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   LG Düsseldorf, 05.05.2008 - 14d O 39/08   

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https://dejure.org/2008,6504
LG Düsseldorf, 05.05.2008 - 14d O 39/08 (https://dejure.org/2008,6504)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2008 - 14d O 39/08 (https://dejure.org/2008,6504)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 14d O 39/08 (https://dejure.org/2008,6504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Zur Unzulässigkeit einer Schufa-Meldung

  • Telemedicus

    Zur Unzulässigkeit einer Schufa-Meldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Widerruf der an die Schufa erfolgten Meldungen

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Unzulässigkeit einer Schufa-Meldung

  • streifler.de

    Unzulässige Mitteilung an SCHUFA wegen fehlender Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BDSG
    Bankfiliale wird per einstweiliger Verfügung verpflichtet, SCHUFA-Meldung zu widerrufen

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Rechtswidrige Datenübermittlung an die SCHUFA

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    SCHUFA-Meldung bereits bei fehlender Interessenabwägung rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    SCHUFA-Meldung bereits bei fehlender Interessenabwägung rechtswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation, 20.3.2009)

    Einmeldung von Negativdaten an die SCHUFA durch ein Kreditinstitut

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 69/06

    Zur Zulässigkeit der Datenübermittlung an die Schufa

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.05.2008 - 14d O 39/08
    Soweit in dem Kreditkartenvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine allgemeine Einwilligung unter Verzicht auf eine Interessenabwägung enthalten wäre, was mangels vollständiger Vorlage der dort in Bezug genommenen Schufa-Klausel nicht überprüft werden kann, wäre diese Einwilligung nach § 307 BGB unwirksam, ansonsten wäre eine nicht näher qualifizierte Einwilligung zumindest dahingehend auszulegen, dass sie unter dem Vorbehalt einer den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügenden Interessenabwägung steht (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2007, 836f).
  • LG Dortmund, 30.09.2009 - 2 O 93/09

    Schufa, Interessenabwägung

    Es wird die Auffassung vertreten, dass eine Datenübermittelung bereits dann unzulässig ist, wenn eine vorgängige Interessenabwägung von der übermittelnden Stelle nicht vorgenommen wird ( LG Düsseldorf, MMR 2009, 138; vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2007, 387).
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