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   VG Hamburg, 25.07.2013 - 15 E 2900/13   

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https://dejure.org/2013,44805
VG Hamburg, 25.07.2013 - 15 E 2900/13 (https://dejure.org/2013,44805)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2013 - 15 E 2900/13 (https://dejure.org/2013,44805)
VG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 15 E 2900/13 (https://dejure.org/2013,44805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Abschiebung; Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung der Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise gegenüber einem Ausländer trotz bevorstehender Abschiebung; Gesicherte Erfüllung einer freiwilligen Ausreise durch den Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung oder freiwillige Ausreise?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Hamburg, 29.10.2012 - 15 E 2848/12

    Aushändigung des Nationalpasses zur Ermöglichung der freiwilligen Ausreise

    Auszug aus VG Hamburg, 25.07.2013 - 15 E 2900/13
    Die § 58 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG zugrunde liegende Regelannahme kann jedoch im konkreten Fall widerlegt werden (grundlegend dazu VG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2012, 15 E 2848/12, juris Rn. 12).

    Die Herausgabe des Nationalpasses und die Anpassung der Grenzübertrittsbescheinigung sind für eine legale freiwillige Ausreise erforderlich (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2012, 15 E 2848/12, juris Rn. 6 ff.) .

  • VGH Bayern, 14.02.2012 - 10 C 11.2591

    Kosten der Luftabschiebung; Sicherheitsbegleitung; Veranlasser der Amtshandlung;

    Auszug aus VG Hamburg, 25.07.2013 - 15 E 2900/13
    Bei den in § 58 Abs. 3 AufenthG genannten Fällen handelt es sich indes um Regelbeispiele (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 58 Rn. 38; BayVGH, Beschluss vom 14.2.2012, 10 C 11.2591, juris Rn. 13) .

    Für die ausnahmsweise Einräumung der Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise muss der Ausländer allerdings substantiiert vortragen, dass er zur freiwilligen Ausreise bereit ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.2.2012, 10 C 11.2591, juris Rn. 13) .

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