Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 02.07.2015 - 14c O 55/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Gestaltung eines Kleidungsstücks kann durch Farbgestaltung und Motivanordnung als Geschmacksmuster geschützt sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzfähigkeit des Geschmacksmusters bzgl. Darstellung von Tiermotiven auf Stoff in Form einer Bluse (hier: Darstellung von Flamingos)
- kanzlei.biz
Darstellung von Tiermotiven auf Stoff als schutzfähiges Geschmacksmuster
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Geschmacksmuster bzgl. Darstellung von Tiermotiven auf Stoff
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachahmung einer Bluse mit besonderem Flamingodesign ist geschmacksmusterrechtlich untersagbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachahmung einer Bluse mit besonderem Flamingodesign ist geschmacksmusterrechtlich untersagbar
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zum Schutz für Mode durch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schutz für Mode durch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Besprechungen u.ä.
- gewerblicherrechtsschutz.pro (Entscheidungsbesprechung)
Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters im einstweiligen Verfügungsverfahren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Kinderwagen II
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.07.2015 - 14c O 55/15
Für die Verletzungsprüfung nach Art. 10 Abs. 1 GGV kommt es darauf an, ob der Gesamteindruck des angegriffenen Musters mit dem Gesamteindruck des nicht eingetragenen Musters übereinstimmt, wobei nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, GRUR 2013, 285, Rz. 30 - Kinderwagen II).Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln ( EuGH, Urteil vom 20.11.2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rn 59 - PepsiCo/Grupo Promer; BGH GRUR 2013, 285 Rz. 55 - Kinderwagen II).
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08
Untersetzer
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.07.2015 - 14c O 55/15
Des Weiteren gilt, dass für den Vergleich des Gesamteindruck der Verfügungsgeschmacksmuster und der angegriffenen Muster alle prägenden Merkmale heranzuziehen sind, nicht ausschließlich die Merkmale, auf denen die Eigenart beruht (BGH GRUR 2011, 142 Rz. 14 - Untersetzer;… Ruhl, a.a.O., Art. 10 Rz. 37 f.). - LG Düsseldorf, 18.04.2007 - 14c O 78/06
Anspruch auf Unterlassung der fotografischen Wiedergabe von mit Textildesign …
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.07.2015 - 14c O 55/15
Liegen indes besondere, über den gemeinsamen Gesamteindruck hinausgehende Übereinstimmungen der Streitmuster vor, die den Schluss nahelegen, dass das geschützte Geschmacksmuster nachgeahmt wurde, so kehrt sich die Beweislast zu Lasten der als Verletzer belangten Partei um (Urteil der Kammer vom 18.04.2007, 14c O 78/06;… Ruhl, a.a.O., Art. 19 Rn. 72 f.;… Eichmann/von Falckenstein, GeschmMG, 3. Aufl., Allg. Rn. 19;… Bulling/Langöhrig/Hellwig, GGV, 2003, Rn. 91). - EuGH, 20.10.2011 - C-281/10
PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.07.2015 - 14c O 55/15
Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln ( EuGH, Urteil vom 20.11.2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rn 59 - PepsiCo/Grupo Promer;… BGH GRUR 2013, 285 Rz. 55 - Kinderwagen II).
- LG Düsseldorf, 01.12.2016 - 14c O 194/13
Zur Einschränkung der Gestaltungsfreiheit durch vorbekannte Geschmacksmuster
So hat die Kammer - im Rahmen der Prüfung des Art. 19 Abs. 2 GGV - für den Fall, dass die angegriffenen Ausführungsformen sämtliche Gestaltungsmerkmale des Klagegeschmacksmusters in identischer Form aufweisen (LG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2007, 14c O 78/06 - Streifen-Stoffmuster), oder für den Fall, dass neben dem übereinstimmenden Gesamteindruck besondere Umstände vorliegen, wie z.B. dass das "Original"-Produkt und das angegriffene Produkt vom selben Hersteller stammen (LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2015, 14c O 55/15 - Stoffmuster) entschieden, dass den belangten Verletzer die Beweislast dafür trifft, dass F sich um eine unabhängige Parallelschöpfung handelt.