Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder - AbstandsklauselTarifvertragliche Differenzierungsklauseln können als legitime Maßnahme der Mitgliederwerbung und -erhaltung zulässig sein.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von tarifvertraglichen Differenzierungsklauseln als Maßnahme der Mitgliederwerbung; Statthafte Klageart bei Streit um die Wirksamkeit von Tarifvertagsklauseln
- Wolters Kluwer
Qualifizierte Differenzierungsklausel in Form einer sog. Spannensicherungsklausel im Tarifvertrag ist wirksam; Wirksamkeit einer qualifizierten Differenzierungsklausel in Form einer sog. Spannensicherungsklausel im Tarifvertrag; Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ver.di ...
- hensche.de
Differenzierungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Streit zwischen HHLA und ver.di über die Wirksamkeit einer tarifvertraglich vereinbarten Zahlung nur an Gewerkschaftsmitglieder
- beck-blog (Kurzinformation)
Exklusive Sonderzahlungen für Gewerkschaftsmitglieder?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht billigt "Sonderzahlung" an Gewerkschaftsmitglieder
- pwclegal.de (Kurzinformation)
Exklusive Sonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
- ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/09
- BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …
Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
Die Regelungen in Ziffern IV und V des streitgegenständlichen Tarifvertrages seien wegen Verletzung der positiven und negativen Koalitionsfreiheit entsprechend der im Folgenden jeweils bestätigten Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 29.11.1967 (GS 1/67, AP 13 zu Artikel 9 GG) gemäß Artikel 9 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG) nichtig.Entgegen der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 29.11.1967 (aaO) hält die Kammer mit dem LAG Niedersachsen (11.12.2007, 5 Sa 914/07, DB 08, 1977 ff.) derartige Klauseln grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall für wirksam.
Auch derartige Klauseln sind entgegen der Entscheidung des großen Senats des BAG vom 29.11.1967 (aaO) nicht generell unwirksam, Ziffer V des TV ErhBeih überschreitet die Grenzen des Zulässigen nicht.
- LAG Niedersachsen, 11.12.2007 - 5 Sa 914/07
Verstoß einfacher Differenzierungsklauseln in einem Tarifvertrag gegen die …
Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
Entgegen der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 29.11.1967 (…aaO) hält die Kammer mit dem LAG Niedersachsen (11.12.2007, 5 Sa 914/07, DB 08, 1977 ff.) derartige Klauseln grundsätzlich und auch im vorliegenden Fall für wirksam.Das LAG Niedersachen hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2007 (a.a.O.) angenommen, eine (allerdings einfache) Differenzierung im Umfang von EUR 535.00 brutto jährlich (entsprechend maximal dem doppelten Jahresgewerkschaftsbeitrag) übe keinen besonderen Druck aus.
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00
Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage
Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
Es ist insbesondere auch das besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG, 30.05.2001, 4 AZR 387/00, NZA 02, 228 ff) gegeben, da zwischen den Tarifvertragsparteien Streit über die Wirksamkeit von Regelungen des zwischen ihnen geschlossenen Tarifvertrages besteht.
- LAG Köln, 17.01.2008 - 6 Sa 1354/07
Grundrechtskollision; Koalitionspluralität; Unterlassungsanspruch
Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
In diesem Sinne hat auch das LAG Köln in seiner beklagtenseitig in Bezug genommenen Entscheidung vom 17.01.2008 (6 Sa 1354/07, DB 08, 1979 ff.) tarifvertragliche Differenzierungsregelungen verstanden und zutreffend ausgeführt, dass im Falle kollidierender Grundrechtspositionen im Wege der Abwägung praktische Konkordanz herzustellen sei. - BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06
Tarifliche Differenzierungsklausel
Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
Insofern ist es naheliegend, Differenzierungsklauseln als grundsätzlich legitimen Anreiz für Gewerkschaftsbeitritte (vgl. BAG, 09.05.2007, 4 AZR 275/06, NZA 07, 1439 ff) und als koalitionsspezifische (Werbe-)Betätigung als vom Schutzbereich des Artikel 9 Abs. 3 GG erfasst zu betrachten (vgl. u. a. Ulber/Strauß, DB 08, 1970 ff.). - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
Zur Betätigungsfreiheit gehört auch das Recht einer Koalition, ihre Schlagkraft durch Maßnahmen mit dem Ziel der Mitgliedererhaltung und der Mitgliederwerbung zu stärken (vgl. BAG, 31.05.2005, AZR 141/04, NZA 05, 1182 ff). - BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
Auszug aus ArbG Hamburg, 26.02.2009 - 15 Ca 188/08
Ein gewisser mittelbarer Druck in Form eines Beitrittanreizes verletzt die negative Koalitionsfreiheit jedoch nicht, solange er nicht so erheblich ist, dass er zu einem faktischen Zwang wird (vgl. BVerfG, 11.07.06, NZA 07, 42 ff.).
- BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09
Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel
Auf die Sprungrevision der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. Februar 2009 - 15 Ca 188/08 - unter Zurückweisung der Sprungrevision im Übrigen teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.