Rechtsprechung
FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
(Anwendbarkeit der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf Mitarbeitergenussrechte - Keine Nennbetragsbestimmung gem. § 19a Abs. 2 EStG bei feststehendem geldwerten Vorteil - Verhältnis zwischen § 19a Abs. 2 und § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sowie zwischen der Freigrenze des § 8 Abs. ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage des Unterliegens der Arbeitnehmern unentgeltlich eingeräumter Genussrechte der Lohnbesteuerung innerhalb der Freigrenze für sonstige Sachbezüge; Verbindung der rein obligatorischen Ansprüche des Genussrechtsinhabers mit dem vermögensmäßigen Stammrecht; Emission von ...
- Judicialis
EStG § 8 Abs. 2 S. 9; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 780
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Zufluss" des Arbeitslohns bei Einräumung von Genussrechten an Arbeitnehmer trotz des Ausschlusses der Auszahlung bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters; Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bei Mitarbeitergenussrechten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
"Zufluss" des Arbeitslohns bei Einräumung von Genussrechten an Arbeitnehmer trotz des Ausschlusses der Auszahlung bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters - Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bei Mitarbeitergenussrechten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06
- BFH, 10.03.2010 - VI R 36/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1869
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05
Aktienoption; geldwerter Vorteil
Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06
Das ist der Fall, wenn der geldwerte Vorteil mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitsnehmers erweist (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).Dies gilt gleichermaßen für die Gewährung von Vermögensbeteiligungen (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007, a.a.O.).
- BFH, 04.04.2001 - VI R 96/00
Verbilligte Wertpapierüberlassung an Arbeitnehmer
Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06
Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 4. April 2001 VI R 96/00, BStBl II 2001, 813 auch ausdrücklich bestätigt.Hieraus erklärt sich auch die von der Klägerin angeführte bundesgerichtliche Entscheidung (BFH-Urteil vom 4. April 2001 a.a.O.).
- FG München, 20.01.2005 - 3 K 4519/01
Vorläufige Vollstreckbarkeit einer finanzgerichtlichen Kostenentscheidung nach § …
Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06
Die Regelung gilt auch nach der Änderung der ZPO durch das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 24. August 2004 (BGBl. I 2198) sinngemäß noch für finanzgerichtliche Urteile (FG München Urteil vom 20. Januar 2005, 3 K 4519/01, EFG 2005, 969).
- BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91
Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch …
Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06
b) Genussrechte sind gesetzlich nicht definierte, schuldrechtliche Ansprüche, die üblicherweise ein gewerblich tätiges Unternehmen in Gestalt einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft oder auch eines Einzelunternehmens entgeltlich oder unentgeltlich anderen Personen einräumen kann (Bundesgerichtshof - BGH-Urteil vom 5. Oktober 1992, II ZR 172/91, BGHZ 119, 305). - BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02
Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen
Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06
Dies habe der BFH als unzulässig angesehen (BFH-Urteil vom 5. September 2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309). - BFH, 27.10.2004 - VI R 51/03
Sachbezugsfreigrenze nicht auf Geldleistungen anwendbar
Auszug aus FG München, 21.08.2008 - 15 K 1238/06
Wie sich aus den dazu veröffentlichten Gesetzesmaterialien ergibt (BTDrucks 13/1686, S. 8), verfolgte der Gesetzgeber damit die Absicht, über die bisherigen Möglichkeiten der Festsetzung von Sachbezugswerten und über die seit 1990 geltende Sonderregelung für Belegschaftsrabatte hinaus auch die Erfassung der von Dritten bezogenen Waren und Dienstleistungen sowie die Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Einrichtungen (z.B. des Telefons am Arbeitsplatz) zu vereinfachen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BStBl II 2005, 137).
- BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10
Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch …
Zutreffend stützt sich die vorinstanzliche Entscheidung unter Hinweis auf ein Urteil des FG München vom 21. August 2008 15 K 1238/06 (EFG 2008, 1869) auf die Erwägung, dass die Vergünstigungsvorschrift des § 19a Abs. 8 EStG den Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nicht einschränke und die Vereinfachungsregelung auch nicht verdränge. - BFH, 10.03.2010 - VI R 36/08
Bewertung unentgeltlich eingeräumter Genussrechte
Auf die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hob das Finanzgericht (FG) den Nachforderungsbescheid aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1869 veröffentlichten Gründen ersatzlos auf. - FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 4569/07
Überlassung von Gratisaktien; Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG; …
Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung des Finanzgerichts München im Urteil vom 21.8.2008 15 K 1238/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1869) an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Finanzgerichts München in dem vorgenannten Urteil.