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   EuGH, 23.11.1989 - 145/88   

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EuGH, 23.11.1989 - 145/88 (https://dejure.org/1989,1337)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.1989 - 145/88 (https://dejure.org/1989,1337)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 1989 - 145/88 (https://dejure.org/1989,1337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit - Voraussetzung

  • EU-Kommission

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines innerstaatlichen Verkaufsverbots an Sonntagen mit den Bestimmungen des Vertrages über die Europäische Wirtschaftgemeinschaft - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung - Verfolgung eines nach Gemeinschaftsrecht ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit - Voraussetzung - [EWG-Vertrag, Artikel 30]

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 9 f., Art. 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmäßge Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit - Voraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäisches Religions- und Weltanschauungsrecht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag - Verkaufsverbot an Sonntagen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 626
  • NVwZ 1991, 357 (Ls.)
  • GRUR Int. 1991, 41
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus EuGH, 23.11.1989 - 145/88
    Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 ( Öbel, Slg . 1981, 1993 ) festgestellt, daß eine innerstaatliche Regelung der Arbeits -, Liefer - und Verkaufszeiten des Bäcker - und Konditorgewerbes eine berechtigte wirtschafts - und sozialpolitische Entscheidung darstellt, die den im allgemeinen Interesse liegenden Zielen des Vertrages entspricht .
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1990 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne gegen SIDEF Conforama u.a.

    Auslegung von Artikel 30 EWG-Vertrag 4. Für die Beantwortung der hier vorliegenden Vorabentscheidungsfragen in bezug auf Artikel 30 EWG-Vertrag ist das Urteil der Sechsten Kammer des Gerichtshofes vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88, Torfaen Borough Council, von großer Bedeutung2.

    Bevor ich näher auf dieses Urteil eingehe, möchte ich auf die Vergleichbarkeit der nationalen Regelungen aufmerksam machen, die Gegenstand der Vorlage in der Rechtssache C-145/88 und der Vorlagen in den hier vorliegenden Rechtssachen sind.

    Während es in der Rechtssache C-145/88 um ein grundsätzliches Verbot ging, am Sonntag Geschäftstätigkeiten auszuüben, betreffen die vorliegenden Rechtssachen ein Verbot, Arbeitnehmer sonntags zu beschäftigen.

    Denn in der Rechtssache C-145/88 hatte das vorlegende Gericht festgestellt, daß das Verbot, am Sonntag Geschäftstätigkeiten auszuüben, dazu geführt habe, daß die Verkäufe des Unternehmens insgesamt zurückgegangen seien, daß annähernd 10 % der von dem betreffenden Unternehmen angebotenen Waren aus anderen Mitgliedstaaten gekommen seien und demnach ein entsprechender Rückgang der Einfuhr dieser Waren aus anderen Mitgliedstaaten die Folge habe sein müssen.

    - Slg. 1989, 3851.

    Wie noch zu zeigen sein wird, besteht auch hinsichtlich der Rechtfertigungsgründe, auf die sich die jeweiligen nationalen Regelungen berufen können, eine starke Ähnlichkeit zwischen der Regelung, die Gegenstand des Urteils in der Rechtssache C-145/88 war, und den Regelungen, um die es in den vorliegenden Rechtssachen geht.

    6. In seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, daß die fragliche Regelung in gleicher Weise für inländische und eingeführte Erzeugnisse galt (Randnr. 11).

    In meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-145/88 habe ich vorgeschlagen, die Tragweite der Dassonville-Formel einigermaßen einzuschränken, indem bezüglich derjenigen Handelsregelungen, die im Hinblick auf eingeführte und inländische Erzeugnisse neutral sind, das in Wettbewerbssachen gebräuchliche Kriterium der Marktaufsplitterung herangezogen wird8.

    In seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 ist der Gerichtshof auf diese Anregung nicht eingegangen und hat es stillschweigend vorgezogen, das Dassonville-Kriterium in seiner Allgemeinheit als Ausgangspunkt zu nehmen.

    Obwohl ihm grundsätzlich die Entscheidung darüber zusteht, ob die betreffende nationale Regelung de facto zu einer mittelbaren oder unmittelbaren, tatsächlichen oder potentiellen Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels führen kann, ist die vom Gerichtshof auch im Urteil in der Rechtssache C-145/88 angewandte Dassonville-Regel so weit, daß jede Regelung darunter fällt, die von ihrer Zielsetzung oder Wirkung her irgendeinen grenzüberschreitenden Gesichtspunkt enthält.

