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   LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12   

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LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12 (https://dejure.org/2013,62798)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2013 - 14c O 238/12 (https://dejure.org/2013,62798)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 14c O 238/12 (https://dejure.org/2013,62798)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - W (Kart) 6/07

    Keine unbillige Behinderung durch Taxizentrale bei ausschließlicher Weiterleitung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Die Verfügungsbeklagte verfügt auf dem Angebotsmarkt für die Funkvermittlung von Taxifahrten im Stadtgebiet Düsseldorf (vgl. zur Marktabgrenzung insoweit etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2007, VI-W (Kart) 6/07), d.h. dem Markt, auf dem sie ihren Vertragspartner, den Taxifahrern, gegenübersteht, nach ihrem eigenen Vortrag über einen Marktanteil von ca. 89 %, da der ganz überwiegende Teil der konzessionierten Taxen, nämlich ca. 1175 von 1313 Ende 2011 konzessionierter Taxen, an sie angeschlossen ist.
  • BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86

    Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Dabei gehören zum sachlich relevanten Markt alle Waren und Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage so nahestehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung seines bestimmten Bedarfs gleichfalls geeignet ansieht (BGH, Beschluss vom 22.09.1987, KVR 5/86 - Gruner & Jahr - Zeit II, s. WuW/E 2433, 2436; Beschluss vom 25.06.1985, KVR 3/84 - Edelstahlbestecke, s. WuW/E 2150, 2153).
  • BGH, 10.11.1992 - KVR 26/91

    Genossenschaftsimmanente Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Es ist vorliegend auch nicht davon auszugehen, dass es trotz des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 GWB deshalb kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegt, weil die Beschränkung "genossenschaftsimmanent", d.h. erforderlich ist, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft zu sichern (vgl. BGH Urteil vom 10.11.1992, KVR 26/91, zitiert nach juris, Rz. 32 - Taxigenossenschaft II, m.w.N.; EuGH, Entscheidung vom 15.12.1994, C-250/92, WuW 1995, 298, - Gottrup-Klim).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2009 - 11 U 68/08

    Wettbewerbsbeschränkung: Abhängigmachen einer Zertifizierung eines Taxibetriebes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Bei dem Verbot der Werbung für Konkurrenzunternehmen handelt es sich um eine Beschränkung, die für die Verwirklichung des Effektivitätszieles jedenfalls nicht unerlässlich ist, was auch dann er Fall ist, wenn die Wettbewerbsbeschränkung im Verhältnis zu den erreichten Vorteilen unverhältnismäßig ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.07.2009, 11 U 68/08, Anlage Ast 6).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Es ist vorliegend auch nicht davon auszugehen, dass es trotz des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 GWB deshalb kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegt, weil die Beschränkung "genossenschaftsimmanent", d.h. erforderlich ist, um den Zweck oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft zu sichern (vgl. BGH Urteil vom 10.11.1992, KVR 26/91, zitiert nach juris, Rz. 32 - Taxigenossenschaft II, m.w.N.; EuGH, Entscheidung vom 15.12.1994, C-250/92, WuW 1995, 298, - Gottrup-Klim).
  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Allerdings können einseitige Weisungen etwa in Rundschreiben zu Vereinbarungen führen, wenn sie die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien weiter konkretisieren oder durchführen oder sich in den Rahmen eines dauerhaften Vertragsverhältnisses einordnen; dann werden sie Teil der dem Vorgang zugrundeliegenden Vereinbarung (vgl. EuGH, Entscheidung vom 11.01.1990. Az. C-277/87 - Sandoz; Langen/Bunte-Bunte, GWB, 11 Aufl., Band 1, § 1 Rnr. 53 m.w.N.).
  • KG, 26.06.1991 - Kart 23/89
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Bei dem Angebot von Werbeträgern sind insoweit Teilmärkte nach der Erreichbarkeit der Adressaten und den Darstellungsmöglichkeiten in der Werbung abzugrenzen (vgl. Langen/Bunte-Ruppelt, a.a.O., § 19 Rnr. 34 für den Anzeigenmarkt bei Presseerzeugnissen), wobei Werbung in verschiedenen Medien nicht austauschbar ist, sondern eine komplementäre Bedarfsdeckung darstellt (KG, Beschluss vom 26.06.1991, Kart 23/89, WuW/E OLG 4811).
  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Dabei gehören zum sachlich relevanten Markt alle Waren und Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage so nahestehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung seines bestimmten Bedarfs gleichfalls geeignet ansieht (BGH, Beschluss vom 22.09.1987, KVR 5/86 - Gruner & Jahr - Zeit II, s. WuW/E 2433, 2436; Beschluss vom 25.06.1985, KVR 3/84 - Edelstahlbestecke, s. WuW/E 2150, 2153).
  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Die Abgrenzung von Angebotsmärkten erfolgt nach ständiger Rechtsprechung entsprechend dem sog. Bedarfsmarktprinzip nach der funktionellen Austauschbarkeit aus der Sicht des Abnehmers (BGH Beschluss vom 24.10.1995, KVR 17/94 - Backofenmarkt, s. WuW/E BGH 3026, 3028 m.w.N.).
  • EuGH, 25.09.2008 - C-368/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12
    Bei der Auslegung des Merkmals ist neben der Rechtsprechung der europäischen Gerichte vor allem die Praxis der Europäischen Kommission von Bedeutung, insbesondere die sog. Bagatell-Bekanntmachung der Kommission vom 22.12.2001 ("de minimis", 2001/C 368/07), sowie weiterhin die Bekanntmachung des Bundeskartellamtes über die Nichtverfolgung von Kooperationsabreden mit geringer wettbewerbsbeschränkender Bedeutung vom 13.03.2007 ("Bagatellbekanntmachung"), die für die Spürbarkeit auf die Überschreitung bestimmter Marktanteilsschwellen auf allen betroffenen Märkten (Überschreitung einer Marktanteilsschwelle von maximal 15 %) bzw. auf das Vorliegen sog. Kernbeschränkungen abstellen.
  • OLG Nürnberg, 22.01.2016 - 1 U 907/14

    Zum Wettbewerb zwischen Taxi-Funk und Taxi-App

    Bei dem Angebot von Werbeträgern sind insoweit Teilmärkte nach der Erreichbarkeit der Adressaten und den Darstellungsmöglichkeiten in der Werbung abzugrenzen (Ruppelt in: Langen/Bunte, a. a. O., § 19 Rn. 34 für den Anzeigenmarkt bei Presseerzeugnissen; ihm folgend für Taxiaußenwerbung auch LG Düsseldorf, Urteil vom 19.2.2013, 14c O 238/12, Rz. 24), wobei Werbung in verschiedenen Medien nicht austauschbar ist, sondern eine komplementäre Bedarfsdeckung darstellt (LG Düsseldorf, a. a. O., Rz. 24 m. w. N.).
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