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   LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13   

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https://dejure.org/2015,9912
LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13 (https://dejure.org/2015,9912)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2015 - 14c O 183/13 (https://dejure.org/2015,9912)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2015 - 14c O 183/13 (https://dejure.org/2015,9912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 7
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Der EuGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der bloße Erwerb eines von der Rechtsordnung gewährten ausschließlichen Rechts, dessen Substanz in der Befugnis besteht, die Herstellung und den Verkauf der geschützten Erzeugnisse durch unbefugte Dritte zu untersagen, grundsätzlich nicht als ein missbräuchliches Mittel zur Ausschaltung des Wettbewerbs angesehen werden kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in einer beherrschenden Stellung ausgehen sollte (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 141 - Volvo; GRUR Int. 1995, 490 - Magill).
  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    So kommt eine solche Schutzeinschränkung nach Auffassung des EuGH etwa dann in Betracht, wenn der Rechteinhaber willkürlich die Belieferung bestimmter Werkstätten verweigert, unangemessene Ersatzteilpreise verlangt oder die Lieferung von Ersatzteilen einstellt, obwohl die entsprechenden Fahrzeuge noch im Gebrauch sind (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 140 - CICRA/Régie Renault).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Weiter können außergewöhnliche Umstände dann gegeben sein, wenn die Inanspruchnahme des eingeräumten Immaterialgüterrechts ohne rechtfertigenden Grund in einer Weise ausgeübt wird, der jeglichen Wettbewerb ausschließt und die Einführung neuer Produkte verhindert (vgl. EuGH, GRUR 2004, 524 - IMS/Health).
  • OLG München, 12.05.2005 - 29 U 2833/04
    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Insoweit kann zunächst vollumfänglich den Ausführungen des OLG München im Urteil vom 12.05.2005 (BeckRS 2005, 07902) gefolgt werden: "Bei den vorstehenden Erklärungen der Automobilindustrie handelt es sich um Lobbyistenerklärungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens ohne Rechtsverbindlichkeit.
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Der EuGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der bloße Erwerb eines von der Rechtsordnung gewährten ausschließlichen Rechts, dessen Substanz in der Befugnis besteht, die Herstellung und den Verkauf der geschützten Erzeugnisse durch unbefugte Dritte zu untersagen, grundsätzlich nicht als ein missbräuchliches Mittel zur Ausschaltung des Wettbewerbs angesehen werden kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in einer beherrschenden Stellung ausgehen sollte (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 141 - Volvo; GRUR Int. 1995, 490 - Magill).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Der Hinweis der Beklagten in ihrem Internetauftritt, dass es sich um "nachgebaute Nachrüsträder" oder "ähnlich gebaute Nachrüsträder" handele, "die vollkommen kompatibel mit einem bestimmten Fahrzeug sind, für das sie ausschließlich bestimmt sind, um es zu reparieren, um so sein ursprüngliches Erscheinungsbild wieder herzustellen" (Anlage B 7; Übersetzung Bl. 59 GA), vermag nicht sicherzustellen, dass sich der Besteller an diese Vorgaben auch hält (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, 2 U 46/14, S. 24, vorgelegt als Anlage K 188).
  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Der BGH erkennt ebenfalls in ständiger Rechtsprechung die grundsätzliche Schutzfähigkeit von äußeren Ersatzteilen an (BGH GRUR 1987, 518 f. - Kotflügel, zum alten deutschen Geschmacksmusterrecht).
  • EuGH, 14.09.1982 - 144/81

    Keurkoop / Nancy Kean Gifts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Auch in der Rechtsprechung des EuGH ist anerkannt, dass der Schutz zur Verwendung als Ersatzteil zum spezifischen Gegenstand eines Geschmacksmusterrechts gehört (EuGH, Rs. C-144/81 - Keurkoop gg. Nancy Kean Gifts, Slg. 1982, 2853; eingehend Straus, Ende des Geschmacksmusterschutzes für Ersatzteile in Europa? Vorgeschlagene Änderungen der EU Richtlinie: Das Mandat der Kommission und seine zweifelhafte Ausführung, GRUR Int 2005, 965, 968 f.).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13
    Wenn der EuGH (NJW 2008, 1721 - Ingenieurbüro X) den Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nun dahin auslegt, dass es das Schriftstück oder die Schriftstücke bezeichnet, deren rechtzeitige Zustellung an den Beklagten diesen in die Lage versetzt, seine Rechte in einem gerichtlichen Verfahren des Übermittlungsstaates geltend zu machen, kann hieraus nicht der Schluss gezogen werden, dass auch eine nur teilweise Übersetzung eines einheitlichen Schriftsatzes, hier der Klageschrift, genügt, wenn sich dieser Übersetzung noch mit Bestimmtheit Gegenstand und Grund des Antrags entnehmen lassen.
  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 226/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Für Teile, die - wie Felgen und Radkappen für Kraftfahrzeuge - über eine eigenständige und unabhängige Stilfunktion verfügen, die das Ergebnis einer Wahl des Designs darstellt und vom Design des übrigen Erzeugnisses unbeeinträchtigt bleibt, kommt nach dieser Ansicht eine Privilegierung dagegen nicht in Frage (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2015 - 14c O 183/13, juris Rn. 66; LG Hamburg, Urteil vom 18. September 2015 - 308 O 143/14, juris Rn. 71 ff.; Ruhl, GGV, 2. Aufl., Art. 110 Rn. 29; Ebert-Weidenfeller, GRUR-Prax 2014, 56 und GRUR-Prax 2015, 12; Hackbarth, GRUR-Prax 2015, 481; Würtenberger/Loschelder, GRUR 2015, 348, 349; Ruhl, GRUR 2015, 753, 754; Kur, GRUR 2016, 20, 22).
  • LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14

    Reparaturaustauschteile - Klage wegen Verletzung eines

    Dahinstehen kann, ob die negative Feststellungsklage der hiesigen Beklagten in Italien deswegen schon nicht zeitlich vorrangig i.S.v. Art. 27 EuGVVO war, weil sie der hiesigen Klägerin möglicherweise nicht wirksam zugestellt worden ist (vgl. dazu in einem Parallelverfahren LG Düsseldorf zum Az. 14c 183/13 - BeckRS 2015, 08356 - unter A. III. 1. a)).
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