    Da der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 angenommen hat, daß das Verbot des Artikels 30 auf ein Verbot der sonntäglichen Öffnung von Geschäften grundsätzlich anwendbar ist, drängt sich mit Rücksicht auf die zuvor (unter Nr. 5) festgestellte Gleichartigkeit die gleiche Schlußfolgerung bezüglich der vorliegenden Verbote der sonntäglichen Beschäftigung auf, zumindest wenn in jedem 8 - Schlußanträge, vorgetragen in der Sitzung vom 29. Juni 1989, Slg. 1989, 3865, Nrn. 13 bis 15.9 - Dies wäre im vorliegenden Fall nicht so, wenn sich für das fragliche Erzeugnis herausstellen würde, daß der Händler seinen infolge des Verbots der Beschäftigung an Sonntagen verringerten Umsatz an anderen Tagen vollständig wettmacht.

    7 bis 9, sowie Urteil in der Rechtssache C-145/88.

    - Dies ist offenkundig im Urteil in der Rechtssache C-145/88 der Fall, in dem das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes im Hinblick auf beschränkende Wirkungen auf den gemeinschaftlichen Handelsverkehr geprüft wird, die sich aus der untersuchten nationalen Regelung _ möglicherweise ergeben können; vgl. den Tenor dieses Urteils.

    In dem Urteil in der Rechtssache C-145/88 wird nämlich ausgeführt, daß die Frage, ob die Wirkungen einer bestimmten nationalen Regelung sich (wie in dem Urteil verlangt, siehe oben, Nr. 6) tatsächlich im Rahmen einer - wie unterstellt wird - gerechtfertigten Handelsregelung halten, eine Tatsachenfrage und daher vom innerstaatlichen Gericht zu entscheiden ist (Randnr. 16 des Urteils).

    In den vorliegenden Rechtssachen sind deutliche Kriterien zwar weniger erforderlich, da der Fall nach dem Urteil in der Rechtssache C-145/88 einfach zu lösen ist.

    Bei meiner Suche nach allgemeinen Kriterien werde ich entsprechend dem Gedankengang im Urteil in der Rechtssache C-145/88 zunächst prüfen, wann von einer 16 - Vgl. z. B. Urteile vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, insbesondere Randnr. 13.

    11.18 - Daß das Urteil in der Rechtssache C-145/88 in diesem Punkt mehr als eine Frage offenläßt, veranschaulicht die Rechtssache C-304/90, die soeben beim Gerichtshof eingegangen ist und in der.

    Auch in dem Urteil in der Rechtssache C-145/88 wird dies nicht versucht.

    In diesem Punkt läßt das Urteil in der Rechtssache C-145/88 eine bemerkenswerte Entwicklung erkennen.

    Im Anschluß daran wird im Urteil in der Rechtssache C-145/88, diesmal aber in Zusammenhang mit der Prüfung eines Rechtfertigungsgrundes, folgendes bemerkt: "Diese Überlegung gilt auch für die innerstaatlichen Regelungen der Verkaufszeiten im Einzelhandel.

    Es ist z. B. klar, daß die Festsetzung eines allgemeinen Ruhetags unter die Formel fällt, was der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-145/88 übrigens wollte: Die Anordnung wenigstens eines wöchentlichen Ruhetags ist zweifellos eine Entscheidung, die auf der Linie des Schutzes der Arbeitsumwelt und der Gesundheit von Menschen liegt, also von Zielen, die im Vertrag anerkannt sind; diesen Ruhetag auf den Sonntag festzusetzen, ist eine Entscheidung, die sozialen und kulturellen Besonderheiten des Mitgliedstaat angepaßt ist.

    - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-145/88, Randnr. 14 am Ende.

    - Dazu ausführlich meine in Fußnote 8 genannten Schlußanträge in der Rechtssache C-145/88, Nrn. 17 bis 25. I-.

    Je nachdem, ob die Prüfung der Auswirkungen der Regelung eine mehr oder weniger ernste Behinderung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs ergibt, kann mehr oder weniger leicht angenommen werden, daß die Regelung, entsprechend dem Urteil in der Rechtssache C-145/88 (Randnr. 12), "nicht über das hinausgeh[t], was erforderlich ist, um das angestrebte [und, wie unterstellt wird, nach Gemeinschaftsrecht gerechtfertigte] Ziel zu erreichen".

