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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08 SO ER   

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https://dejure.org/2008,24998
LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08 SO ER (https://dejure.org/2008,24998)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2008 - L 15 B 54/08 SO ER (https://dejure.org/2008,24998)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - L 15 B 54/08 SO ER (https://dejure.org/2008,24998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines erwerbsfähigen EU-Ausländers aus den Beitrittsländern mit eingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Verlust des Rechts auf Freizügigkeit und auf einen Aufenthalt im Inland wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08
    Die Beiladung des JobCenters war "unecht" notwendig im Sinne des § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG), da es an Stelle des Antragsgegners als leistungsverpflichtet in Betracht kommt (s. BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).

    Nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden selbst in sogenannten "Höhenstreitigkeiten" in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bescheide, die sich auf einen Folgezeitraum beziehen, nicht Gegenstand eines anhängigen Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens (s. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 22/06 R im Anschluss an BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 und 3).

    Das SGB XII hat insoweit gegenüber dem SGB II keine Auffangfunktion (s. BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2007 - L 20 B 59/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Freizügigkeitsbescheinigung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin vom 18. Januar 2007 insoweit eine Tatbestandswirkung entfaltet, die der Kontrolle durch den Beigeladenen und das Gericht entzogen ist (dafür LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15. Juni 2007 - L 20 B 59/07 AS ER und in NDV-RD 2007, 11; dagegen LSG Hessen info also 2008, 32).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 22/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - L 15 B 54/08
    Nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden selbst in sogenannten "Höhenstreitigkeiten" in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bescheide, die sich auf einen Folgezeitraum beziehen, nicht Gegenstand eines anhängigen Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens (s. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 22/06 R im Anschluss an BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 und 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2013 - L 14 AS 3133/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausländer - Aufenthaltsrecht - selbständige

    Zum anderen stelle es auch einen Verstoß gegen das Verbot geschlechtsspezifischer Benachteiligung (Art. 3 Abs. 3 GG) dar, nur bei der schwangeren Frau rechtliche Nachteile aus einer Tatsache eintreten zu lassen, die sie zwangsläufig nicht allein herbeiführen kann (L 15 B 54/08 SO ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1071/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung und Literatur auch die Auffassung vertreten wird, dass § 8 Abs. 2 SGB II nicht eingreift, wenn ein Antragsteller ein von der Arbeitsuche unabhängiges Recht auf Freizügigkeit erworben hat (vgl. LSG Berlin- Brandenburg Beschluss vom 20.05.2008 - L 15 B 54/08 SO ER - Hackenthal in juris-LPK, § 8 SGB II Rn 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - L 15 SO 294/13

    Grundsicherung - Aufhebung der Leistungsbewilligung - Anordnung sofortiger

    Hierüber hat das LSG Nordrhein-Westfalen ausdrücklich keine Entscheidung getroffen; der Senat hat wegen der Rechtskraft des Beschlusses - die auf den entschiedenen Streitgegenstand beschränkt ist -, aber auch zur Vermeidung eines "negativen Kompetenzkonfliktes" (s. hierzu den Beschluss des Senats vom 20. Mai 2008 - L 15 B 54/08 SO ER - FEVS 60, 58) nicht darüber zu befinden, ob er die in dem Beschluss vom 24. Oktober 2013 zur Begründung angegebene Rechtsauffassung des LSG Nordrhein-Westfalen teilt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2010 - L 10 AS 1091/10
    Das Fehlen einer Arbeitsgenehmigung wäre von vornherein unschädlich, wenn man unter "Beschäftigung" im Sinne von § 8 Abs. 2 SGB II nicht nur eine abhängige Beschäftigung im Sinne von § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) versteht (so allerdings etwa Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - L 29 AS 1820/09 B ER - juris RdNr 32), sondern ("aufgrund der Aufgabe und des Ziels des SGB II") auch die selbständige Erwerbstätigkeit als erfasst ansieht (so etwa die "Fachlichen Hinweise" der Bundesagentur für Arbeit zu § 8 SGB II [8.14] sowie Brühl in LPK-SGB 11, 3. Aufl, § 8 RdNr 36; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 15 B 54/08 SO ER - juris Rdnr 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 14 AS 763/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rumäne; selbständige Erwerbstätigkeit;

    Denn denkbar ist auch, dass als "Beschäftigung" i.S.d. § 8 Abs. 2 SGB II nicht nur die abhängige Beschäftigung (§ 7 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs [SGB IV]) anzusehen ist (so allerdings bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - L 29 AS 1820/09 B ER -), sondern ("aufgrund der Aufgabe und des Ziels des SGB II") auch die selbständige Erwerbstätigkeit (so bspw. wiederum die "Fachlichen Hinweise" der Bundesagentur für Arbeit zu § 8 AGB II [8.14] sowie Brühl, in: LPK-SGB II, § 8 Rdnr. 36; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.Mai 2008 - 15 B 54/08 SO ER -).
  • SG Berlin, 29.06.2012 - S 96 AS 15360/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Das Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 20. Mai 2008 (Az: L 15 B 54/08 SO ER, sozialgerichtsbarkeit.de) entschieden, dass eine Schwangerschaft - bei einer an Art. 6 GG orientierten Auslegung - als nicht beeinflussbarer Umstand im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU anzusehen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2010 - L 7 AS 636/10
    Daneben können die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 SGB II bereits als erfüllt angesehen werden, wenn die Antragstellerin ein von der Arbeitsuche unabhängiges Recht auf Freizügigkeit erworben haben sollte (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2008 - L 15 B 54/08 SO ER - m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2009 - L 7 AS 716/08
    Daneben könnten die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 SGB II bereits als erfüllt angesehen werden, wenn die Antragstellerin ein von der Arbeitsuche unabhängiges Recht auf Freizügigkeit erworben haben sollte (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - L 15 B 54/08 SO ER - m.w.N.).
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