Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 14.07.2011 - 15 Ca 9800/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 14.07.2011 - 15 Ca 9800/10
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 1 Sa 24/11
- BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 1 Sa 24/11
Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - Übernahme …
Auf die Berufung des Klägers und der Streithelferin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14.07.2011 - 15 Ca 9800/10 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2011, Aktenzeichen: 15 Ca 9800/10 wie folgt abgeändert:.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart, Aktenzeichen: 15 Ca 9800/10 vom 14. Juli 2011 wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 gemäß § 613a BGB auf die Beklagte übergegangen ist und die Beklagte in die Rechte und Pflichten des zum Zeitpunkt des Übergangs zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten ist.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart, Aktenzeichen: 15 Ca 9800/10 vom 14. Juli 2011 wird die Beklagte verurteilt, den Kläger zu den bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Arbeitsbedingungen als Mitarbeiter im Bereich Sicherheitssysteme, Betriebsschutz und Betriebsfeuerwehr in der Betriebs- und Objektschutzabteilung weiter zu beschäftigen.