    Es scheint mir, daß das im Urteil in der Rechtssache C-145/88 angewandte Kriterium, daß die etwaige Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels nicht über das hinausgehen darf, was erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, die beiden eben genannten Aspekte des Erforderlichkeitskriteriums zum Ausdruck bringt: Die behindernde nationale Regelung ist im Hinblick auf das angestrebte Ziel relevant, da sie für dieses Ziel erforderlich ist und deshalb darauf gerichtet ist; sie darf nicht über das hinausgehen, was für das Ziel erforderlich ist, was bedeutet, daß es keine weniger behindernde Alternative gibt.

    Bedeutet dies, daß der Gerichtshof das Verhältnismäßigkeitskriterium in seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 fallengelassen und folglich seine frühere Rechtsprechung aufgegeben hat? Ich glaube dies nicht: Der Gerichtshof hat das Verhältnismäßigkeitskriterium in der Rechtssache C-145/88 - wie dies auch in den vorliegenden Rechtssachen der Fall ist - nicht gebraucht, da gleich klar war und auch hier klar ist, daß die durch die betreffenden nationalen Regelungen verursachten Behinderungen sicher nicht von der Art sind, daß der Mitgliedstaat auf eine für die Erreichung eines gerechtfertigten Ziels erforderliche Maßnahme verzichten müßte.

    Ich neige daher der Ansicht zu, daß dem Fehlen eines Hinweises auf das Verhältnismäßigkeitskriterium im Urteil in der Rechtssache C-145/88 keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen werden darf und daß dieses Fehlen allein auf den konkreten Umständen des Falles beruhte, aus denen sich ergab, daß die verursachten "etwaigen" Behinderungen nicht allzu bedeutsam waren.

    Da in dieser Rechtssache auf der Grundlage des Urteils in der Rechtssache C-145/88 anzunehmen ist, daß die betreffende Regelung eine Handelsregelung ist, die unter Artikel 30 fällt, finden die Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr keine Anwendung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche

    88 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1981, Oebel (155/80, EU:C:1981:177, Rn. 12), und vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    30 - Vgl. Urteile vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593), vom 16. Dezember 1992, B & Q (C-169/91, EU:C:1992:519) (beide schon vor dem Urteil Keck), und vom 2. Juni 1994, Punto Casa und PPV (C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226) (nach dem Urteil Keck).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Nationale Ladenschlusszeiten stehen mit europäischem Recht in Einklang (vgl. EuGH, RS.C-145/88, Slg. 1989, S. 3851).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-169/91

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

    5 Vor dem House of Lords, vor dem die Ausgangsverfahren in letzter Instanz anhängig sind, ergab sich, daß die Parteien über die Auslegung des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, I-3851) sowie der Urteile vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) streiten.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, Torfän Borough Council/B & Q plc, im Streit stand?.

    2) Ist es verneinendenfalls auch ohne Beibringung von Beweisen augenfällig, daß die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-145/88 nicht überschreiten?.

    3) Aufgrund welcher Kriterien und anhand welchen Beweismaterials muß das nationale Gericht verneinendenfalls die Frage beantworten, ob die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" in dem Sinne überschreiten, in dem der Gerichtshof diesen Ausdruck in seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 gebraucht hat?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier

    Im Urteil B & Q I vom 23. November 1989 hat der Gerichtshof geurteilt:.

    In Urteilen vom 16. Dezember 1992(18) hat der Gerichtshof sein Urteil B & Q I bestätigt, allerdings unter Weglassung der vorstehend kursiv wiedergegebenen Passage.

    (17) ° Rechtssache C-145/88 (B & Q I, Slg. 1989, 3851, Tenor).

    (71) ° Unter Verweisung auf meine Schlussanträge in der Rechtssache 185/88 (B & Q I, Slg. 1989, 3851, 3883, Nr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

    1 - Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Slg. 1989, 3851).

