Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18643
VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98 (https://dejure.org/1999,18643)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05.11.1999 - 147-VIII-98 (https://dejure.org/1999,18643)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 05. November 1999 - 147-VIII-98 (https://dejure.org/1999,18643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (hier: Ausnahme einzelner Flurstücke von Vereinigung)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof zunächst darüber zu befinden, ob Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers offensichtlich und eindeutig widerlegbar sind oder den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [80]; vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer den verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    aa) Um Artikel 88 Abs. 1 SächsVerf zu genügen, ist vor einer in den Gebietsbestand einer Gemeinde eingreifenden gesetzlichen Regelung der für das Neugliederungsvorhaben maßgebliche Sachverhalt in vollständiger und zutreffender Weise aufzuklären, da nur so eine fehlerfreie Abwägung aller für und gegen die gesetzgeberische Maßnahme sprechenden Belange gewährleistet ist (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 51-VIII-98 - BVerfGE 50, 50 [51]; 86, 90 [109]).

  • VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    Der inzwischen hingenommene Verlust ihrer rechtlichen Selbstständigkeit ändert nämlich nichts daran, dass die Antragstellerin durch die von ihr angegriffene Abspaltung eines Teils ihres bisherigen Gemeindegebiets in ihrem Recht aus Artikel 88 Abs. 1 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [118]) verletzt sein kann.

    Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).

    Darüber hinaus dient es der Information des Gesetzgebers, der hierdurch sicherstellt, dass er eine umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erlangt (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 61 [72]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [120]).

  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer den verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    aa) Um Artikel 88 Abs. 1 SächsVerf zu genügen, ist vor einer in den Gebietsbestand einer Gemeinde eingreifenden gesetzlichen Regelung der für das Neugliederungsvorhaben maßgebliche Sachverhalt in vollständiger und zutreffender Weise aufzuklären, da nur so eine fehlerfreie Abwägung aller für und gegen die gesetzgeberische Maßnahme sprechenden Belange gewährleistet ist (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 51-VIII-98 - BVerfGE 50, 50 [51]; 86, 90 [109]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    Insbesondere sind die mit dieser verbundenen Folgen nicht so schwer erträglich, dass sie mit der verfassungsmäßigen Ordnung weniger vereinbar wären als die für verfassungswidrig erklärte Rechtslage (vgl. BVerfGE 61, 319 [356]).
  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 51-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Stadt-Umland-Gesetz Leipzig (hier:

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    aa) Um Artikel 88 Abs. 1 SächsVerf zu genügen, ist vor einer in den Gebietsbestand einer Gemeinde eingreifenden gesetzlichen Regelung der für das Neugliederungsvorhaben maßgebliche Sachverhalt in vollständiger und zutreffender Weise aufzuklären, da nur so eine fehlerfreie Abwägung aller für und gegen die gesetzgeberische Maßnahme sprechenden Belange gewährleistet ist (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 51-VIII-98 - BVerfGE 50, 50 [51]; 86, 90 [109]).
  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).
  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).
  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98

    Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren bei Gemeindeeingliederung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    wird aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes als fortbestehend fingiert (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. Juni 1999 - Vf. 54-VIII-98 -).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 71-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 05.11.1999 - 147-VIII-98
    10. Unabhängig hiervon bedinge das - § 1 Nr. 5 des Eingliederungsgesetzes Zwickau für nichtig erklärende - Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 09. Juli 1999 (Vf. 71-VIII-98) jedenfalls, dass § 26 Nr. 8 des Gemeindegebietsreformgesetzes Südwestsachsen insoweit verfassungswidrig sei, als einzelne Flurstücke von dem Zusammenschluss zur neuen Gemeinde Mülsen ausgenommen seien.
  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 148-VIII-98
    Die Gemeinde Mülsen sowie der Freistaat Sachsen werden verpflichtet, bis zur Entscheidung über das von der Antragstellerin gegen das Gesetz zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Südwestsachsen (Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 568) eingeleitete Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag (Vf. 147-VIII-98) keine aufschiebbaren Entscheidungen oder Maßnahmen zu treffen, die der Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens die Wiederherstellung ihrer Selbstständigkeit unzumutbar erschwerten oder ihr nicht wiedergutzumachende Nachteile einbrächten.

    Gegen dieses Gesetz wendet sich die Antragstellerin mit einem Antrag nach Artikel 90 SächsVerf (Vf. 147-VIII-98), zu dessen Sicherung sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung folgenden Inhalts begehrt: 1. §§ 26, 30, 32, 34, 37 bis 39, 45, 46 und 48 des Gesetzes zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Südwestsachsen (Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen) treten - soweit es die Antragstellerin betrifft - bis zur Entscheidung über die Hauptsache außer Kraft.

    147-VIII-98.

  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 71-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 147-VIII-98

    Aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes ist die Antragstellerin für das Verfahren gegen die Flächenabtretung zumindest bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die von ihr gegen § 26 des Gemeindegebietsreformgesetzes Südwestsachsen eingeleitete Normenkontrolle auf kommunalen Antrag (Vf. 147-VIII-98) als fortbestehend zu fingieren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht