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   LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16   

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https://dejure.org/2016,63424
LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16 (https://dejure.org/2016,63424)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2016 - 14c O 92/16 (https://dejure.org/2016,63424)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 14c O 92/16 (https://dejure.org/2016,63424)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Die von den Beklagten in das Verfahren eingeführten Entgegenhaltungen erwecken im Rahmen des vorzunehmenden Einzelvergleichs (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 31 f. - Armbanduhr) mit dem Klagegeschmacksmuster I jeweils einen anderen Gesamteindruck.

    Dabei ist eine Gewichtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Merkmalen danach vorzunehmen, ob sie aus der Sicht des informierten Benutzers für den Gesamteindruck von vorrangiger Bedeutung sind oder in den Hintergrund treten (BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 35 - Armbanduhr).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geschäftsführer bei der Verletzung absoluter Rechte durch die von ihm vertretene Gesellschaft persönlich als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 61 - Armbanduhr; BGH, Urt. v. 18.06.2014, Az. I ZR 242/12, Rn. 11, zitiert nach juris - Geschäftsführerhaftung, BGH, GRUR 2015, 672 Rn. 81, zitiert nach juris - Videospiel-Konsolen II).

    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, wie dies insbesondere bei der Aufnahme des Vertriebs eines neuen Produkts der Fall ist, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne; BGH, Urt. v. 28.01.2016, Az. I ZR 40/14, Rz. 62, zitiert nach juris - Armbanduhr).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer keinen unterschiedlichen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH, GRUR 2013, 285 Rz. 31 m.w.N. - Kinderwagen II).

    Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (EuGH, Urteil vom 20. November 2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rz. 59 - PepsiCo/Grupo Promer; BGH, GRUR 2013, 285 Rz. 55 - Kinderwagen II).

  • EuG, 22.06.2010 - T-153/08

    Shenzhen Taiden / OHMI - Bosch Security Systems (Équipement de communication) -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Die Benutzereigenschaft setzt voraus, dass die Person das Produkt, das das Geschmacksmuster verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck verwendet (EuG, GRUR-RR 2010, 425 Rz. 46 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems bzw. GRUR Int 2014 2014, 494 Rz. 23 - El Hogar Perfecto del Siglo XXI).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    a) Die Verletzungsprüfung nach Art. 10 Abs. 1 GGV erfordert, dass der Schutzumfang des Geschmacksmusters bestimmt sowie sein Gesamteindruck und derjenige des angegriffenen Musters ermittelt und verglichen werden (BGH, GRUR 2011, 1117 Rz. 34 - ICE).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (EuGH, Urteil vom 20. November 2011 - C281/10, GRUR 2012, 506 Rz. 59 - PepsiCo/Grupo Promer; BGH, GRUR 2013, 285 Rz. 55 - Kinderwagen II).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10

    Kinderwagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Ob ein Verletzungsverfahren im Hinblick auf einen Antrag auf Nichtigerklärung nach § 148 ZPO auszusetzen ist, entscheidet sich anhand der Abwägung der Erfolgsaussichten des Verfahrens auf Nichtigerklärung und der mit der Aussetzung verbundenen Prozessverzögerung (BGH GRUR 2012, 512 Rz. 22 - Kinderwagen I).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geschäftsführer bei der Verletzung absoluter Rechte durch die von ihm vertretene Gesellschaft persönlich als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 61 - Armbanduhr; BGH, Urt. v. 18.06.2014, Az. I ZR 242/12, Rn. 11, zitiert nach juris - Geschäftsführerhaftung, BGH, GRUR 2015, 672 Rn. 81, zitiert nach juris - Videospiel-Konsolen II).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geschäftsführer bei der Verletzung absoluter Rechte durch die von ihm vertretene Gesellschaft persönlich als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (vgl. BGH, GRUR 2016, 803 ff., Rz. 61 - Armbanduhr; BGH, Urt. v. 18.06.2014, Az. I ZR 242/12, Rn. 11, zitiert nach juris - Geschäftsführerhaftung, BGH, GRUR 2015, 672 Rn. 81, zitiert nach juris - Videospiel-Konsolen II).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, wie dies insbesondere bei der Aufnahme des Vertriebs eines neuen Produkts der Fall ist, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne; BGH, Urt. v. 28.01.2016, Az. I ZR 40/14, Rz. 62, zitiert nach juris - Armbanduhr).
  • LG Düsseldorf, 18.04.2007 - 14c O 78/06

    Anspruch auf Unterlassung der fotografischen Wiedergabe von mit Textildesign

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 92/16
    Aus den anderen Sprachfassungen der Vorschrift folgt nämlich, dass die deutsche Fassung insoweit einen Übersetzungsfehler aufweist (vgl. Urteile der Kammer vom 18.04.2007 - 14c O 78/06 - und vom 29.11.2012 - 14c O 231/11; Ruhl, a.a.O., Art. 85 Rn. 25; Schönbohm GRUR 2004, 41).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2011 - 14c O 194/11

    Verfügungskläger steht der Unterlassungsanspruch der Verbreitung eines

  • LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14c O 37/13

    Unterlassungsanspruch der Benutzung eines Dental-Mischers aus einem eingetragenen

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

  • LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 98/13

    Schutzfähigkeit des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters von

  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von Luftliegen

  • LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 14c O 218/14
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
    So sind sie bis zuletzt eine Erklärung dafür schuldig geblieben, weshalb sie das Klingelschild entfernt und den Briefkasten zugeklebt haben, obwohl sie die Anschrift in ihren Internetauftritten weiterhin genutzt haben und dort - ausweislich der Angabe ihrer Verfahrensbevollmächtigten im zugehörigen Hauptsacheverfahren 14c O 92/16 - auch durchgehend ansässig gewesen sind.
  • LG Düsseldorf, 02.03.2017 - 14c O 107/16
    Schon deshalb war auch ihrem Antrag auf Beiziehung der Gerichtsakten 14c O 73/16 und 14c O 92/16 nicht nachzukommen, da nicht erkennbar ist, konkret welche Informationen und Glaubhaftmachungsmittel diesen Akten entnommen werden können sollen, die sie nicht auch im hiesigen Verfahren vorzutragen und vorzulegen in der Lage ist.
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