    1) Ist das Ziel, dem die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats dienen, durch die Einzelhandelsgeschäften das Öffnen an Sonntagen für die persönliche Bedienung von Kunden untersagt wird, und das darin besteht, soweit wie möglich sicherzustellen, daß Ladenangestellte an Sonntagen nicht arbeiten müssen, um das zu bewahren, was von vielen als der traditionelle englische Sonntag angesehen wird, im Sinne der Randnummern 12 bis 14 des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (B & Q) nach Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt? 2) Wie ist bei der vom Gerichtshof in Randnummer 15 des Urteils B & Q behandelten Prüfung (Prüfung der Verhältnismäßigkeit) dieser Rechtsvorschriften vorzugehen:.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, I-.

    2) Ist es verneinendenfalls auch ohne Beibringung von Beweisen augenfällig, daß die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-145/88 nicht überschreiten? 3) Aufgrund welcher Kriterien und anhand welchen Beweismaterials muß das nationale Gericht verneinendenfalls die Frage beantworten, ob die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" in dem Sinne überschreiten, in dem der Gerichtshof diesen Ausdruck in seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 gebraucht hat?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 69/88

    H. Krantz GmbH & Co. gegen Ontvanger der Directe Belastingen und Staat der

    - Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88, Slg. 1989, 3851.

    - Rechtssache C-145/88 (vgl. Fußnote 4), Randnr. 14. I - 5 9.

    - Rechtssache 148/85 (vgl. Fußnote 9), Randnr. 19.12 - Rechtssache C-145/88 (vgl. Fußnote 4), Punkt 7 der Schlußanträge.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-303/15

    M. und S. - Notifizierungsverfahren für technische Vorschriften - Technische

    45 - Vgl. z. B. Urteile vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593), vom 14. Juli 1981, Oebel (155/80, EU:C:1981:177), und vom 11. Juli 1985, Cinéthèque u. a. (60/84 und 61/84, EU:C:1985:329).

    48 - Wäre beispielsweise ein geschätzter Rückgang des Absatzvolumens um 10 % ausreichend? (Dies war der geschätzte Rückgang infolge der Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs über den Verkauf an Sonntagen - siehe Urteil vom 23. November 1989, B & Q, C-145/88, EU:C:1989:593, Rn. 7).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1995 - C-391/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Freier

    (16) ° Siehe Rechtssache 75/81, a. a. O. sowie Rechtssache 286/81, a. a. O.; Urteil vom in der Rechtssache C-23/89 (Quietlynn und Richards, Slg. 1990, I-3059) und Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-350/89 (Sheptonhurst, Slg. 1991, I-2387); Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, 3851), Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-332/89 (Marchandise u. a., Slg. 1991, I-1027) und Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91 (B & Q, Slg. 1992, I-6635).

    (33) ° Wie beispielsweise in den Fällen des Sonntagsverkaufsverbots bzw. des Sonntagsbeschäftigungsverbots in dem Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88, a. a. O.; Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-332/89, a. a. O.; Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91, a. a. O.; Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache 306/88 (Rochdale Borough Council, Slg. 1992, I-6457); Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache 312/89 (Conforama u. a., Slg. 1991, I-997); Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache 304/90 (Reading Borough Council, Slg. 1992, I-6493).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-438/05

    NACH DEM VORSCHLAG VON GENERALANWALT POIARES MADURO DÜRFEN GEWERKSCHAFTEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Einrichtungen, die das spanische nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno Srl gegen Sindaco del Comune di Erbusco (C-418/93), Semeraro

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Jean-Marie Delattre.

  • EuGH, 28.02.1991 - C-332/89

    Strafverfahren gegen Marchandise u.a.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-304/90

    Reading Borough Council / Payless DIY u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-159/90

    The Society for the Protection of Unborn Children Ireland Ltd gegen Stephen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-20/03

    Burmanjer u.a.

  • EuGH, 28.02.1991 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne / Conforama u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93

    Société d'importation Edouard Leclerc-Siplec gegen TF1 Publicité SA und M6

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-302/97

    Konle

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-1/96

    The Queen gegen Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Compassion

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1993 - C-17/92

    Federación de Distribuidores Cinematográficos (Fedicine) gegen Spanischer Staat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993 - C-271/92

    Laboratoire de prothèses oculaires gegen Union nationale des syndicats

  • EuGH, 16.12.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council / Anders

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und

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   VG Hannover, 27.11.1990 - A 145/88   

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   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    In seinem Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 33 hat der Gerichtshof im einzelnen ausgeführt, eine Vereinbarung könne den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen, wenn zu befürchten sei, daß sie "den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder der Möglichkeit nach in einer Weise beeinflussen könnte, welche die Herstellung eines einheitlichen Marktes zwischen diesen Staaten zu verhindern geeignet ist" (a. a. O. S. 305).

