Rechtsprechung
AG Eschweiler, 04.05.2018 - 15 F 31/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Herausgabe, vollstreckbare Ausfertigung, Titel, wiederkehrende Leistung, Obhutswechsel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustehen eines Anspruchs auf Herausgabe des Unterhaltstitels gegen den bisherigen Unterhaltsgläubiger bei einem Wechsel des Kindes in den Haushalt des bisher Barunterhaltspflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Herausgabe eines Unterhaltstitels gegen den bisherigen Unterhaltsgläubiger
- Jurion (Kurzinformation)
Herausgabe eines Unterhaltstitels gegen den bisherigen Unterhaltsgläubiger
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 04.05.2018 - 15 F 31/18
- OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07
Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren …
Auszug aus AG Eschweiler, 04.05.2018 - 15 F 31/18
Das Verfahren auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels ist nach der Rechtsprechung des BGH, der die Literatur ganz überwiegend folgt, in analoger Anwendung von § 371 BGB jedenfalls zulässig, wenn entweder über eine Vollstreckungsabwehrklage bereits rechtskräftig zu Gunsten des Herausgabe begehrenden Antragstellers entschieden worden ist oder die Erfüllung der dem Titel zu Grunde liegenden Forderung zwischen den Beteiligten unstreitig ist (NJW-RR 2008, 1512, beck-online;… Musielak/Voit/Lackmann ZPO § 767 Rn. 14, beck-online).Ist die Vollstreckung aus materiellen Gründen unzulässig, steht dem Schuldner des Titels gegenüber dem Titelgläubiger ein Anspruch auf Herausgabe des Titels zu (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1512;… Palandt- Grüneberg, BGB, 75. Aufl. § 371 Rdnr. 4).
- OLG Köln, 13.08.2018 - 10 UF 91/18
Berücksichtigung von Nebenforderungen bei der Berechnung der Rechtsmittelbeschwer
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 04.05.2018 - 15 F 31/18 - wird als unzulässig verworfen.Der Antragsgegner beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 04.05.2018 - 15 F 31/18 - abzuändern und die Anträge des Antragstellers abzuweisen.