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ArbG Düsseldorf, 16.03.2015 - 15 Ca 8/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
OSD-Mitarbeiter unterliegen im Streit um Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe
- nrw.de (Pressemitteilung)
OSD-Mitarbeiter unterliegen im Streit um Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eingruppierung eines Mitarbeiters im Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Düsseldorf; Erforderlichkeit gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse für eine Tätigkeit im Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Düsseldorf; Erstreben der Zuordnung zu einer Entgeltgruppe mit ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
OSD-Mitarbeiter unterliegen im Streit um Bezahlung nach höherer Entgeltgruppe
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Zum Anspruch auf Bewährungsaufstieg nach TVöD-VKA
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15
Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2015 - 15 Ca 8/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf Az. 15 Ca 8/15 abzuändern und.
- LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 818/15
Höhere Entgeltgruppe für OSD-Mitarbeiter
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteile vom 16.03.2015 - 15 Ca 8/15 und 15 Ca 9/15.