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   ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16   

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https://dejure.org/2016,20532
ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16 (https://dejure.org/2016,20532)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16 (https://dejure.org/2016,20532)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 15 Ca 1744/16 (https://dejure.org/2016,20532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutzverfahren bei der Thomas Cook AG wegen des Vorwurfs einer unzulässigen Äußerung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen politischer Inkorrektheit: "Negerkuss" bestellt - fristlos entlassen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Negerkuss bestellt - Kündigung erhalten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Negerkuss" bestellt

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    "Negerkuss" ist kein Grund für fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Wirksamkeit einer Kündigung wegen der Bestellung eines Negerkusses?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung als Folge einer Negerkussbestellung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen "Negerkuss"-Bestellung nicht gerechtfertigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Negerkuss-Bestellung kein Grund für eine Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Negerkuss" bei Kantinenmitarbeiterin aus Kamerun bestellt - Fristlose Kündigung unverhältnismäßig - Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht gerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung wegen Bestellung eines "Negerkusses" - Interessenabwägung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Eine außerordentliche Kündigung als schärfste Sanktion im Arbeitsrecht ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie unausweichlich die letzte Maßnahme (Ultima-ratio) für den Kündigungsberechtigten ist, wobei ggf. zuvor vergeblich von dem Mittel der Abmahnung Gebrauch gemacht werden muss (vgl. BAG 19.4.2012- 2 AZR 258/11 - NZA-RR 2012, 567; KRI-Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 251, 252).

    Eine Abmahnung ,ist - wie zuvor erläutert - nur in Ausnahmefällen entbehrlich (vgl. BAG 19.4. 2012 - 2 AZR 258/11 - NZA-RR 2012, 567; KE31Griebeling KSchG § 1 Rn. 402).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil des Prognoseprinzips (BAG 31.5. 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 m. w. N.).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Danach hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 18.12.2014- 2 AZR 265/14 - NZA 2015, 797).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02

    Kündigung; verfassungsrechtliche Meinungsäußerung; außerdienstliches Verhalten;

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Ein diskriminierendes und rassistisches Verhalten eines Arbeitnehmers vermag grundsätzlich eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen (vgl. z.B. LAG SchleswigHolstein 6.8. 2002- 2 Sa 150/02 - NZA-RR 2004, 351).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Ein solches kann sich im Einzelfall im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 12.1. 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Nach Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren überwiegt in aller Regel das Interesse an einer Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung (BAG 27.2. 1985- GS 1/84 - NJW 1985, 2968).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Auch eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers kann eine Kündigung rechtfertigen (BAG 19:11.2015 - 2 AZR 217/15 - NZA 2016, 540).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 21.11.2013- 2 AZR 797/11 TAP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr: 53).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2016 - 15 Ca 1744/16
    Ein diskriminierendes und rassistisches Verhalten eines Arbeitnehmers vermag grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 1, 7.1999 - 2 AZR 676/98 - NZA 1999, 1270).
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