Rechtsprechung
FG München, 17.12.2015 - 15 K 1238/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vortrag von Verlusten aus früheren Wirtschaftsjahren in die Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen; Verrechnung von Verlusten aus früheren Wirtschaftsjahren mit Differenzbeträgen zwischen Entnahmen und Einlagen späterer Jahre
- rewis.io
Berechnung von nichtabzugsfähigen Schuldzinsen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 4a
Vortrag von Verlusten aus früheren Wirtschaftsjahren in die Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen; Verrechnung von Verlusten aus früheren Wirtschaftsjahren mit Differenzbeträgen zwischen Entnahmen und Einlagen späterer Jahre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Berücksichtigung von Verlusten aus früheren Wirtschaftsjahren bei der Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Verfahrensgang
- FG München, 17.12.2015 - 15 K 1238/14
- BFH, 14.03.2018 - X R 17/16
Papierfundstellen
- EFG 2017, 456
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.02.2012 - X R 12/09
Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4a EStG - Betriebsbezogene Berechnung …
Auszug aus FG München, 17.12.2015 - 15 K 1238/14
Nicht verrechnete Verluste sind getrennt festzuhalten und vorzutragen (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 22.2.2012 X R 12/09, BFH/NV 2012, 1418 mit Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 17.11.2005 in BStBl I 2005, 1019, Rz. 11 f.). - FG München, 17.12.2015 - 15 K 1236/14
Bundesfinanzhof, Nichtabziehbare Schuldzinsen, Nichtabziehbarkeit, …
Auszug aus FG München, 17.12.2015 - 15 K 1238/14
Zur weiteren Begründung der vorrangigen Verrechnung der Verluste aus den Vorjahren mit den Unterentnahmen des Jahres 2006 wird auf die Entscheidung über die Klage des Klägers wegen Einkommensteuer 2006 (Az. 15 K 1236/14) Bezug genommen.
- BFH, 14.03.2018 - X R 17/16
Abzugsverbot für Schuldzinsen: Begrenzung auf Entnahmenüberschuss
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 17. Dezember 2015 15 K 1238/14 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) hat mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 456 veröffentlichtem Urteil die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen auf seine Entscheidung vom 17. Dezember 2015 15 K 1236/14 betreffend das Jahr 2006 (veröffentlicht in juris; Revision X R 16/16) Bezug genommen.