Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 08.08.2013 - 14c O 92/13 U. |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur Angabe der Aufsichtsbehörde durch Makler
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Makler müssen im Impressum die Aufsichtsbehörde angeben - nicht allerdings die Behörde, die die Erlaubnis erteilt hat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Immobilienmaklers zur Angabe im Impressum die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde
- kanzlei.biz
Makler müssen im Impressum Angaben zur Aufsichtsbehörde machen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Makler müssen im Impressum die Aufsichtsbehörde angeben
- Jurion (Kurzinformation)
Pflichtangabe der zuständigen Aufsichtsbehörde im Internetauftritt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Impressumspflicht bei Maklern
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 168
Wird zitiert von ...
- LG Leipzig, 25.03.2015 - 5 O 848/13
Örtlich unzuständige Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung
Zulassungs- und Aufsichtsbehörde können bei veränderten Wohnverhältnissen von einander abweichen; darauf weise bereits die Gesetzesbegründung und das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 08.08.2013 (Az.: 14c O 92/13) hin.