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   LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10 U.   

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https://dejure.org/2011,74543
LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10 U. (https://dejure.org/2011,74543)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.2011 - 14e O 56/10 U. (https://dejure.org/2011,74543)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 2011 - 14e O 56/10 U. (https://dejure.org/2011,74543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Rechte der Erwerber wegen Mängel an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums durch die WEG-Gemeinschaft; Baumangel wegen Nichtbeachtung der Schallschutzanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Vorzunehmen ist dabei eine Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, sein Umfeld, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes mit einzubeziehen sind (BGH, Urt. v. 04.06.2009, Az. VII ZR 54/07; OLG Hamm NZM 2009, 587).

    Gerade aber in einem solchen Fall, in dem der Erwerber nach den Umständen erwarten kann, dass die Wohnung/das Reihenhaus in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären (BGH, Urt. vom 04.06.2009, Az. VII ZR 54/07; OLG Hamm, Urt. vom 11.03.2010, Az. 21 U 148/09).

  • OLG München, 03.02.1998 - 9 U 3922/97

    Luftschallschutz - DIN 4109

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Unerheblich ist hingegen die für das Objekt gewählte Rechtsform (OLG München BauR 1999, 399 ff., zitiert nach juris Rz. 31).

    Dies führt dazu, dass die einschlägigen Normen im Bereich des Luft- und Trittschallschutzes für Einfamilienreihenhäuser einzuhalten sind (OLG München BauR 1999, 399 ff.).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Von einem Stellen der Bedingungen ist nämlich auch dann auszugehen, wenn - wie vorliegend - ein Notar im Auftrag einer Partei ein Vertragsformular für den Verkauf von Wohnungen entwickelt hat (BGHZ 118, 229, 238, Palandt, § 305 Rz. 11).

    Ein solcher Anschein ist anzunehmen bei der Verwendung von Vertragsbedingungen durch einen gewerblichen Bauträger im Falle eines Bauherrenmodells (BGH NJW 1992, 2160, 2162).

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Keine Klageänderung liegt hingegen vor, wenn bei gleichbleibender Tatsachengrundlage ein anderer rechtlicher Gesichtspunkt, wie hier ein anderer Gewährleistungsanspruch, geltend gemacht wird (Zöller-Greger, ZPO, 28. Auflage, § 263 Rz. 7 f.; BGH NJW 1992, 566).
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 21 U 148/09

    Anforderungen an den Schallschutz in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Gerade aber in einem solchen Fall, in dem der Erwerber nach den Umständen erwarten kann, dass die Wohnung/das Reihenhaus in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären (BGH, Urt. vom 04.06.2009, Az. VII ZR 54/07; OLG Hamm, Urt. vom 11.03.2010, Az. 21 U 148/09).
  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 158/84

    Schaden am Bauwerk bzw. an der baulichen Anlage: merkantiler Minderwert

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Neben den für die Nachbesserung aufzubringenden Kosten umfasst der Schadensersatzanspruch aber auch den infolge eines Mangels, ggf. auch nach Mangelbeseitigung verbleibenden technischen und merkantilen Minderwert (BGH NJW 1986, 428).
  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02

    Rückabwicklung des Kaufs von Eigentumswohnungen; Inanspruchnahme des Bürgen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    In Anbetracht der Tatsache aber, dass in das originäre Abnahmerecht des Erwerbers und damit in den Kernbereich der Rechtsstellung des Erwerbs durch die Bevollmächtigung eines Dritten eingegriffen wird, der die Abnahme als Einzelperson schneller vollziehen kann, als dies im Falle einer Abnahme durch alle Käufer geschieht, ohne dass dies gewichtige Interessen des Bauträgers rechtfertigen, bedarf es zur Wahrung des Transparenzgebotes im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Wirksamkeit derartiger Klauseln der eindeutigen Klarstellung, dass die Klausel frei widerruflich ist (Vogel, NZM 2010, 377, 379; von Oefele DNotZ 2011, 249, 258; OLG Koblenz NJOZ 2002, 2732, 2734 im Falle der eingeschränkten Widerruflichkeit).
  • OLG Hamm, 03.12.2007 - 17 U 19/07

    Mangelhaftigkeit einer zu errichtenden Eigentumswohnung wegen Unterschreitung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Vorzunehmen ist dabei eine Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, sein Umfeld, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes mit einzubeziehen sind (BGH, Urt. v. 04.06.2009, Az. VII ZR 54/07; OLG Hamm NZM 2009, 587).
  • OLG München, 13.02.2007 - 9 U 4100/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach Werkvertragsrecht; Hemmung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Nach zutreffender Ansicht (OLG München NJW-RR 2007, 675) gilt es dabei hinsichtlich der einzelnen Mängel und deren Behandlung innerhalb des selbständigen Beweisverfahrens zu unterscheiden.
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
    Das betrifft gemeinschaftsbezogene Rechte auf kleinen Schadensersatz und Minderung (BGH, Urt.v.12.04.2007, Az. VII ZR 236/05, zitiert nach juris Rz. 19), wie sie die Klägerin nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung vom 14.12.2010 (Anlage K 12) hinsichtlich der vorgebrachten Mängel an der Schallisolierung der Häuser B verfolgt, soweit hierdurch das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

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