auf Ausgleichszahlung nach dem Gemeinschaftsrecht wegen Verspätung des

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Unter anderem hat er auf die Erwägungsgründe, den angestrebten Schutz der Fluggäste, den Grundsatz der Gleichbehandlung, den Zweck der VO und ihre Funktion als Ausgleich der Interessen der Fluggäste und derjenigen der Luftfahrtunternehmen Bezug genommen (LG Landshut, Urt. v. 18.12.2009, Az.: 12 S 1250/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Als außergewöhnlicher Umstand kann ein technisches Problem nur dann angesehen werden, wenn es seine Ursache in einem der in Erwägungsgrund 14 der Verordnung genannten Umstände hat, beispielsweise also auf versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen beruht (EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Az.: C-549/07; BGH, Urt. v. 12.11.2009, Az.: Xa ZR 76/07, jeweils zitiert nach juris).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Das Gericht schließt sich der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofs an, welche Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der VO nicht nur bei Annullierungen von Flügen, sondern auch in den Fällen bejaht, in denen der Fluggast wegen des verspäteten Fluges sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07; BGH, Urt. v. 18.02.2010, Az.: Xa ZR 95/06, jeweils zitiert nach juris).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Als außergewöhnlicher Umstand kann ein technisches Problem nur dann angesehen werden, wenn es seine Ursache in einem der in Erwägungsgrund 14 der Verordnung genannten Umstände hat, beispielsweise also auf versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen beruht (EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Az.: C-549/07; BGH, Urt. v. 12.11.2009, Az.: Xa ZR 76/07, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Verlust von Transportgut

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Eine Ermessensreduzierung auf Null mit der Folge einer Aussetzungspflicht kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 2 EGV für notwendig hält; ist dies nicht der Fall, weil das nationale Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit der Auslegung des EG-Rechts hat, entfällt sowohl eine Vorlagepflicht als auch die Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über ein bereits anhängiges Vorabentscheidungsersuchen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 497).
  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Dieser hat innerhalb der Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs gemäß Vorlagebeschluss vom 17.07.2007 (NJW 2007, 3437) entschieden.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Das Gericht schließt sich der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft und des Bundesgerichtshofs an, welche Ausgleichsleistungen gem. Art. 7 der VO nicht nur bei Annullierungen von Flügen, sondern auch in den Fällen bejaht, in denen der Fluggast wegen des verspäteten Fluges sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07; BGH, Urt. v. 18.02.2010, Az.: Xa ZR 95/06, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08

    Kläger hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber einem Luftfahrtunternehmen bei

    Auszug aus AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
    Aus diesem Grund war der Rechtsstreit entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht gemäß § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit im Hinblick auf das von ihr zitierte Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2010 - Az. 142 C 535/08 - beim Europäischen Gerichtshof auszusetzen.
  • LG Stuttgart, 21.03.2012 - 13 S 93/11

    Flugverspätung - Ausgleichszahlung

    Die Kammer hat keinen Zweifel an der Gültigkeit der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (vgl. hierzu auch AG Köln vom 24.02.2012, Aktenzeichen 145 C 263/11).
  • LG Stuttgart, 26.09.2012 - 13 S 60/12

    Ausgleichsansprüche eines Reisenden bei Ankunftsverzögerung des gebuchten Flugs

    Die Kammer hat keinen Zweifel an der Gültigkeit der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (vgl. hierzu auch AG Köln vom 24.02.2012, Aktenzeichen 145 C 263/11 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht