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   AG Coburg, 22.09.2005 - 15 C 828/05   

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https://dejure.org/2005,32942
AG Coburg, 22.09.2005 - 15 C 828/05 (https://dejure.org/2005,32942)
AG Coburg, Entscheidung vom 22.09.2005 - 15 C 828/05 (https://dejure.org/2005,32942)
AG Coburg, Entscheidung vom 22. September 2005 - 15 C 828/05 (https://dejure.org/2005,32942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Anwaltsblatt

    § 249 BGB
    Erforderlichkeit eines Anwalts zur Schadensregulierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Kosten eines Anwalts für die außergerichtliche Regulierung eines Verkehrsunfalls gehören auch bei einer Autovermietung ohne eigene Rechtsabteilung zum erstattungsfähigen Schaden

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 219
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Kassel, 30.06.2009 - 415 C 6203/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der vorgerichtlichen Anwaltskosten

    Im Übrigen verweist das Gericht auf die zutreffende Begründung des AG Coburg, das über einen gleich gelagerten Sachverhalt zu entscheiden hatte und dem sich das erkennende Gericht im vollen Umfang anschließt (vgl. AG Coburg, Urt. v. 22.09.2005 - 15 C 828/05).

    Die auch von der Beklagten zitierte, über zehn Jahre alte Entscheidung des BGH (Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94 = NJW 1995, 446), wonach nur bei einem Mangel an geschäftlicher Gewandtheit eine externe Anwaltskanzlei von Anfang an beauftragt werden kann und dies schadensadäquat sein soll, ist auf Grund der dargelegten wachsenden Komplexität und unübersichtlich gewordener Rechtsprechung zum Ansatz und Angemessenheit einzelner Schadenspositionen als überholt anzusehen (vgl. auch AG Coburg, Urt. v. 22.09.2005 - 15 C 828/05).

  • LG Kassel, 28.01.2016 - 1 S 309/15

    Unfallregulierung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der mittlerweile nahezu nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung zu dem Thema des Umfangs der erstattungsfähigen Schäden ein rechtlich einfach gelagerter Sachverhalt für einen Rechtsunkundigen nahezu nicht mehr vorkommen kann (so AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, Az. 415 C 6203/08, NJW 2009, 2898; auch AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, Az.: 15 C 828/05, abrufbar unter juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17

    Erstattung der Gebühren des Rechtsanwalts als Schadensersatzanspruch i.R.e.

    Zunächst bereits deshalb, weil der Schwerpunkt dieser wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf juristischem Gebiet liegt (vergleiche auch bzgl. einer gewerblichen Autovermietung: AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, 15 C 828/05; AG Hamburg St. Georg, Urteil vom 27.04.2016, 917 C 121/15; AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, 415 C 60203/08; bzgl. einer gewerblichen Leasinggesellschaft: LG Mannheim, Urteil vom 22.06.2007, 1 S 23/07; AG München, Urteil vom 28.09.2012, 344 C 11573/12).
  • AG Hamburg-St. Georg, 02.10.2014 - 915 C 248/14
    Aus dem Umfang des Schreibens allein kann jedoch nicht auf den Umfang und die Komplexität der Rechtsanwaltstätigkeit, insbesondere der in diesem Zusammenhang  zuvor erfolgten  Rechtsberatung,  geschlossen werden  (vgl.  AG Kassel,  Urteil vom 30.06.2009, Az: 415 C 6203/08; AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, Az: 15 C 828/05).
  • AG Hamburg-St. Georg, 11.04.2014 - 926 C 212/13
    Aus dem Umfang des Schreibens allein kann jedoch nicht auf den Umfang und die Komplexität der Rechtsanwaltstätigkeit, insbesondere der in diesem Zusammenhang zuvor erfolgten Rechtsberatung, geschlossen werden (vgl. AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, Az: 415 C 6203/08; AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, Az: 15 C 828/05).
  • AG Hamburg-St. Georg, 26.01.2015 - 915 C 585/14
    Aus dem Umfang des Schreibens allein kann jedoch nicht auf den Umfang und die Komplexität der Rechtsanwaltstätigkeit, insbesondere der in diesem Zusammenhang zuvor erfolgten  Rechtsberatung,   geschlossen werden (vgl.  AG Kassel,  Urteil vom 30.06.2009, Az: 415 C 6203/08; AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, Az: 15 C 828/05).
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.03.2014 - 926 C 198/13
    Aus dem Umfang des Schreibens allein kann jedoch nicht auf den Umfang und die Komplexität der Rechtsanwaltstätigkeit, insbesondere der in diesem Zusammenhang zuvor erfolgten Rechtsberatung, geschlossen werden (vgl. AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, Az: 415 C 6203/08; AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, Az: 15 C 828/05).
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