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   LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16   

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LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16 (https://dejure.org/2017,71775)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2017 - 14c O 137/16 (https://dejure.org/2017,71775)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 14c O 137/16 (https://dejure.org/2017,71775)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Denn der Verbraucher nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795, Rn. 34 - Handtaschen).

    Eine nachschaffende Nachahmung liegt vor, wenn die fremde Leistung nicht identisch oder nahezu identisch nachgeahmt, sondern lediglich als Vorbild benutzt und nachschaffend unter Einsatz eigener Leistung wiederholt wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts zu einer für die Annahme einer Rufausnutzung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellungen führen (BGH, GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200).

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen).

    Das scheidet grundsätzlich bereits dann aus, wenn - wie hier - weder die Käufer der Nachahmung noch Dritte, welche die Nachahmung bei Käufern sehen, der Gefahr einer Herkunftstäuschung unterliegen (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen m. w. N).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2009, 79 Rn. 27 Gebäckpresse).

    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: BGH GRUR 2010, 80 Rn. 23 - LIKEaBIKE).

    Bei der Bestimmung der wettbewerblichen Eigenart kommt es - wie auch bei der Beurteilung der Ähnlichkeit beziehungsweise des Grades der Übernahme - auf den Gesamteindruck der Erzeugnisse an, denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit wahr, ohne es einer zergliedernden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 2010, 80 Rn. 32 und 39 - LIKEaBIKE).

    Denn der Verbraucher nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr.: vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 41 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2007, 795, Rn. 34 - Handtaschen).

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Hinsichtlich eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat der BGH jedenfalls den Schutz von Teilen eines einheitlich angemeldeten und eingetragenen Erzeugnisses nach Art. 3 lit. a GGV abgelehnt und dies damit begründet, dass die GGV keinen Schutz für Teile oder Elemente eines eingetragenen Musters kenne (BGH, GRUR 2012, 1139, Rn. 35 - Weinkaraffe; so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 15.05.2008, Az. 6 U 182/07, zitiert nach juris, Rn. 9 unter Hinweis u.a. auf Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 10, Rn. 51 ff.).

    Bei der Präsentation eines Autos beispielsweise dürfte ein separater Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Bauteile, wie etwa den Scheinwerfer, ausscheiden, es sei denn, dass dieser in Werbematerialien als eigenständiges Bauteil besonders herausgestellt werde (GRUR 2012, 1139, 1143).

    Ein gesonderter Teilschutz wird durch die Legaldefinition in Art. 3 lit. a GGV entgegen der Ansicht der Klägerin gerade nicht begründet (vgl. auch BGH, GRUR 2012, 1139, Rn. 39 - Weinkaraffe).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts zu einer für die Annahme einer Rufausnutzung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellungen führen (BGH, GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200).

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts zu einer für die Annahme einer Rufausnutzung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellungen führen (BGH, GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200).

    Das ist auch der Fall, wenn nicht die Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird, denn dies ist bereits ein erheblicher Anreiz zur Kaufentscheidung für die Nachahmung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.1.2012, Az. I-20 U 175/11, Tz. 120 - Tablet-PC, zitiert nach juris; BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts zu einer für die Annahme einer Rufausnutzung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellungen führen (BGH, GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200).

    Eine unangemessene Rufausnutzung kommt schließlich zwar auch in Betracht, wenn sich ein Mitbewerber an den Erfolg eines schon sehr bekannten und auf dem Markt geschätzten Systems anhängt, um von dem Ansehen, das der Originalhersteller für seine Erzeugnisse in jahrzehntelanger Markttätigkeit gewonnen hat, unmittelbar zu profitieren, womit diesem ein Teil seines Markterfolgs in anstößiger Weise genommen wird (BGH, GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Hingegen reicht es nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Eine nahezu identische Leistungsübernahme ist anzunehmen, wenn die Nachahmung im Gesamteindruck nur unerhebliche Abweichungen zum Original aufweist (vgl. BGH, GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 U 35/12

    Samsung Galaxy Tab 10.1N; Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmackmusters

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Diese Gefahr kann durch einen geeigneten Hinweis auf den Unterschied zwischen Nachahmung und Original ausgeräumt werden, wie etwa das Anbringen einer deutlich sichtbaren eigenen Herkunftsbezeichnung (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 352 - Tablet-PC II).
  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Das ist auch der Fall, wenn nicht die Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird, denn dies ist bereits ein erheblicher Anreiz zur Kaufentscheidung für die Nachahmung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.1.2012, Az. I-20 U 175/11, Tz. 120 - Tablet-PC, zitiert nach juris; BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 305/14

    Auslegung des Klagebegehrens

  • OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 182/07

    Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Schutzumfang bei einer zum Teil

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2023 - 20 U 124/17

    Schutz von geistigem Eigentum: Keine Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 14c O 137/16 - wird zurückgewiesen.
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