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   VGH Bayern, 18.05.2006 - 15 B 05.727   

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https://dejure.org/2006,22270
VGH Bayern, 18.05.2006 - 15 B 05.727 (https://dejure.org/2006,22270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2006 - 15 B 05.727 (https://dejure.org/2006,22270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 15 B 05.727 (https://dejure.org/2006,22270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Praxisaufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst der Zollverwaltung; Dienstliche Beurteilung am Maßstab des statusrechtlichen Amtes; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von Beamten; Vorauswahl für den Aufstieg in eine höhere Laufbahn

  • Judicialis

    BLV § 33 Abs. 4; ; BLV § 33 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Praxisaufstieg in den gehobenen nichttechnischen Dienst der Zollverwaltung; Dienstliche Beurteilung am Maßstab des statusrechtlichen Amtes; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von Beamten; Vorauswahl für den Aufstieg in eine höhere Laufbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2006 - 15 B 05.727
    Darauf, dass die für die Entscheidung der Beklagten maßgeblichen dienstlichen Beurteilungen zudem auf je nach Statusämtern unterschiedlichen Beurteilungsstichtagen beruhen können und ihre Vergleichbarkeit auch dadurch beeinträchtigt sein kann (vgl. BVerwG vom 18.7.2001 NVwZ-RR 2002, 201), kommt es nicht mehr entscheidend an.
  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    Unabhängig davon, ob man diese Regelvermutung als grundsätzlich zulässig erachte, fehle es jedoch an der in der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2006 (ZBR 2006, 352) geforderten zusätzlichen Gewichtung bzw. auch an der nach Ziffer 4.6 des Abschlussberichts erforderlichen positiven Einzelfallprüfung.

    Sie erhalten ihre Bedeutung namentlich dann, wenn sie in besonders hohem Maß bzw. auf einem besonders hohen Leistungsstand erfüllt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 19.2.2009 a.a.O.) oder wenn der Dienstherr auf sie sonst im Rahmen eines transparenten und auf sachgerechte Gesichtspunkte gestützten Verfahrens besonders großen Wert gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8.8.2007, Az. 3 CE 07.1050, vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274, ferner vom 6.8.2007 Az. 3 CE 07.1496/1497/1498); in anderen Entscheidungen ist allgemeiner davon die Rede, dass es "einer zusätzlichen Gewichtung" bedarf, um die Vergleichbarkeit wiederum zu gewährleisten oder dass "andere Kriterien" herangezogen werden müssen (so der 15. Senat des BayVGH in seinem von der Vorinstanz zitierten Urteil vom18.5.2006, Az. 15 B 05.727).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08

    Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur

    OVG NRW, Beschlüsse vom 16. August 1999 - 6 A 3061/97 -, juris, und vom 13. November 2007 - 6 B 1565/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 1 TG 3026/96 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - 15 B 05.727 -, juris.
  • VG Stuttgart, 05.06.2014 - 12 K 2288/14

    AnA-Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Baden-Württemberg

    Die bei der Vorauswahl gegebenenfalls vorhandene Konkurrenz von Kandidat/inn/en aus unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern bzw. eine hieraus sich ergebende mangelnde Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen wird durch die zusätzliche Gewichtung des Aufstiegseignungsvermerks hinreichend kompensiert (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 18.05.2006 - 15 B 05.727, Rn. 14 - juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2008 - 15 ZB 08.1873

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Schadensersatz

    Mit Berufungsurteil vom 18. Mai 2006 (Az. 15 B 05.727) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fest, dass die eine Zulassung zum Praxisaufstieg ablehnenden Bescheide der Beklagten rechtswidrig waren, da der Vergleich der konkurrierenden Kandidaten für die Vorauswahl zum Aufstieg in die höhere Laufbahn anhand unzureichender Kriterien vorgenommen wurde.
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