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   VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12   

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VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12 (https://dejure.org/2012,62209)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2012 - 15 E 518/12 (https://dejure.org/2012,62209)
VG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2012 - 15 E 518/12 (https://dejure.org/2012,62209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 48 Abs 10 S 1 FeV, § 48 Abs 4 Nr 2 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung zur Fahrgastbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Aachen, 28.06.2011 - 2 K 1952/10

    Kein Taxischein für Steuerhinterzieher

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Nicht erforderlich ist es hingegen, dass seine Unzuverlässigkeit bereits als erwiesen anzusehen ist (vgl. m.w.N. VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 17; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.5. 2008, 3 BS 411/07, Juris Rn. 5; VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188, Juris Rn. 49) .

    Im Rahmen der prognostischen Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit ist es zulässig, auch aus einem Verhalten, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung steht, negative Folgerungen für die Zukunft zu ziehen (vgl. insbesondere OVG Hamburg, Beschluss vom 30.3.2009, 3 Bs 228/08; VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.4.2009, OVG 1 S 172.08, Juris Rn. 6).

    So deuten strafgerichtliche Verurteilungen, auch wenn sie nicht die Berufspflichten des Verurteilten betreffen, darauf hin, dass eine Neigung und Bereitschaft besteht, Rechtsvorschriften bewusst zu missachten und zu verletzen, wenn sie seiner Interessenlage entgegenstehen (VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.2004, 19 A 832/04, Juris Rn. 6).

    Speziell auch Vermögensdelikte können darüber hinaus Charaktereigenschaften erkennen lassen, die sich im Falle der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen zum Schaden der Fahrgäste auswirken können (vgl. für Steuerhinterziehung VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 2, 25; für insbesondere Betrug VG München, Beschluss vom 11.5.2009, M 6a E 09.1311, Juris Rn. 3, 23, VG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2009, 15 E 1380/09, Juris Rn. 7, und VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188; für Hehlerei VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2008, 15 E 1776/08).

  • VG München, 28.04.2005 - M 6b S 05.1188
    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Nicht erforderlich ist es hingegen, dass seine Unzuverlässigkeit bereits als erwiesen anzusehen ist (vgl. m.w.N. VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 17; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.5. 2008, 3 BS 411/07, Juris Rn. 5; VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188, Juris Rn. 49) .

    Speziell auch Vermögensdelikte können darüber hinaus Charaktereigenschaften erkennen lassen, die sich im Falle der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen zum Schaden der Fahrgäste auswirken können (vgl. für Steuerhinterziehung VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 2, 25; für insbesondere Betrug VG München, Beschluss vom 11.5.2009, M 6a E 09.1311, Juris Rn. 3, 23, VG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2009, 15 E 1380/09, Juris Rn. 7, und VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188; für Hehlerei VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2008, 15 E 1776/08).

    Denn eine für den Fahrerlaubnisinhaber positive medizinisch-psychologische Begutachtung kann durch neue Verfehlungen ihre Überzeugungskraft verlieren (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.3.2009, 3 Bs 228/08 sowie VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188, Juris Rn. 52).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2009 - 1 S 172.08

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Verurteilung wegen

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Nicht zu beanstanden ist bei einer solchen Maßnahme der Gefahrenabwehr, dass die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (vgl. entsprechend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.4.2009, OVG 1 S 172.08, Juris Rn. 4).

    Im Rahmen der prognostischen Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit ist es zulässig, auch aus einem Verhalten, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung steht, negative Folgerungen für die Zukunft zu ziehen (vgl. insbesondere OVG Hamburg, Beschluss vom 30.3.2009, 3 Bs 228/08; VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.4.2009, OVG 1 S 172.08, Juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - 19 A 832/04

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Mit der "besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen" stellt die Fahrerlaubnisverordnung auf die erforderliche große persönliche Zuverlässigkeit eines Taxifahrers ab, die neben seiner fahrerischen Eignung gegeben sein muss (vgl. VG München, Beschluss vom 12.8.2011, M 6a E 11.2282, Juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.2004, 19 A 832/04, Juris Rn. 4).

    So deuten strafgerichtliche Verurteilungen, auch wenn sie nicht die Berufspflichten des Verurteilten betreffen, darauf hin, dass eine Neigung und Bereitschaft besteht, Rechtsvorschriften bewusst zu missachten und zu verletzen, wenn sie seiner Interessenlage entgegenstehen (VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.2004, 19 A 832/04, Juris Rn. 6).

  • VG München, 12.08.2011 - M 6a E 11.2282

    Vorläufige Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege der

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Mit der "besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen" stellt die Fahrerlaubnisverordnung auf die erforderliche große persönliche Zuverlässigkeit eines Taxifahrers ab, die neben seiner fahrerischen Eignung gegeben sein muss (vgl. VG München, Beschluss vom 12.8.2011, M 6a E 11.2282, Juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.2004, 19 A 832/04, Juris Rn. 4).

