Rechtsprechung
   VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21529
VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09 (https://dejure.org/2009,21529)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 15 E 555/09 (https://dejure.org/2009,21529)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 (https://dejure.org/2009,21529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers - abgabenrechtliche Verpflichtungen, finanzielle Leistungsfähigkeit des Taxenbetriebes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneuerung einer erteilten Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe; Prüfung etwaiger Verletzungen abgabenrechtlicher Verpflichtungen für die Feststellung der Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Schichtzettel und Verlängerung der Taxikonzession

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen

    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung die Feststellung voraus, dass der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach Juris).

    Auch wenn die von der Antragstellerin vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einer solcher Feststellung nicht entgegenstehen würde, da die Antragsgegnerin wie auch die Verwaltungsgerichte insoweit eine eigene, originäre Prüfungskompetenz besitzen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07, NVwZ-RR 2007, 760), ist die Prüfungsdichte bei der Beurteilung der personenbeförderungsrechtlichen Unzuverlässigkeit hinsichtlich der Frage, ob der Unternehmer seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, jedoch grundsätzlich auf eine Evidenzprüfung der Genehmigungsbehörde beschränkt.

    Dies ist nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da die Antragstellerin im Eilverfahren lediglich eine zeitlich eng befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005 - 1 Bs 200/05 -, zitiert nach Juris; Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach Juris; VG Hamburg, Beschl. v. 07.11.2006 - 15 E 3403/06 -).

  • OVG Hamburg, 20.06.2008 - 3 Bs 48/08

    Zur Erneuerung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe im Wege

    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin wies das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2008 (Az.: 3 Bs 48/08) zurück.

    Auch diesbezüglich bleibt es dabei, dass im Fall der Antragstellerin im Hinblick auf die Verstöße ihres damaligen Fahrers ... keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass sie ihre Führungsverpflichtung missachtet hätte und/oder sie diese Pflicht künftig missachten würde (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschl. v. 20.06.2008 - 3 Bs 48/08 -).

    Die Angaben der Antragsstellerin zu ihren privat veranlassten Fahrten nach Polen lassen im Hinblick auf die Kilometerleistung ihres Fahrzeugs und die erwirtschafteten Einnahmen im Einschichtbetrieb nicht den Schluss zu, dass durch eine erhebliche Zahl "schwarz" gefahrener Kilometer die Allgemeinheit durch Hinterziehung von Einkommen- und Umsatzsteuer geschädigt wird (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschl, v. 20.06.2008 - 3 Bs 48/08).

  • OVG Hamburg, 08.08.2005 - 1 Bs 200/05

    Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen – Zweifel an der

    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Es ist allerdings zulässig, die Genehmigung einstweilen auf ein oder eineinhalb Jahre zu befristen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005 - 1 Bs 200/05 -, zitiert nach Juris).

    Dies ist nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da die Antragstellerin im Eilverfahren lediglich eine zeitlich eng befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005 - 1 Bs 200/05 -, zitiert nach Juris; Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach Juris; VG Hamburg, Beschl. v. 07.11.2006 - 15 E 3403/06 -).

  • BFH, 07.02.2007 - V B 161/05

    NZB: sog. Schichtzettel im Taxigewerbe

    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Hinzu kommt, dass die in der zitierten finanzgerichtlichen Rechtsprechung (BFH, Urt. v. 26.02.2004 - XI R 25/02 - Beschl. v. 07.02.2007 - V B 161/05 -, beide zitiert nach Juris) entwickelten Grundsätze zur Aufzeichnung von Betriebseinnahmen im Bereich des Taxigewerbes nicht mit den abgaberechtlichen Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. d PBZugV gleichgesetzt werden dürfen.
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Hinzu kommt, dass die in der zitierten finanzgerichtlichen Rechtsprechung (BFH, Urt. v. 26.02.2004 - XI R 25/02 - Beschl. v. 07.02.2007 - V B 161/05 -, beide zitiert nach Juris) entwickelten Grundsätze zur Aufzeichnung von Betriebseinnahmen im Bereich des Taxigewerbes nicht mit den abgaberechtlichen Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. d PBZugV gleichgesetzt werden dürfen.
  • VG Hamburg, 07.11.2006 - 15 E 3403/06
    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Dies ist nach § 52 Abs. 1 GKG geboten, da die Antragstellerin im Eilverfahren lediglich eine zeitlich eng befristete Genehmigung erwirken kann und die Bedeutung der Sache hinter der des Hauptverfahrens zurückbleibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.08.2005 - 1 Bs 200/05 -, zitiert nach Juris; Beschl. v. 23.05.2007 - 1 Bs 92/07 -, zitiert nach Juris; VG Hamburg, Beschl. v. 07.11.2006 - 15 E 3403/06 -).
  • VGH Hessen, 10.04.2007 - 5 TG 3116/06

