Rechtsprechung
   VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36127
VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09 (https://dejure.org/2009,36127)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2009 - 15 E 1380/09 (https://dejure.org/2009,36127)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2009 - 15 E 1380/09 (https://dejure.org/2009,36127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,36127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 11.05.2009 - M 6a E 09.1311

    Einstweilige Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; kein

    Auszug aus VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09
    Dass er gleichwohl zuwartete und sich mehrere Wochen Zeit mit der Begründung seines Widerspruchs und der Anrufung des Verwaltungsgerichts ließ, legt die Vermutung nahe, dass er nicht zwingend auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt sichern zu können, und somit keine schweren und nicht hinnehmbaren Nachteile erleiden würde, wenn er das Hauptsacheverfahren abwarten müsste (vgl. VG München, Beschl. v. 11.5.2009 - M 6a E 09.1311 -, juris Rdnr. 17).

    Dazu zählen auch verwertbare Straftaten verkehrsrechtlicher oder nichtverkehrsrechtlicher Art (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2008 - 15 E 1776/08 - VG München, Beschl. v. 28.4.2005 - M 6b S 05.1188 -, juris; VG München, Beschl. v. 11.5.2009, a.a.O.).

    Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art können in diesem Zusammenhang bedeutsam sein, wenn diese für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht, Relevanz aufweisen (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O.; v. 11.5.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.) Zwar muss die Zuverlässigkeit jeweils in Bezug auf die Tätigkeit gesehen werden, für die die Erlaubnis begehrt wird.

    Entscheidend ist, ob das vergangene Fehlverhalten Symptom für eine Gesinnung oder Lebenseinstellung ist, die - maßgeblich gegenüber potenziellen Fahrgästen - eine ordnungsgemäße Betätigung im Rahmen der Beförderung von Fahrgästen nicht erwarten lässt (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O.; v. 11.5.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Da Beförderungsgäste dem Fahrer nicht nur hinsichtlich der Bewahrung vor etwaigen Verkehrsunfällen, sondern auch hinsichtlich der im Übrigen korrekten Abwicklung des Vertragsverhältnisses, wie etwa der ordnungsgemäßen Abrechnung des Fahrpreises, der korrekten Herausgabe von Wechselgeld oder der ordnungsgemäßen Inobhutnahme von (z.B. vergessenen oder verlorenen) Sachen etc., anvertraut bzw. "ausgeliefert" sind, können insbesondere auch Vermögensstraftaten - selbst wenn sie nicht im Rahmen der Fahrgastbeförderung oder in vergleichbaren Situationen begangen worden sind - am Maßstab von § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV Eignungsbedenken begründen, sofern sie nach ihrer Zahl und/oder der Art der Begehung von solchem Gewicht sind, dass sich daraus eine Neigung zu rücksichtslosem Gewinnstreben bzw. ein allgemeiner Hang des Betroffenen herleiten lässt, sich zur Verfolgung seiner eigenen Bereicherungsabsichten über die Vermögensinteressen anderer generell hinwegzusetzen (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O. m.w.N.; v. 11.5.2009, a.a.O. m.w.N.; beiden Entscheidungen lagen Fälle zu Grunde, in welchen die Antragsteller u.a. wegen Betruges verurteilt worden sind).

  • VG München, 28.04.2005 - M 6b S 05.1188
    Auszug aus VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09
    Dazu zählen auch verwertbare Straftaten verkehrsrechtlicher oder nichtverkehrsrechtlicher Art (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2008 - 15 E 1776/08 - VG München, Beschl. v. 28.4.2005 - M 6b S 05.1188 -, juris; VG München, Beschl. v. 11.5.2009, a.a.O.).

    Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art können in diesem Zusammenhang bedeutsam sein, wenn diese für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht, Relevanz aufweisen (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O.; v. 11.5.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.) Zwar muss die Zuverlässigkeit jeweils in Bezug auf die Tätigkeit gesehen werden, für die die Erlaubnis begehrt wird.

