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   AG Berlin-Wedding, 04.04.2003 - 15 C 49/03   

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https://dejure.org/2003,40561
AG Berlin-Wedding, 04.04.2003 - 15 C 49/03 (https://dejure.org/2003,40561)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 04.04.2003 - 15 C 49/03 (https://dejure.org/2003,40561)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 04. April 2003 - 15 C 49/03 (https://dejure.org/2003,40561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung durch Mieter über seine Vermögensverhältnisse; Mieterbefragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bonn, 22.09.2005 - 6 C 411/05

    Mietvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung des Mieters über seine

    Zwar ist in der Rechtsprechung und Literatur die Frage streitig, ob eine Offenbarungspflicht für hochverschuldete Mieter, die die eidesstattliche Versicherung bereits abgegeben haben, besteht (für eine entsprechende Aufklärungspflicht beispielsweise Palandt, § 123 Randnummer 5c; AG Wedding, Urteil vom 04.04.2003, Aktenzeichen 15 C 49/03; Landgericht Gießen, Beschluss vom 23.03.2001, Aktenzeichen 1 S 590/00; AG Gießen, Urteil vom 23.10.2000, Aktenzeichen 48 -M C 228/00; AG Hagen, Urteil vom 05.07.1984, Aktenzeichen 13 C 414/84; dagegen Schmidt-Futterer, 8. Auflage, § 543, Randnummer 186 ff.; LG München, Urteil vom 07.07.1991 , Aktenzeichen 21 U 4248/90).
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