    Erhebung einer Spieleapparatsteuer

    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Dies gilt jedenfalls in Fällen der Verlängerung bestehender Genehmigungen (vgl. hierzu nur OVG Hamburg, Beschl. v. 23.05.2007, NVwZ-RR 2007, 706; VG Hamburg, Beschl. v. 06.03.2009 - 15 E 442/09 -).
  • VG Augsburg, 03.04.2006 - Au 3 S 06.322
    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Die mit dieser Prognose verbundenen Ungenauigkeiten sind im Lichte des Grundrechts auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG zu bewerten (vgl. VG Augsburg, Beschl. v. 03.04.2006 - Au 3 S 06.322 -, zitiert nach Juris).
  • VG München, 08.09.1999 - M 6 E 99.3179
    Auszug aus VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09
    Anhaltspunkte können sich nicht nur aus der Schwere, sondern auch der aus Häufung weniger schwerwiegender Verstöße ergeben (vgl. VG München, Beschl. v. 08.09.1999 - M 6 E 99.3179 -, zitiert nach Juris).
  • VG Berlin, 10.08.2011 - 11 L 352.11

    Keine Taxikonzession bei Fehlen sog. "Schichtzettel"

    Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind nämlich von Unternehmen, die - wie vorliegend - mehrere Fahrer beschäftigen (für sog. Ein-Wagen-Unternehmer hingegen abgelehnt vom VG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 -, zitiert nach juris, bestätigt durch OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 3 Bs 57/09-, zitiert nach juris, Rdnr. 38 ff.), u.a. auch die vereinnahmten Entgelte aufzuzeichnen.

    Der Missachtung der Pflichten nach §§ 145 ff. AO lässt sich nicht entgegen halten, dass Verstöße gegen diese Buchführungspflichten in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung allein zur Schätzung gemäß § 162 AO geführt haben (so aber das VG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 -, zitiert nach juris).

  • VG Neustadt, 16.12.2014 - 3 L 1063/14

    Taxiunternehmer; Erfüllung der Buchführungspflicht; umsatzsteuerrechtliche

    Dieser Missachtung der Pflichten nach §§ 145 ff. Abgabenordnung - AO - lässt sich nicht entgegen halten, dass Verstöße gegen Buchführungspflichten in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung allein zur Schätzung gemäß § 162 AO führen (so aber VG HH, Beschluss vom 19. März 2009 - 15 E 555/09 -, juris).
  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz;

    Wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache darf die Antragsgegnerin zwar nicht zur Erteilung der Genehmigung für die volle Dauer von vier Jahren (§ 13 Abs. 3 HmbRDG) verpflichtet werden; es ist jedoch zulässig, die Genehmigung kürzer zu befristen (vgl. zum PBefG OVG Hamburg, Beschluss vom 8.8.2005, 1 Bs 200/05, Juris; VG Hamburg, Beschluss vom 19.3.2009, 15 E 555/09, Juris Rn. 22) .
  • VG Hamburg, 07.01.2010 - 5 E 3286/09

    Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers bei Taxe mit hoher Anzahl privat

    Wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache darf die Antragsgegnerin zwar nicht zur Erteilung der Genehmigung für die volle Dauer von fünf Jahren (§ 16 Abs. 3 PBefG) verpflichtet werden; es ist jedoch zulässig, die Genehmigung einstweilen auf ein oder 1 ½ Jahre zu befristen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.8.2005, 1 Bs 200/05, juris; VG Hamburg, Beschl. v. 19.3.2009, 15 E 555/09, juris, Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht