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   VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15   

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VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15 (https://dejure.org/2015,9136)
VG Hannover, Entscheidung vom 17.04.2015 - 15 B 1883/15 (https://dejure.org/2015,9136)
VG Hannover, Entscheidung vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 (https://dejure.org/2015,9136)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Freiburg, 20.06.2014 - 5 K 1143/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens des maßgeblichen Punktestands ab

    Auszug aus VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
    Ob die Regelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG vor diesem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Prüfung Stand hält, bedarf einer umfänglichen Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung VG Freiburg, Beschl. v. 20.06.2014 - 5 K 1143/14 -, juris Rnr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - 16 B 104/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten im

    Auszug aus VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
    Ob allein solche Praktikabilitätsgründe ausreichen, um die hier vorliegende "unechte Rückwirkung" mit den o.a. Konsequenzen für die Betroffenen zu rechtfertigen, ist zumindest zweifelhaft und bedarf der vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. zu ebenfalls geäußerten Zweifeln an den Übergangsregelungen: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 02.03.2015 - 16 B 104/15 - VG Berlin, Beschl. v. 09.02.2015 - 11 L 590.14 - alle juris sowie die erkennende Kammer, Beschl. v. 24.09.2014 - 15 B 10977/14 und Beschl. v. 25.03.2015 - 15 B 1616/15).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
    Ob allein solche Praktikabilitätsgründe ausreichen, um die hier vorliegende "unechte Rückwirkung" mit den o.a. Konsequenzen für die Betroffenen zu rechtfertigen, ist zumindest zweifelhaft und bedarf der vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. zu ebenfalls geäußerten Zweifeln an den Übergangsregelungen: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 02.03.2015 - 16 B 104/15 - VG Berlin, Beschl. v. 09.02.2015 - 11 L 590.14 - alle juris sowie die erkennende Kammer, Beschl. v. 24.09.2014 - 15 B 10977/14 und Beschl. v. 25.03.2015 - 15 B 1616/15).
  • VG Berlin, 09.02.2015 - 11 L 590.14

    Entziehung seiner Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
    Ob allein solche Praktikabilitätsgründe ausreichen, um die hier vorliegende "unechte Rückwirkung" mit den o.a. Konsequenzen für die Betroffenen zu rechtfertigen, ist zumindest zweifelhaft und bedarf der vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. zu ebenfalls geäußerten Zweifeln an den Übergangsregelungen: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 02.03.2015 - 16 B 104/15 - VG Berlin, Beschl. v. 09.02.2015 - 11 L 590.14 - alle juris sowie die erkennende Kammer, Beschl. v. 24.09.2014 - 15 B 10977/14 und Beschl. v. 25.03.2015 - 15 B 1616/15).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
    Zweifel bestehen vielmehr daran, ob die "unechte Rückwirkung" der Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG mit dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot aus Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG im Einklang steht (vgl. zu diesem Institut: BVerfG, Urt. v. 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, juris Rn. 166 ff.).
  • VG Schleswig, 03.04.2006 - 3 A 49/06

    Die Neuregelung der Tilgungsbestimmungen zum Verkehrszentralregister mit Wirkung

    Auszug aus VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
    Dass das Mehrfachtäter-Punktesystem, welches der Gefahrenprävention dient, nicht dem Art. 103 Abs. 2 GG unterfällt, bezweifelt auch das erkennende Gericht nicht (vgl.: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 03.04.2006 - 3 A 49/06 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2014 - 12 ME 105/14

    Entfallen der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15
    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung, das heißt hier auf den Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung vom 12.01.2015 abzustellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.07.2014 - 12 ME 105/14 -, juris Rnr. 11).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839

    Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014

    Soweit der Kläger geltend macht, im Falle einer Fahrerlaubnisentziehung auf Grundlage der Übergangsbestimmung könne ggf. eine Verfassungswidrigkeit der Vorschriften angenommen werden, ist diese Frage im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich (vgl. zu einem Fall der Fahrerlaubnisentziehung für einen erst nach dem 1.5.2014 rechtkräftig geahndeten Verstoß VG Hannover, B.v. 17.4.2015 - 15 B 1883/15 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2015 - 7 K 4746/15

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem

    vgl. dazu: OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2015 - 16 B 678/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. November 2015 - 4 Bs 207/15 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 6 L 1492/15 -, juris; offen gelassen und mit Bedenken: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. März 2015 - 10 S 2417/14 -, juris; VG Hannover, 17. April 2015 - 15 B 1883/15 -, juris.

    vgl. die Verfassungsmäßigkeit des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG bezweifelnd: VG Hannover, Beschluss vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 -, DV 2015, 162 = juris, Rn. 38 f.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15

    Fahreignungs-Bewertungssystem; unechte Rückwirkung; Vertrauensschutz

    Gegen die Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG bestünden, wie das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Entscheidung vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 - ausgeführt habe, verfassungsrechtliche Bedenken.

    Dass der Betroffene, worauf das Verwaltungsgericht Hannover in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 - hinweist, allenfalls insofern einen gewissen Einfluss auf den Zeitpunkt der rechtskräftigen Ahndung des Verkehrsverstoßes durch das (Nicht-)Einlegen von Rechtsmitteln nehmen kann, im Übrigen aber auf die (weitere) Abwicklung des Verfahrens und insbesondere die Bearbeitungsgeschwindigkeit des Kraftfahrt-Bundesamts bei der Speicherung nicht einzuwirken vermag, gilt auch sonst für derartige Vorgänge zumal bei Beteiligung mehrerer Stellen und gewinnt durch die hier streitige Übergangsvorschrift allenfalls eine besondere Relevanz.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 16 B 678/15

    Umstellung des Mehrfachtäter-Punksystems in das Fahreignungs-Bewertungssystem;

    vgl. die Verfassungsmäßigkeit des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG bezweifelnd: VG Hannover, Beschluss vom 17. April 2015 -15 B 1883/15 -, DV 2015, 162 = juris, Rn. 38 f.
  • VG Düsseldorf, 15.05.2015 - 6 L 1462/15

    Punkte; Übergangsregelung; Tattatprinzip; Speicherung; Rückwirkung;

    Die teilweise darüber hinaus geäußerten Zweifel, dass das nunmehr gesetzlich fixierte Tattagprinzip nicht ohne Weiteres mit der der Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 StVG in Einklang zu bringen sei, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31. März 2015 - 10 S 2417/14 -, juris Rn. 7, oder weil es möglicherweise gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstoße, vgl. VG Hannover, Beschluss vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 -, juris Rn. 38 f, teilt die Kammer nicht.
  • VG Bremen, 22.07.2015 - 5 V 241/15

    Fahrerlaubnisentzug bei 8 oder mehr Punkten

    Sofern in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG unterschiedlich beurteilt wird, wird dem im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens weiter nachzugehen sein (vgl. für die Verfassungsmäßigkeit der Norm OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 02.06.2015 - OVG 1 S 90.14; VG Düsseldorf, B. v. 15.05.2015 - 6 L 1462/15; VG Göttingen, B. v. 14.10.2014 - 1 B 138/14; mit Bedenken VGH Bad. Württ., B. v. 31.03.2015 - 10 S 2417/14; VG Hannover, B. v. 17.04.2015 - 15 B 1883/15; jeweils bei juris).
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