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   LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17   

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https://dejure.org/2019,49752
LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17 (https://dejure.org/2019,49752)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2019 - 14e O 198/17 (https://dejure.org/2019,49752)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 14e O 198/17 (https://dejure.org/2019,49752)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12

    Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Die einen Mangel auslösende Beschaffenheit der Kaufsache kann dabei auch durch die tatsächliche Beziehung der Sache zu ihrer Umwelt begründet sein, die die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflusst (BGH NJW-RR 1988, 10, 11; NJW 2013, 1671, 1672; NJW 2016, 2874 f.).

    Das gilt jedoch nicht, wenn dem Verkäufer ein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (BGH NJW 2009, 2120; NJW 2013, 1671, 1673).

    Das auch die letztgenannten Voraussetzungen gegeben sein müssen, scheinen die Kläger zu verkennen, wenn sie im Schriftsatz vom 09.10.2018 die Entscheidung des BGH NJW 2013, S. 1671 Rz. 20 unter Auslassungen zitieren.

  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Ergibt die Prüfung - wie hier -, dass die Belastungen an dem gewählten Standort für die Anwohner im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (BVerwG, NVwZ-RR 1998, 357; NVwZ 1999, 298).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82

    Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Zieht man aber den Rechtsgedanken des § 906 BGB zur Bestimmung dessen, was hinnehmbar ist, heran, so werden von Containern ausgehende Umwelteinwirkungen, wie sie mit der üblichen Nutzung dieser Behälter einhergehen, als etwas angesehen, was ein Grundstückeigentümer im Rahmen der sozialen Einbindung seines Eigentums hinzunehmen und nach dem Maßstab des § 906 BGB zu dulden hat (OVG Münster, NJW 1984, 1982, VG Münster NJW 1989, 1820; BeckOK/Fritzsche, BGB, 45. Auflage, § 906 Rz. 35).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Zu Recht weist dabei die Beklagtenseite darauf hin, dass der Rechtsgedanke des § 906 BGB Ausstrahlungswirkung entfaltet und zur näheren Bestimmung dessen, was als hinnehmbar zu beurteilen ist, heranzuziehen ist (BGH NJW 2015, 2177 ff. im Zusammenhang mit mietvertraglichen Rechten).
  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Die einen Mangel auslösende Beschaffenheit der Kaufsache kann dabei auch durch die tatsächliche Beziehung der Sache zu ihrer Umwelt begründet sein, die die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflusst (BGH NJW-RR 1988, 10, 11; NJW 2013, 1671, 1672; NJW 2016, 2874 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2015 - 21 U 93/14

    Rücktritt des Käufers einer Immobilie vom Kaufvertrag wegen Mängeln des Objekts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Dazu wäre erforderlich, dass die Beklagte nicht nur den Umstand - wie unstreitig - selber kannte, sondern auch wusste oder zumindest damit rechnete und billigend in Kauf nahm, dass die Kläger diesen nicht kannten und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätten (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2015, 1103 ff.).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Das gilt jedoch nicht, wenn dem Verkäufer ein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (BGH NJW 2009, 2120; NJW 2013, 1671, 1673).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 236/85

    Verkäufer - Hausgrundstücks - Geruchsbelästigungen - Klärwerk - CIC - Arglist

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Die einen Mangel auslösende Beschaffenheit der Kaufsache kann dabei auch durch die tatsächliche Beziehung der Sache zu ihrer Umwelt begründet sein, die die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflusst (BGH NJW-RR 1988, 10, 11; NJW 2013, 1671, 1672; NJW 2016, 2874 f.).
  • OLG Köln, 23.11.2016 - 11 U 173/15

    Ansprüche der Käufer von Wohnungseigentum wegen optischer Mängel am

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Darüber hinaus kommt einem Werbevideo mit Computergraphiken keine entscheidende Bedeutung für Aussage über die Gestaltung der Außenanlagen zu, wenn dies keinen Eingang in die vertraglichen Vereinbarungen findet (OLG Köln, Urt. vom 23.11.2016, Az. 11 U 173/15).
  • VG Münster, 22.02.1989 - 6 K 247/88
    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2019 - 14e O 198/17
    Zieht man aber den Rechtsgedanken des § 906 BGB zur Bestimmung dessen, was hinnehmbar ist, heran, so werden von Containern ausgehende Umwelteinwirkungen, wie sie mit der üblichen Nutzung dieser Behälter einhergehen, als etwas angesehen, was ein Grundstückeigentümer im Rahmen der sozialen Einbindung seines Eigentums hinzunehmen und nach dem Maßstab des § 906 BGB zu dulden hat (OVG Münster, NJW 1984, 1982, VG Münster NJW 1989, 1820; BeckOK/Fritzsche, BGB, 45. Auflage, § 906 Rz. 35).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 17.09.2018 - 14e O 198/17   

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https://dejure.org/2018,62733
LG Düsseldorf, 17.09.2018 - 14e O 198/17 (https://dejure.org/2018,62733)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2018 - 14e O 198/17 (https://dejure.org/2018,62733)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2018 - 14e O 198/17 (https://dejure.org/2018,62733)
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