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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - 15 B 1374/10   

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https://dejure.org/2010,8193
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - 15 B 1374/10 (https://dejure.org/2010,8193)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.11.2010 - 15 B 1374/10 (https://dejure.org/2010,8193)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 (https://dejure.org/2010,8193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Erlasses einer kommunalen Satzung zur Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruches für Deichunterhaltungsmaßnahmen gegenüber Deichanliegern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit des Erlasses einer kommunalen Satzung zur Geltendmachung eines Aufwendungsersatzanspruches für Deichunterhaltungsmaßnahmen gegenüber Deichanliegern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deichbau an der Ems

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Münster, 23.03.2012 - 3 K 33/11

    Anforderungen an die Verteilung der Aufwendungen für Unterhaltung und

    Dieses Begehren hatte in der Beschwerde beim OVG Nordrhein-Westfalen Erfolg, Beschluss vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 -.

    In seiner Begründung nahm er Bezug auf die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 10. November 2010, a.a.O..

    tätig wird, sondern in originär eigener, erstmals zu einseitig hoheitlichem Handeln befähigenden Befugnis, so auch OVG NRW, Beschluss vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 -.

    - wie ausdrücklich im Beschluss des OVG NRW vom 10. November 2010, a.a.O., bestätigt - unmittelbar zu entnehmen, dass die Umlage des Aufwandes zunächst über ein Einvernehmen von Gemeinde und Grundstückseigentümern zu suchen ist, konsensuales Verfahren in der ersten Stufe im Verständnis des OVG NRW, a.a.O.

    - Beschluss vom 10. November 2010 -, a.a.O., S. 4 Mitte - ausdrücklich bestätigt, dass der Gemeinde im Rahmen des § 108 Abs. 5 LWG überhaupt keine Befugnis zur hoheitlich einseitigen Steuerung der ihr möglicherweise zustehenden Ansprüche zusteht.

    Wie im System des § 108 Abs. 5 LWG angelegt und im Einzelnen vom OVG NRW, Beschluss vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 -, aufgezeigt, setzt das hoheitlich einseitige Vorgehen der Festsetzung voraus, dass die für die Unterhaltung des Deiches zuständige Behörde die maßnahmebedingten Aufwendungen zunächst formlos gegenüber den Grundstückseigentümern geltend macht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15

    Notwendigkeit der hinreichend bestimmten Umgrenzung des Verbandsgebietes in der

    Im letztgenannten Fall ist auf der zweiten Stufe eine hoheitliche Festsetzung des Beitrags vorgesehen (vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 -, juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20

    Heranziehung eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft zu

    Im letztgenannten Fall ist auf der zweiten Stufe eine hoheitliche Festsetzung des Beitrags vorgesehen (vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 -, juris Rn. 8).
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