    Entscheidend ist, ob das vergangene Fehlverhalten Symptom für eine Gesinnung oder Lebenseinstellung ist, die - maßgeblich gegenüber potenziellen Fahrgästen - eine ordnungsgemäße Betätigung im Rahmen der Beförderung von Fahrgästen nicht erwarten lässt (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O.; v. 11.5.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Da Beförderungsgäste dem Fahrer nicht nur hinsichtlich der Bewahrung vor etwaigen Verkehrsunfällen, sondern auch hinsichtlich der im Übrigen korrekten Abwicklung des Vertragsverhältnisses, wie etwa der ordnungsgemäßen Abrechnung des Fahrpreises, der korrekten Herausgabe von Wechselgeld oder der ordnungsgemäßen Inobhutnahme von (z.B. vergessenen oder verlorenen) Sachen etc., anvertraut bzw. "ausgeliefert" sind, können insbesondere auch Vermögensstraftaten - selbst wenn sie nicht im Rahmen der Fahrgastbeförderung oder in vergleichbaren Situationen begangen worden sind - am Maßstab von § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV Eignungsbedenken begründen, sofern sie nach ihrer Zahl und/oder der Art der Begehung von solchem Gewicht sind, dass sich daraus eine Neigung zu rücksichtslosem Gewinnstreben bzw. ein allgemeiner Hang des Betroffenen herleiten lässt, sich zur Verfolgung seiner eigenen Bereicherungsabsichten über die Vermögensinteressen anderer generell hinwegzusetzen (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O. m.w.N.; v. 11.5.2009, a.a.O. m.w.N.; beiden Entscheidungen lagen Fälle zu Grunde, in welchen die Antragsteller u.a. wegen Betruges verurteilt worden sind).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes

    Auszug aus VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09
    Zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und seinen Fahrgästen besteht in Bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung ein besonderes Vertrauensverhältnis, das neben der Eignung zum Führen von Fahrzeugen eine hohe Vertrauenswürdigkeit des Fahrers verlangt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.7.2006 - 12 ME 121/06 -, juris).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765

    Vorläufige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Straftat mit Anhaltspunkten für

    Auszug aus VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09
    Die Vorschrift des § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV regelt eine speziell für die Fahrgastbeförderung erforderliche persönliche Zuverlässigkeit, welche neben der fahrerischen Eignung gegeben sein muss (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 -, juris; VG Hamburg, Urt. v. 15.3.2007 - 15 K 3755/05 -).
  • VG Gera, 09.01.2019 - 3 E 2255/18

    Wirksamkeit der Erklärung des Verzichts auf die Fahrerlaubnis durch einen

    Die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich gebotene Halbierung dieses Werts hat hier zu unterbleiben, weil der Antragsteller eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung begehrt (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 18. August 2009 - 15 E 1380/09 - Juris).
  • VGH Bayern, 26.11.2010 - 11 CE 10.2452

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärungen

    Denn aufgrund dieser Ermittlungsverfahren bestanden Zweifel daran, ob der Antragsteller entsprechend § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV die Gewähr dafür bot, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird (vgl. VG Hamburg vom 18.8.2009 Az. 15 E 1380/09).
  • VG Köln, 31.07.2019 - 23 K 4203/17
    vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - Au 3 S 12.1335 -, juris, Rn. 35; VG München, Beschluss vom 11. Mai 2009 - M 6a E 09.1311 -, juris, Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 18. August 2009 - 15 E 1380/09 -, juris, Rn. 7.
  • VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Taxischeins nach wiederholter

    Speziell auch Vermögensdelikte können darüber hinaus Charaktereigenschaften erkennen lassen, die sich im Falle der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen zum Schaden der Fahrgäste auswirken können (vgl. für Steuerhinterziehung VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 2, 25; für insbesondere Betrug VG München, Beschluss vom 11.5.2009, M 6a E 09.1311, Juris Rn. 3, 23, VG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2009, 15 E 1380/09, Juris Rn. 7, und VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188; für Hehlerei VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2008, 15 E 1776/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht