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   BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91   

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BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91 (https://dejure.org/1992,1631)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91 (https://dejure.org/1992,1631)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 14b/4 REg 16/91 (https://dejure.org/1992,1631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 1 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 546 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Einem anerkannten Asylbewerber kann Erziehungsgeld seit dem 1.7.1989 rückwirkend auch nicht als Ermessensleistung gewährt werden, wenn er im fraglichen Leistungszeitraum noch nicht im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis war (Fortführung von BSG vom 24.3.1992 - 14b/4 REg 23/91 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7).

    Das hat der erkennende Senat mit Urteil vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 23/91 - zur Veröffentlichung bestimmt -bereits entschieden.

  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983, NJW 1984, 558) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Mit der Gestattung nach § 20 AsylVfG ist dem aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG folgenden einstweiligen Bleiberecht in diesem Stadium des Verfahrens Genüge getan (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603, 604).

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Soweit die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Gewährung von Leistungen auch ohne gesetzliche Ermächtigung zugelassen hat, sofern die dafür erforderlichen Mittel durch Haushaltsgesetz bereitgestellt worden sind (vgl BSGE 54, 286 = SozR 3870 § 8 Nr. 1; SozR 1200 § 31 Nr. 1), handelte es sich um die Durchführung zeitlich und der Höhe der Mittel nach begrenzter, dringlicher Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsförderung und nicht - wie bei Sozialleistungen im allgemeinen und dem ErzG im besonderen - um Daueraufgaben der Verwaltung.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Wie die Förderung konkret erfolgt, bleibt aber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen (vgl BVerfGE 39, 316, 326 = SozR 2600 § 60 Nr. 1; BVerfGE 82, 60, 81 mwN = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; neuerdings BVerfG, Beschluß vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 -).
  • BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91

    Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Das hatte zur Folge, daß die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung über das Asylrecht auszusetzen waren (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der Familie war im übrigen auch schon nach dem vor dem 1. Juli 1989 geltenden Recht bei der Entscheidung über den Aufenthalt zu berücksichtigen (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 3 mit Hinweis auf BVerfG DÖV 1990, 570).".
  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90

    Erhöhung der Rente des versorgungsausgleichsberechtigten Rentners

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Die Rechtsprechung hat das auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Beteiligten, eine solche Entscheidung zu verzögern, im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen (vgl zB zur Rentenerhöhung erst nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs: BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83

    Verfassungsmäßigkeit der durch das AsylVfG vorgesehenen Unterbringung in

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983, NJW 1984, 558) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 13.06.1988 - 7 B 207.87

    Bindung der Bundesländer an das Gebot der Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Die Rechtsprechung hat aus diesen Erwägungen den Ausschluß der später anerkannten Asylanten von dem in Baden-Württemberg gewährten Familiengeld (BVerwG Buchholz 402.22 Art. 23 GK Nr. 1) und dem niedersächsischen Babygeld (BVerwG vom 13. Juni 1988 - 7 B 207/87 -) nicht als abkommenswidrig angesehen.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (BVerfGE 60, 253, 290); zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43, 59) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet (BVerfGE 80, 182, 187 f), und auch die sonstigen Rechte nach dem FlüAbk nicht auslöst.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Hierauf hatte zum einen das BSG vor der Gesetzesänderung im Jahr 2006 schon mehrfach hingewiesen (BSG-Urteile vom 9. September 1992  14b/4 REg 16/91, SozR 3-7833 § 1 Nr. 10; in InfAuslR 1994, 320).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).

    Während es für den Kindergeldanspruch nach der zeitgleich mit dem BErzGGÄndG durch das 12. Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vom 30. Juni 1989 (BGBl I S 1294) eingefügten und ebenfalls durch das AuslRNG geänderten Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG (in der bis zur Änderung durch das 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 <BGBl I S 2353> geltenden Fassung) nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenem Aufenthalt von einem Jahr genügte, daß der Ausländer nach den §§ 51, 53 oder 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden konnte, und die Vorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG damit als Prognosevorschrift ausgestaltet war (vgl BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; SozR 3-7833 § 1 Nr. 10; BSGE 72, 8, 9), hat der Gesetzgeber für das Erzg nicht an eine Prognose, sondern an das Vorliegen der ausländerbehördlichen Entscheidung angeknüpft.

    Die dadurch eintretenden unvermeidlichen Verzögerungen und Härten hat der Gesetzgeber - ohne daß dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre - in Kauf genommen (vgl dazu BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Das FlüAbk gewährleistet keinen vom Erfordernis eines der in § 1 BErzGG genannten Aufenthaltstitel unabhängigen Anspruch auf Erzg, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14 EG 7/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Das FlüAbk gewährleistet somit keinen vom Erfordernis eines der in § 1 BErzGG genannten Aufenthaltstitel unabhängigen Anspruch auf Erzg, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm sogar auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat sowohl zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91) als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des AuslRNG entschieden hat (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Die dadurch eintretenden unvermeidlichen Verzögerungen und Härten hat der Gesetzgeber - ohne daß dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre - in Kauf genommen (vgl dazu BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 7/01 R

    Erziehungsgeld - iranische Staatsangehörige - Aufenthaltstitel - Flüchtling -

    Da das Erzg nur aus Steuermitteln - nicht aus Beiträgen - finanziert wird, bleibt somit die Sonderregelung des § 1 Abs. 1a BErzGG aF unberührt und die Klägerin kann bezüglich der von ihr begehrten Leistung nicht mit Erfolg eine Gleichbehandlung mit Deutschen verlangen (vgl insoweit BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 und den oben erwähnten Vorlagebeschluss des 14. Senats vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R -).
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Das FlüAbK gewährleistet somit keinen vom Erfordernis eines der in § 1 BErzGG genannten Aufenthaltstitel unabhängigen Anspruch auf Erzg, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Die hierdurch eintretenden unvermeidlichen Verzögerungen und Härten hat der Gesetzgeber - ohne daß dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre - in Kauf genommen (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 7/94

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Erziehungsgeld -

    Die dadurch eintretenden unvermeidlichen Verzögerungen und auch Härten (vgl dazu BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10) hat er - ohne daß dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre - in Kauf genommen.
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 10/93

    Anspruch eines Ausländers auf Gewährung von Erziehungsgeld - Erfordernis des

    Das hat der erkennende Senat bereits mit Urteilen vom 24. März 1992 (14b/4 REg 23/91 = BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) und 9. September 1992 (14b/4 REg 16/91 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 und 14b/4 REg 24/91) entschieden.

    Die dadurch eintretenden unvermeidlichen Verzögerungen und auch Härten (vgl dazu BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10) hat er - ohne daß dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre - in Kauf genommen.

  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 11/93

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld - Erfordernis des Besitzes einer

  • LSG Bayern, 29.03.2001 - L 9 EG 18/97

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 4648/12

    Ehefrau eines US-Soldaten erhält Elterngeld

  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 5/98 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 1/94

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R

    Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling

  • LSG Niedersachsen, 15.02.1994 - L 3 Eg 16/93

    Erziehungsgeld; Rückwirkung; Asylbewerber; Auslegung; Anerkennung;

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