    Zwischen dem Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und seinen Fahrgästen besteht in Bezug auf deren ordnungsgemäße Beförderung ein besonderes Vertrauensverhältnis, das neben der Eignung zum Führen von Fahrzeugen eine hohe Vertrauenswürdigkeit des Taxifahrers verlangt (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2008, 15 E 1776/08, und Urteil vom 15.3.2007, 15 K 3755/05, siehe entsprechend auch VG München, Beschluss vom 12.8.2011, M 6a E 11.2282, Juris Rn. 23).

  • OVG Hamburg, 22.05.2007 - 3 Bs 94/07

    Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an einem sichergestellten Fahrzeug.

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Zwar dürfen an die Beurteilung der Erfolgsaussichten keine überspannten Anforderungen gestellt werden, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Zwar dürfen an die Beurteilung der Erfolgsaussichten keine überspannten Anforderungen gestellt werden, um Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen wie Bemittelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.2.2004, NJW 2004, 1789 f., Juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.5.2007, 3 Bs 94/07).
  • OVG Sachsen, 15.05.2008 - 3 BS 411/07

    Fahreignung; Fahrgastbeförderung; persönliche Zuverlässigkeit; Normzweck;

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Nicht erforderlich ist es hingegen, dass seine Unzuverlässigkeit bereits als erwiesen anzusehen ist (vgl. m.w.N. VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 17; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.5. 2008, 3 BS 411/07, Juris Rn. 5; VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188, Juris Rn. 49) .
  • VG München, 11.05.2009 - M 6a E 09.1311

    Einstweilige Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; kein

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Speziell auch Vermögensdelikte können darüber hinaus Charaktereigenschaften erkennen lassen, die sich im Falle der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen zum Schaden der Fahrgäste auswirken können (vgl. für Steuerhinterziehung VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 2, 25; für insbesondere Betrug VG München, Beschluss vom 11.5.2009, M 6a E 09.1311, Juris Rn. 3, 23, VG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2009, 15 E 1380/09, Juris Rn. 7, und VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188; für Hehlerei VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2008, 15 E 1776/08).
  • BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86

    Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12
    Ob ein Fahrer bei Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit in diesem Sinne noch vertrauenswürdig ist, ist anhand aller bekannten und verwertbaren Umstände prognostisch zu beurteilen (siehe auch bereits BVerwG, Beschluss vom 19.3.1986, 7 B 19/86, NJW 1986, 2779, Juris Rn. 3) .
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2006 - 12 ME 121/06

    Anspruch auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Besonderes

  • VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09

    Fahrerlaubnis für betrügerischen Busfahrer

  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Gerade sie müssen sich darauf verlassen können, in einem Taxi sicher und problemlos zum Fahrziel zu gelangen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 12. März 2012 - 15 E 518/12 -, juris Rn. 23. f. m.w.N.).

    Dies erfordert, dass aufgrund der der Entscheidung zugrundeliegenden Tatsachenbasis für die Fahrerlaubnisbehörde keine Zweifel an der fehlenden Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen bestehen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 12. März 2012 - 15 E 518/12 -, juris, Rn. 31).

  • VG Stuttgart, 08.09.2016 - 10 K 3061/14

    Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung; aggressives Verhalten

    Ein Fahrgast muss darauf vertrauen können, dass er ordnungsgemäß und sicher befördert wird, zumal er sich oftmals allein mit dem Fahrer im Fahrzeug befindet und vielfach besonders hilfsbedürftige Menschen wie etwa ältere Menschen, gebrechliche Kranke, sehr junge Menschen oder durch Übermüdung oder Alkoholgenuss eingeschränkte Personen die Dienste eines Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Anspruch nehmen (vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2012 - 15 E 518/12 -, juris Rn. 24; vgl. VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ -, juris Rn. 5).
  • VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach strafrechtlicher

    Ein Fahrgast muss darauf vertrauen können, dass er ordnungsgemäß und sicher befördert wird, zumal er sich oftmals allein mit dem Fahrer im Fahrzeug befindet und vielfach besonders hilfsbedürftige Menschen wie etwa ältere Menschen, gebrechliche Kranke, sehr junge Menschen oder durch Übermüdung oder Alkoholgenuss eingeschränkte Personen die Dienste eines Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Anspruch nehmen.(vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2012 - 15 E 518/12 -, juris Rn. 24; VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ -, juris Rn. 5) Ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird, ist durch Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen anhand aller bekannten verwertbaren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verkehrsrechtlicher und nichtverkehrsrechtlicher Art sowie sonstiger Vorkommnisse zu beurteilen.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2016 - 10 S 254/16 -) Bei Verfehlungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Personenbeförderung stehen, kommt es darauf an, ob sie Charaktereigenschaften offenbaren, die sich auch bei der gewerblichen Beförderung zum Schaden der Fahrgäste auswirken können.
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