    Außerdem fungiert die in Artikel 85 aufgestellte Bedingung, daß die Behinderung sich (unter anderem, einigen Autoren zufolge sogar ausschließlich) auf den innergemeinschaftlichen Handel auswirken muß, als Kollisionsnorm, die den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts 33 - Siehe das Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, LTM/MBU, Slg. 1966, 284.34 - Siehe oben, Fußnote 4.

  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    Siehe das Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil Limited, Slg. 1984, 2727, Randnr. 32, das Uneil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Deutschland, Slg. 1979, 2555, Randnr. 5, sowie die dort zitierten früheren Entscheidungen.
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    Siehe das Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil Limited, Slg. 1984, 2727, Randnr. 32, das Uneil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Deutschland, Slg. 1979, 2555, Randnr. 5, sowie die dort zitierten früheren Entscheidungen.
  • EuGH, 07.03.1990 - 69/88

    Krantz / Ontvanger der Directe Belastingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    28. Gleichviel welche zwingenden Erfordernisse oder Rechtfertigungsgründe im vorliegenden Fall anzuerkennen sein mögen, es bedarf zunächst der Beantwortung einer anderen Frage: Kann ein Mitgliedstaat, der eine bestimmte Regelung nur sporadisch 47 45 - Abgesehen von der Beschränkung des Verkaufs an Sonntagen kann man auch etwa denken an Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit im Rahmen des Städteplanungsrechts (siehe das oben, Fußnote 3, zitierte Urteil in der Rechtssache Gauchard), an Rechtsvorschriften, die bei Nichtbezahlung von Steuern die Beschlagnahme von Gütern vorsehen (siehe die beim Gerichtshof anhängige Rechtssache 69/88), an Geschwindigkeitsbegrenzungen usw.
  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    - Urteil vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Cementhandelarcn/Kommission, Slg. 1972, 977, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    51 - Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchcrcau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 33; das Urteil verweist überdies auf das Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, 1350.52 ·- Urteil in der Rechtssache Bouchcrcau, siehe oben, Fußnote 51, Randnr. 35. Siehe auch die Schlußanträge von Generalanwalt Warner, Slg. 1977, 2016, 2024 bis 2026.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    51 - Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchcrcau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 33; das Urteil verweist überdies auf das Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, 1350.52 ·- Urteil in der Rechtssache Bouchcrcau, siehe oben, Fußnote 51, Randnr. 35. Siehe auch die Schlußanträge von Generalanwalt Warner, Slg. 1977, 2016, 2024 bis 2026.
  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    Siehe das Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67, Haecht/Wilkin, Slg. 1967, 544.
  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    Dagegen findet dieser Grundsatz im Rahmen von Artikel 85 Anwendung, nämlich in Gestalt der Forderung, daß der Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt sein muß (siehe das Urteil vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk-Vervaecke, Slg. 1969, 295).
  • EuGH, 10.02.1983 - 230/81

    Luxemburg / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
    Mehr Mühe bereitet mir die "Wahrung des 48 ·- Der "Estoppcl''-Grundsatz ist in dem Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81, Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255, Randnrn.
  • EuGH, 11.03.1986 - 121/85

    Conegate / HM Customs & Excise

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

  • EuGH, 05.04.1984 - 177/82

    Van de Haar

  • EuGH, 24.11.1982 - 249/81

    Kommission / Irland

  • EuGH, 31.03.1982 - 75/81

    Blesgen

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

  • EuGH, 11.03.1980 - 104/79

    Foglia / Novello

  • EuGH, 11.05.1989 - 76/86

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

  • EuGH, 08.12.1987 - 20/87

    Ministère public / Gauchard

  • EuGH, 17.05.1988 - 158/86

    Warner Brothers u.a. / Christiansen

  • EuGH, 23.02.1988 - 216/84

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 25.11.1986 - 148/85

    Direction générale des impôts / Forest

  • EuGH, 16.05.1989 - 382/87

    Buet u.a. / Ministère public

  • EuGH, 11.07.1985 - 60/84

    Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

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